Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 350

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Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Antrag des Bautenausschusses, seinen Bericht 123 der Beila­gen zur Kenntnis zu nehmen. – Diese Kenntnisnahme wird einstimmig erteilt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Senkung von Maklerprovisionen und wirksame Maßnahmen zur Unterbindung von Abgabenhinterziehungen in diesem Bereich.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abge­lehnt.

00.27.1630. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (GZ 25 St 407/08i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf (93 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung ist die des Kollegen Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


0.27.42

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Die Fragen, die sich um den Dritten Präsidenten Martin Graf drehen, gliedern sich in zwei Punkte. Die eine Frage ist, ob ein politischer Zusam­menhang besteht oder nicht. Und die zweite ist, wie allgemein seitens der Justizverwal­tungsbehörden mit dem Grundsatz der Immunität in diesem Verfahren umgegangen wurde.

Zunächst zur ersten Frage: Ich habe mir einen Artikel von einer Frau Luise Ungerboeck aus dem „Standard“ aufgehoben, eine „Lichtgestalt“ des „objektiven Journalismus“ in Österreich (Heiterkeit bei der FPÖ), die gemeint hat, dass, wenn Graf tatsächlich an Aufklärung interessiert wäre, er sich längst der Staatsanwaltschaft gestellt hätte, weil die Justiz seit zwei Jahren ermittle.

Das Perfide daran ist nur, dass Dr. Martin Graf von dem Verfahren gar keine Ahnung gehabt hat! Das heißt also, Dr. Graf wird vorgeworfen, nichts getan zu haben – und das, obwohl er es gar nicht gewusst hat! So kann man Journalismus wirklich auf die Spitze treiben, wenn es darum geht, einen Abgeordneten der Freiheitlichen, der noch dazu Wahlerfolge zu verzeichnen hat, zu diffamieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Das passt ja auch in die politische Linie der einen oder anderen Fraktion, von denen ir­gendwelche Unterlagen aus den Klubs herausgedrungen sind, die ganz klar besagen, dass es darum geht, den politischen Mitbewerber entsprechend „anzupatzen“; dann werde schon etwas hängenbleiben.

Es geht in dieser Frage und bei diesem Tagesordnungspunkt nicht darum, ob Martin Graf im strafrechtlichen Sinn schuld ist oder nicht. Das wird hier nicht geklärt, obwohl das Prinzip der Vorverurteilung diesem Haus nicht gerade fremd ist. Und wenn ich mei­nen Blick gerade auf die grüne Fraktion werfe, dann hat das nichts mit Zufall zu tun, sondern das ist leider in deren Fraktion gang und gäbe. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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