Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 208

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alle, bis hin zur Frau Ministerin, ablehnen – und es dann trotzdem beschließen. Ja, in welchem Parlament leben wir denn eigentlich? (Beifall bei den Grünen.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


18.35.56

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novellierung des Gleich­behandlungsgesetzes kann sich sehen lassen, auch wenn die Opposition aus unter­schiedlichen Gründen und unterschiedlich eloquent dieses Gesetz erwartungsgemäß schlechtredet und ablehnt. Wir sind der Meinung, wir sind damit auf einem guten Weg.

Es gibt ja nur sehr wenige Bereiche im Leben, in denen ich mir die Vereinigten Staaten von Amerika zum Vorbild nehme. Das unverkrampfte Verhältnis, das die Amerikaner zum Einkommen haben (Abg. Mag. Kogler: Die legen sogar die Parteispenden offen!), das ein Verhältnis ist, das eher von Bewunderung und weniger von Neid geprägt ist, würde ich mir manchmal bei uns wünschen. Dann wären vielleicht auch Verhand­lungen zum Thema Offenlegung der Gehälter nicht ganz so zäh. Ich glaube und bin der festen Überzeugung, dass die Offenlegung, die Transparenzmachung der Gehälter in den Betrieben auch mit dafür sorgen wird, dass das Thema etwas weniger von der Neiddebatte aus behandelt wird.

Der zweite Punkt, den ich herausgreifen möchte und auf den heute noch niemand eingegangen ist, ist der verbesserte Diskriminierungsschutz im Bereich des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Wenn Sie so wie ich erlebt haben, dass Sie mit einer Gruppe von zum Teil sehr schwer behinderten Menschen in eine Gaststätte gehen, wenn Sie erlebt haben, dass die Gäste sich dann durch die Menschen mit Behin­derung gestört fühlen, wenn Sie erlebt haben, dass dann das Personal kommt und Sie auf eine relativ unflätige Weise nicht ersucht, sondern auffordert, das Lokal zu verlassen und wenn möglich gar nicht mehr wiederzukommen, dann wissen Sie: Das ist ein Bereich, in dem es dringend notwendig war, Verbesserungen im Diskriminie­rungs­schutz auch für Nahestehende, also auch für betreuendes Personal zu erwirken.

Darum sind wir auch in diesem Bereich mit diesem Gesetz auf einem guten Weg. Frau Bundesminister, ich danke herzlich dafür! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


18.38.15

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! (Abg. Ing. Westenthaler: Spät, aber doch!) – Spät, aber doch! Die eine Minute hole ich jetzt noch nach und bringe den angekündigten Abänderungsantrag ein. Wir geben Ihnen noch einmal die Chance, die Strafbestimmung hinauszureklamieren.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gleich­behandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (938 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbe­handlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft und das Bundes-Behin­dertengleichstellungsgesetz geändert werden

 


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