Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 113

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2573 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Verfas­sungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. (Abg. Grosz und weitere Abge­ordnete des BZÖ, auf die eher spärlich besetzten Reihen von Grünen und FPÖ wei­send: Na ja! Na ja !) – Jetzt darf halt niemand mehr gehen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel III eingebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zei­chen. – Ich stelle erneut die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.34.3613. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2340/A der Abgeordneten Otto Pendl, Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (2574 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Herbert. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf 4 Minuten ein. – Bitte.

 


14.35.14

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es wird Sie wenig überraschen, dass wir seitens der FPÖ, da wir ja die neuen rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich in Frage stellen, nun


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite