Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 16

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nach dem Personalstatut der Familienangehörigen entsprechend entschieden wird. Das heißt, dass in Österreich manchmal auch fremdes Familienrecht zur Anwendung kommt.

Wir haben uns im Regierungsprogramm vorgenommen, dass wir dieses Personalstatut durch den Anknüpfungspunkt gewöhnlicher Aufenthalt dadurch austauschen, dass wir sagen: Wer hier in Österreich lebt, für den sind auch diese Familiengesetze anzuwen­den. Eine diesbezügliche Vorlage fehlt noch. Wann werden Sie uns diese ins Parlament schicken?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Ministerin, bitte.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sie haben die Novellierung des internationalen Privatrechts angesprochen. Das erfolgt auch schrittweise, weil das in­ternationale Privatrecht eben auch an anderen Materiengesetzen hängt.

Der erste Schritt wurde bereits mit der Einführung des gewöhnlichen Aufenthalts als An­knüpfungspunkt für die gesetzliche Erwachsenenvertretung gesetzt. Das ist eben die Novelle des § 15. Gemeinsam mit der Reform zum Unterbringungsgesetz ist es jetzt gerade in der politischen Abstimmung. In diesem Zusammenhang gibt es auch viele weitere Schritte zu setzen. Was das Familienrecht im Bereich des IPRG betrifft, so sind wir gerade dabei, dies einer weiteren Analyse zu unterziehen, denn es wird sich auch auf europäischer Ebene einiges verändern, und das wollen wir miteinfließen lassen. Aber wie gesagt, die Novellierung des IPRG erfolgt schrittweise, und wir werden das gemein­sam mit den anderen Materiengesetzen vorantreiben. Das steht bei uns im Regierungs­programm und wir haben uns auch darauf geeinigt.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Neßler. – Bitte sehr.


Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben es schon angesprochen, es wird aktuell in Form eines großen, partizipativen Prozesses, bei dem alle relevanten Organisationen dabei sind, an dem neuen Kindschaftsrecht ge­arbeitet. Meine Frage dazu: Wie berücksichtigen Sie die feministischen Ziele in der Re­form und wie stärken Sie die Stellung der Frau?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Ministerin, bitte.


Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Das große Ziel dieser Reform, und deswegen ist so ein breiter, partizipativer Prozess auch sehr wichtig, ist, dass es natürlich eine fortschrittliche Reform ist und auch eine feministische Reform, bei der auch das Kindeswohl im Mittelpunkt steht und wir diese Punkte auch berücksichtigen. Ein we­sentlicher Aspekt der Reform soll natürlich auch der Schutz der gewaltbetroffenen Frauen sein, denn wir wissen ja jetzt, dass es immer wieder Stellen gibt, wo Probleme auftauchen, immer wieder Schwierigkeiten, gerade in gewaltbetroffenen Beziehungen. Da haben wir ganz viele Rückmeldungen von Frauenorganisationen, aber auch von Kin­deswohlorganisationen. Ich möchte in diesem Gesetz auch einen ordentlichen Gewalt­schutz für Frauen haben.

Zusätzlich möchte ich aber auch, dass es eine feministische und eine fortschrittliche Re­form wird. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass wir auch diese Carearbeit endlich ordentlich aufteilen müssen. Das ist natürlich ein Wunschgedanke und lässt sich nicht immer nur mit einem Gesetz machen, aber wir können endlich die Schritte setzen, um diese Carearbeit, die in Österreich überwiegend von Frauen getragen wird, besser auf­zuteilen – wenn man sich die Statistiken anschaut, dann sind wir irgendwo auf dem letzten Platz. Wir müssen da auch gesetzlich nachhelfen, damit das Gesetz in diesem Bereich auch endlich progressiver wird.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Holzleit­ner. – Bitte sehr.


 


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