Inhalt
Die Sicherstellung zu Beweiszwecken ist eines jener Ermittlungsinstrumente, die am häufigsten in Strafverfahren eingesetzt werden. Sie ermöglicht den Strafverfolgungsorganen Zugriff auf Gegenstände, die für die Aufklärung des Tatverdachts Beweisrelevanz haben können; Hürden iSv Eingriffsschwellen gibt es derzeit kaum. Diese Regeln betrafen ursprünglich nur körperliche Gegenstände. Doch wurden in den letzten Jahren Daten, insbes iZm Kommunikationsgeräten, als Beweise immer bedeutender. Dass das aktuelle Sicherstellungsregime für den Zugriff auf solche Beweisquellen weder hinsichtlich der Quantität der erlangbaren Informationen noch hinsichtlich der Qualität des Grundrechtseingriffs passt, hat zuletzt der VfGH deutlich gemacht und die entsprechenden Regelungen in der StPO in der Entscheidung G 352/2021 vom 14.12.2023 wegen Verletzung des § 1 DSG und des Art 8 EMRK für verfassungswidrig erklärt. Die Bestimmungen über die Sicherstellung zu Beweiszwecken treten mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
Die bis dahin erforderliche Neukonzeption wird sowohl eine Sicherstellung zu Beweiszwecken im klassischen Sinne als auch eine Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern, insbes Kommunikationsgeräten, nach den Vorgaben des VfGH ermöglichen müssen. In der Podiumsdiskussion wurde das Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen bei der praktischen strafprozessualen Aufklärungsarbeit und den grundrechtlichen Vorgaben, wie sie sich aus dem Erkenntnis des VfGH ergeben, diskutiert.