14.56

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In 5 Minuten über fast 100 Gesetze zu sprechen ist schwierig (Zwischen­rufe bei der ÖVP), ich werde mich daher auf das Wesentliche oder sehr wenige Punkte konzentrieren.

Erstens: die Frage der Dividendenauszahlung. Wenn eine Firma sagt: Ich habe kein Geld, um meine Steuern zu zahlen!, dann kann diese Firma auch nicht das Geld haben, Dividenden zu zahlen. Wenn eine Firma sagt: Ich habe nicht das Geld, um die Gehälter zu zahlen!, dann kann diese Firma auch nicht das Geld haben, Dividenden zu zahlen. Deswegen muss es ein Verbot für Dividendenauszahlungen für Firmen geben, die irgendeine Staatshilfe in Anspruch nehmen, denn in Österreich versteht niemand, dass jemand, der auf der einen Seite nicht das Geld hat, die Steuern zu zahlen, sich auf der anderen Seite selbst Millionen ausschütten kann, damit er sich einen Porsche oder was auch immer kaufen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: die Frage der Boni. Dass jetzt großzügig gesagt wird: Die Boni für die Topmanager dürfen nur noch die Hälfte betragen!, ist nicht richtig. Jetzt einmal ganz unter uns: Es ist doch lächerlich, wenn der Manager eines Unternehmens, das 10 Mil­lionen Euro Staatshilfe bekommt, sagt: Ich kriege eh nicht 2 Millionen Euro Boni, sondern nur 1 Million! – Nein, wir brauchen eine Begrenzung der Gehälter und null Boni, wenn es Staatshilfe gibt. Bitte, das sind Personen, die auf der Schokoladenseite des Lebens sind. Denken wir daran, dass die KassiererInnen, die Krankenpfleger und die Krankenpflegerinnen die Leistungsträger und Leistungsträgerinnen in dieser Krise sind, und versuchen Sie jetzt doch nicht, die Boni von Managern zu retten, wie das offensichtlich die Regierung da vorhat! Keine Boni für Manager von Betrieben, die Staatshilfe bekommen! Das muss ganz klar sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein dritter Punkt, der mir als Wiener Abgeordnetem sehr wichtig ist: Ich weiß, dass in den Bundesländern 80, 90, teilweise 95 Prozent der Menschen einen Garten und/oder eine Terrasse und/oder einen Balkon haben. Aber ich sage Ihnen: In Wien hat mehr als die Hälfte weder einen Garten noch eine Terrasse noch einen Balkon, sondern eine 60-, 70-Quadratmeter-Wohnung, in der drei, vier, fünf Leute wohnen. Das ist anders, als das vielleicht die Lebensrealität von vielen Menschen in Österreich ist. Den Wienern muss ich das nicht erklären, die wissen das, ich sage das für jene, die nicht in Wien leben.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel aus meinem Wahlkreis (eine Tafel mit der Aufschrift „Bel­vedere“, auf der ein Luftbild eines Stadtteils von Wien mit einer rot eingefärbten und einem Verbotszeichen versehenen Fläche zu sehen ist, auf das Rednerpult stellend): Das ist die Grenze zwischen dem 3. und 4. Bezirk in Wien. Dort ist ein Riesenareal, das Belvedere. Teile davon werden nicht geöffnet werden können, da sind das Palais Schwarzenberg und andere Gebäude dabei, aber zumindest die Hälfte dieser Fläche könnte geöffnet werden. Rundherum dicht bebautes Gebiet, ja, es sind auch kleine Parks dabei, aber die sieht man auf diesem Bild gar nicht, weil sie so klein sind. Erklären Sie uns bitte, wieso, wenn wir voneinander Abstand halten sollen und wenn Bundesminister Anschober sagt, dass es total okay ist, wenn man spazieren geht – jeder, der kleine Kinder hat, weiß, die brauchen Bewegung –, das Belvedere gesperrt wird, sodass die Leute im Fasanviertel und auf der Wieden nicht mehr in diesen Park mit großzügiger Fläche gehen können!

