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Im Jahr 2000 wurde der Österreichische Seniorenrat durch das Bundes-Seniorengesetz als Interessenvertretung von derzeit über 2,3 Millionen Senior:innen anerkannt. Kurz darauf wurde die Bundesjugendvertretung als gesetzliche Interessenvertretung der rund drei Millionen Kinder und Jugendlichen bis 30 Jahre verankert. In Angelegenheiten, welche die Interessen der jeweiligen Generationen berühren, wurden beide den anderen Sozialpartner:innen gleichgestellt. Seither wird das Mitspracherecht der älteren und jüngeren Menschen in unserer Gesellschaft immer stärker wahrgenommen. In diesem Festakt wurden die vergangenen Jahre analysiert und die zukünftigen Aufgaben für die Generationen-Sozialpartner definiert.