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In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Datenschutz vor allem in Verfahren des Nationalrates sehr stark zugenommen. Das betrifft unter anderem den Umgang mit personenbezogenen Daten im Bereich der parlamentarischen Kontrolle und bei den verschiedenen Möglichkeiten, sich als Bürgerin und Bürger z. B. im Begutachtungsverfahren oder bei parlamentarischen Bürgerinitiativen zu beteiligen. Im Parlament wurden daher Prozesse entwickelt, die sicherstellen sollen, dass die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte möglichst umfassend gewahrt werden. Das geschieht im Gesetzgebungsbereich durch unmittelbare Anwendung des österreichischen Grundrechts auf Datenschutz.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die einfachgesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes wurden hingegen im Bereich der Staatsfunktion Gesetzgebung in Österreich von allen Parlamentsklubs bislang für nicht anwendbar erachtet. Im Vergleich der EU-Staaten nimmt Österreich damit eine Minderheitsposition ein. Der Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr die Frage der Anwendbarkeit der DSGVO auch im Bereich der Gesetzgebung als Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.
Im Rahmen dieser Fachtagung wurden österreichische und europäische Perspektiven auf Datenschutz im parlamentarischen Bereich erörtert und praxisrelevante Themen diskutiert.