Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 154

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haider, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung des Vorarlberger Pflegemodells

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Finanz­ausschusses über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (286 d.B.), in der 29. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 8. Juli 2009

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbst­bestimmtes Leben sein.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzie­rung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kos­ten der Pfleger und Betreuer.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle zum Bundespflege­geldgesetz das Vorarlberger Pflegemodell insofern zu implementieren, als bei pflege­bedürftigen Kindern, bei denen Selbstgefährdung vorliegt, die Beaufsichtigung als Schutz der Person zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden und Verletzungen zum Pflegebedarf gehören soll, für den eine entsprechende Stundenanzahl pro Monat zugrunde zu legen ist.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krist zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung zur tatsächlichen Berichtigung und erteile das Wort.

 


14.56.09

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haubner bezichtigte in ihren konfu­sen Ausführungen die SPÖ Oberösterreich der Steuerhinterziehung und der nicht-or­dentlichen Verwaltung von Vermögen. (Abg. Ursula Haubner: Das ist eure Stiftung!)

Ich berichtige tatsächlich zum einen: Lernen Sie einmal Geschichte, Frau Abgeordnete! Sie als Oberösterreicherin wissen ganz genau, dass die SPÖ Oberösterreich in ver­gangenen Zeiten mehrfach enteignet wurde und kein Vermögen besitzen durfte. Das


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite