Inhalt
Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 mit dem OPCAT Durchführungsgesetz im Sinnes eines umfassenden Menschenrechtsmonitorings für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. Gemeinsam mit einer Bundeskommission und sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Zudem wird die Verwaltung als vollziehende Gewalt beobachtet, wenn unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt, etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen ausgeübt wird. Im Kern geht es darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und abzustellen.