Dasselbe im Augarten zwischen dem 2. und dem 20. Bezirk (eine Tafel mit der Auf­schrift „Augarten“, auf der ein Luftbild eines Stadtteils von Wien mit einer rot einge­färbten und einem Verbotszeichen versehenen Fläche zu sehen ist, auf das Rednerpult stellend): rundherum dicht verbautes Gebiet, dicht verbaut, mittendrin! Es wird auch im Augarten nur die Hälfte aufgesperrt werden können; das ist mir schon klar. Die Wiener Parks sind auch nur zur Hälfte offen, weil zum Beispiel die Spielplätze zu sind, weil die Käfige zu sind und man halt nicht Fußball spielen kann. Die Hälfte der Fläche aber könnte aufgesperrt werden. In einem Umkreis von 150 Metern von den Eingängen der Bundesgärten in Wien leben 100 000 Menschen. Wir sprechen nicht davon, dass alle Menschen aus ganz Wien dorthin gehen sollen, sondern wir reden davon, dass die Menschen in einen angrenzenden Park gehen können sollen, in dem sie genug Platz haben.

Das beste Beispiel ist Schönbrunn (eine Tafel mit der Aufschrift „Schönbrunn“, auf der ein Luftbild eines Stadtteils von Wien mit einer großen, rot eingefärbten und einem Verbotszeichen versehenen Fläche sowie einer kleinen, grün eingefärbten Fläche rechts davon zu sehen ist, auf das Rednerpult stellend und darauf zeigend): Da gibt es den Auer-Welsbach-Park, das ist diese kleine grüne Fläche. In den Zeitungen steht, dieser sei am Samstag knackevoll gewesen, weil alle Menschen aus Rudolfsheim-Fünfhaus und Meidling dorthin gehen. 200 Meter weiter ist dieser Riesenpark Schön­brunn. Bitte sperren Sie den auf! Dann sind nicht so viele Menschen im Auer-Welsbach-Park, dann haben die Leute auch Platz, denn sie wollen Abstand halten. Sie wollen sich natürlich im Freien bewegen, sie wollen aber nicht am Asphalt gehen, sondern in einen Park – und 200 Meter weiter weg gibt es einen, der zehn Mal so groß ist, der aber zugesperrt ist.

Erklären Sie mir bitte eines: Wieso werden die Bundesgärten in Wien geschlossen, während in Wiener Neustadt der Akademiepark offen hat? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Der gehört auch dem Bund. Ich vergönne das den Wiener Neustädtern, aber erklären Sie mir, wieso die Wiener nicht das Anrecht darauf haben, dass die Bundesgärten aufgesperrt werden! Sperren Sie die Parks auf! Sperren Sie die Gärten auf! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.) Es muss Schluss damit sein, dass die Wiener nicht in ihre Parks gehen können, nur weil irgendjemand auf Bundesebene diese zusperrt.

Ich darf deshalb – nun sehr formell – folgenden Antrag einbringen (eine Tafel mit der Aufschrift „#GartenAuf“ auf das Rednerpult stellend):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks – umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, den Empfehlungen des Gesundheitsministers zu folgen und die Bundesgärten, so wie alle anderen öffentlichen Parkanlagen auch, umgehend wieder zu öffnen. Die Bevöl­kerung soll gerade in den Ballungsräumen die vorhandenen Grünflächen voll umfäng­lich verfügbar haben, um mit ausreichendem Abstand zueinander das Freie aufsuchen zu können.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

15.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Drin. Pamela Rendi-Wagner, Mag. Jörg Leichtfried, Kai Jan Krainer, Mag.a Andrea Kuntzl, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Harald Troch, Genossinnen und Genossen

betreffend einheitliche Linie der Bundesregierung bei der Benutzung von Parks - umgehend notwendige Öffnung der Bundesgärten

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2

Seit Beginn des für die Verminderung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus notwendigen vorgeschriebenen Mindestabstands zwischen Menschen bemüht sich die Stadt Wien, dass der Bund die Bundesgärten für die Wienerinnen und Wiener öffnet und damit die zur Zeit besonders benötigte Grünflächen, die der Bevölkerung ermög­lichen, mehr Abstand zueinander zu halten und gleichzeitig frische Luft in der Natur zu tanken, zugänglich macht. Die städtischen Gärten, wie der Rathauspark, der Türken­schanzpark und der Prater stehen der Bevölkerung zur Verfügung, jedoch ist es auf Grund der durch den Bund geschlossenen Grünflächen schwieriger, Abstand von­einan­der zu halten. Diese Schließung wurde von BM Köstinger vorgenommen, obwohl Gesundheitsminister Anschober keine Notwendigkeit sah, das Betreten öffentlicher Parkanlagen zu verbieten. Im Gegenteil betonte BM Anschober wiederholt, dass Spaziergänge an der frischen Luft für die Gesundheit förderlich seien.

Geschlossen wurden am 16. März durch den Bund alle Bundesgärten in Wien, also etwa neben dem Schlosspark Schönbrunn auch Burggarten und Volksgarten, sowie der Belvedere-Garten und der Augarten, die von besonders dicht bebauten Gebieten umgeben sind. Die Bevölkerung weicht daher auf städtische Parkanlagen bzw. öffent­liche Flächen (zB Donaukanal) aus, wodurch sich dort der notwendige Mindest­abstand nicht durchgängig einhalten lässt. Die in Wien von BM Köstinger gesperrte Fläche ist so groß wie der gesamte Wiener Gemeindebezirk Margareten. Im Gegen­satz zu den Bundesgärten wurden andere Freiflächen in der Verwaltung des Bundes nicht gesperrt (zB Akademiepark in Wiener Neustadt), was in sozialen Medien den Verdacht nährte, dass es BM Köstinger nur um vorgezogenen Wiener Wahlkampf geht.

Vielfach müssen die Menschen derzeit in Wohnungen ohne Balkon oder anderen Freiflächen ihre Zeit verbringen. Umso wichtiger ist es für die psychische Verfassung und für die körperliche Fitness, dass sich Kinder und Erwachsene im Grünen aufhalten können. Dies ist auch wichtig, damit die Bevölkerung die Zeit der Beschränkungen besser überstehen kann.

Aufgrund der Disziplin der Wienerinnen und Wiener bei der Einhaltung der „Corona-Maßnahmen“ und den anstehenden Osterferien, erneuerte der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig seinen Appell an die Bundesregierung die Bundesgärten zu öffnen. Wien hat über 50% Grünanteil an seiner Gesamtflächen und dieser sollte der Wiener Bevölkerung auch voll zur Verfügung stehen.

Die Verfügbarkeit weiterer Betonflächen, wie von der Wiener Vizebürgermeisterin vorgeschlagen, kann fehlende Grünflächen nicht kompensieren.

Die großen Ballungsräume sind mit ländlichen Regionen in dieser Ausnahmesituation wegen der unterschiedlichen Bebauungsstrukturen, der Größe des Wohnraums und der Möglichkeit der Erreichbarkeit von Grünbereichen nicht vergleichbar. Die Gesund­heit der Bevölkerung muss auch durch Zugang zur Natur entsprechend gestärkt wer­den, gerade in Zeiten der Bewegungseinschränkungen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, den Empfehlungen des Gesundheitsministers zu folgen und die Bundesgärten, so wie alle anderen öffentlichen Parkanlagen auch, umgehend wieder zu öffnen. Die Bevölkerung soll gerade in den Ballungsräumen die vorhandenen Grünflächen voll umfänglich verfügbar haben, um mit ausreichendem Abstand zueinander das Freie aufsuchen zu können.“

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Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Bitte.