Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 237

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 324.)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2537 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Schaffung besonderer bundesge­setzlicher Regelungen für Auslandsdienste.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 325.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 2538 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

21.46.0227. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorla­ge (2434 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertre­tungen erklärt werden (SPG-Novelle 2013), und über den

Antrag 2176/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspoli­zeigesetz – SPG), BGBl. I Nr. 53/2012, geändert wird (2549 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1982/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Schließung der Schutzlücken im 2. Gewaltschutzgesetz zum Schutz und zur Sicherheit von Gewaltopfern, insbesondere von Kindern und Jugendlichen (2550 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 27 und 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill zu Wort. – Bitte.

 


21.47.00

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Alle Verbesserungen für mehr Opferschutz, für mehr Ge­waltschutz sind natürlich zu begrüßen, aber es braucht ganz klar eine Vielzahl von un­terschiedlichen Maßnahmen und von Maßnahmen, die sich ineinander verschränken. Das ist das Wichtigste im Opferschutzmanagement, im Gewaltschutz.

Jede vierte bis fünfte Frau erleidet zumindest einmal in ihrem Leben eine Form von Gewalt durch den Beziehungspartner. Häusliche Gewalt bedeutet jedoch oft nicht, dass es nur eine Straftat ist, die dann geahndet werden kann, sondern es ist oft eine Summe von Straftaten, eine Gewaltgeschichte, die sich ereignet.

 


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