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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, recht herzlich begrüßen. Die Sitzung ist eröffnet.
Ich begrüße die Regierungsmitglieder, und ich darf die Damen und Herren der Journalistik und jene zu Hause vor den Fernsehgeräten begrüßen. Ich würde bitten, dass sich die Mitarbeiter aus den Regierungsbüros – es sind sehr viele im Saal – auch auf der Galerie verteilen.
Ich darf für die Zuseherinnen und Zuseher anmerken, dass wir in ausgedünnter Sitzordnung sitzen werden und dass in weiterer Folge nicht so viele Personen wie jetzt am Anfang im Saal sein werden. Die Abgeordneten werden sowohl im Dachfoyer als auch in den Räumlichkeiten ihrer Büros, wohin die Sitzung übertragen wird, der Sitzung folgen. Das heißt, es handelt sich nicht um ein Rumpfparlament, sondern ganz im Gegenteil: Wir sind alle zugegen.
Zur Abstimmung – auch für die Abgeordneten –: Vor jeder Abstimmung werden die Klubobleute gefragt, ob die Abstimmung stattfinden kann oder ob eine Unterbrechung notwendig ist, damit die Damen und Herren aus den jeweiligen Räumlichkeiten hierherkommen können.
Die Amtlichen Protokolle der 60. und der 61. Sitzung vom 5. November 2020 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Mag. Michael Hammer, Klaus Köchl, Mag. Christian Ragger, Bedrana Ribo, MA und Süleyman Zorba.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3991/J bis 4159/J
Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortungen: 3297/AB bis 3430/AB
3. Regierungsvorlage:
Dienstrechts-Novelle 2020 (461 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für Oktober 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Vorlage 42 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 45 betreffend "Sofortmaßnahmen für den Bahnlärmschutz im Klagenfurter Gemeindegebiet", überreicht von der Abgeordneten Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler
Petition Nr. 46 betreffend "Erhalt der regionalen Infrastruktur im Salzkammergut", überreicht von der Abgeordneten Bettina Zopf
Petition Nr. 47 betreffend "Rasche Umsetzung und Dotierung des "Fonds Zukunft Österreich"", überreicht von der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA
Petition Nr. 48 betreffend "Rette das Wintersemester", überreicht von der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend EU-Finanzbericht 2017 und 2018 – Reihe BUND 2020/42 (III-197 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Erfassung von hassmotivierten Übergriffen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung (III-199 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Jahresbericht 2019 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-198 d.B.)
Kommunikationsbericht 2019 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 4 KommAustria-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-202 d.B.)
Wissenschaftsausschuss:
Tätigkeitsbericht 2019 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-201 d.B.)
Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 993/A(E) der Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit den sozialpolitischen Fehltritten dieser Bundesregierung – die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss bleiben!“ dringlich zu behandeln.
Gemäß Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.
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Ich darf bekannt geben, dass der ORF die Sitzung wie üblich bis 13 Uhr in ORF 2, bis 19.15 Uhr in ORF III und dann anschließend in der TV-Thek kommentiert übertragen wird.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 9 sowie 10 und 11 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde für den heutigen Tag eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich die Redezeiten wie folgt ergeben: 185 Minuten für die ÖVP, 128 Minuten für die SPÖ, 105 Minuten für die FPÖ, 95 Minuten für die Grünen sowie 76 Minuten für die NEOS.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für den heutigen Tag von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 38 Minuten; diese ist pro Debatte wie üblich auf 5 Minuten beschränkt.
Ich brauche auch Zustimmung zu folgenden Redezeiten: Für Mittwoch, den 18. November 2020 wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 176 Minuten, SPÖ 122 Minuten, FPÖ 99 Minuten, Grüne 90 Minuten, NEOS 72 Minuten.
Die Redezeit für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, beträgt je 36 Minuten, pro Debatte 5 Minuten.
Für Donnerstag wurden 8 „Wiener Stunden“ vereinbart: ÖVP 156 Minuten, SPÖ 108 Minuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 80 Minuten, NEOS 64 Minuten.
Die Redezeit für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, beträgt je 32 Minuten beziehungsweise wieder 5 Minuten pro Debatte.
Die Mitglieder der Präsidialkonferenz haben für die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 die Debattengliederungen festgelegt, die der Tagesordnung zu entnehmen sind.
Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten; die Sitzung wird danach unterbrochen.
Entschließungsanträge können nur bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.
Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 findet am Donnerstag, den 19. November statt.
Die Abstimmungen über allfällig eingebrachte Entschließungsanträge erfolgen jeweils nach der dritten Lesung in der Reihenfolge ihrer Einbringung.
Die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird nicht in Anspruch genommen. Bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung der 10 Minuten für jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.
Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet. Ausgenommen davon ist die Redezeit des Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers bei der zum Budgetbegleitgesetz abgehaltenen Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung und die eben dargestellten Redezeiten.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.