Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 128

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. Das ist mehrheitlich angenommen. (E 314.)

14.50.177. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2360/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Psychologengesetz geändert wird (2572 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2398 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungs­geld­gesetz geändert werden (2553 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2356/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Untersuchungen durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten und verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (2554 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.34

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht das erste Mal in dieser Legis­laturperiode, dass sich Bundesminister Stöger an eine Novellierung oder Neu­struk­turierung eines Berufsgesetzes wagt, sage ich jetzt einmal.

Die Frage des MAB-Gesetzes war auch etwas, was wir hier nach zahlreichem E-Mail-Verkehr, den viele Abgeordnete, glaube ich, hatten, erfolgreich und zur Zufriedenheit der Berufsgruppen abschließen konnten. Genau dasselbe ist jetzt nach einer sehr turbulenten Begutachtungsphase und einem sehr turbulenten Diskussionsprozess auch mit dem neuen Gesetz für Psychologinnen und Psychologen gelungen.

Viele von Ihnen haben im Zuge der Begutachtung E-Mails bekommen mit der Sorge, dass im Zuge der Neustrukturierung des Berufsrechts in die Berufsfelder der einzelnen Berufsgruppen, die in der Psychologie, im psychologisch-psychiatrischen Bereich tätig sind, eingegriffen werden könnte. Das waren einerseits Psychiaterinnen und Psychi­ater, andererseits aber auch Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten, die Sorge hatten, dass wir mit der Neustrukturierung dieses Gesetzes in ihre Berufsfelder hinein­gekommen sind.

Wir haben den Zeitraum der Begutachtung, wirklich bis zur letzten Sekunde ausge­nützt, um an einer Neustrukturierung, einem Abänderungsantrag zu diesem Gesetz zu arbeiten. Ich danke, da möchte ich auch nicht anstehen, in diesem Sinne auch wirklich den Gesundheitssprechern und auch den administrativen Beamtinnen und Beamten


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