Inhalt
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris im Jänner dieses Jahres und den jüngsten Ereignissen in Kopenhagen, des islamistischen Terrors in Syrien und im Irak sowie der von aus den Kriegsgebieten nach Europa zurückkehrenden Jihadisten war es dringend an der Zeit zu überprüfen, ob das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung seiner schwierigen Aufgaben angemessenen gerecht werden kann. Dazu war eine kritische Analyse der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Aufgaben, der Befugnisse, des Rechtsschutzes und der politischen Kontrolle vorzunehmen. Besonders galt es dabei das Spannungsverhältnis zu berücksichtigen, in dem sich zwangsläufig das Bedürfnis nach umfassender Sicherheit und das Bedürfnis nach Achtung der Privatsphäre bewegen. Bei der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen war ein Blick über die Grenzen ratsam, um zu prüfen, ob Österreich an den in anderen Ländern umgesetzten Modellen Anleihen nehmen könnte. Die Frau Bundesminister für Inneres hat gemeinsam mit dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit bereits im Sommer letzten Jahres den Prozess zur Reform des BVT mit allen im Parlament vertretenen Parteien begonnen. Nun sollten in einer breiten parlamentarischen Diskussion Eckpunkte für die Reform herausgearbeitet werden, damit im Frühling dieses Jahres der Gesetzgebungsprozess im Einvernehmen aller begonnen werden kann.