Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 174

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sie kommen, ob sie nun aus einer Erstehe kommen, ob sie aus einer Patchworkfamilie kommen oder ob sie aus einer Zweitehe kommen. Derzeit werden Kinder ungleich be­handelt. Und das ist im 21. Jahrhundert nicht akzeptabel. (Beifall beim BZÖ.)

Es gibt noch einige andere Punkte, wo dringend eine Modernisierung der Rechtsbe­stände notwendig ist. In Deutschland hat man es in weiten Bereichen gemacht. Wir würden uns wünschen, dass man nicht, wie Sie gesagt haben, bis zum 200-jähringen Jubiläum, bis zum Jahr 2011, wartet, sondern dass man rasch eine umfassende Re­form des Ehe- und Scheidungsrechtes und auch des Unterhaltsrechtes unternimmt.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Stadler, Haubner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden ersucht, Gesetzentwürfe vorzulegen,“ – und zwar wollen wir da, Frau Kollegin Steibl, wirklich eine umfassende Begutachtung – „die

1. für eine Schließung der Versorgungslücken für Minderjährige, die keinen oder einen zu ihrer Versorgung zu niedrigen Unterhalt erhalten, sorgen;

2. den gleichwertigen Kontakt der Kinder mit beiden Eltern sicherstellen und dafür sor­gen, dass Kinder nicht länger als Waffen im Streit der Eltern missbraucht werden kön­nen;

3. den Schutz der Kinder in problematischen familiären Situationen durch eine umfas­sende Überarbeitung des Jugendwohlfahrtsrechtes gewährleisten und

4. das Ehe- und Scheidungsrecht umfassend den geänderten Bedürfnissen der Men­schen anpassen.“

*****

Frau Bundesministerin, wenn Sie das in Angriff nehmen, dann haben Sie unsere Unter­stützung. Aber in Anbetracht der vorliegenden Gesetzesänderung haben Sie noch einige Hausaufgaben für ein modernes Familienrecht zu erledigen. (Beifall beim BZÖ.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Stadler, Haubner, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (275 d.B.) über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allge­meine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Nota­riatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite