Inhalt
Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger:innen vom 21. Dezember 1867 ist bis heute ein zentraler Bestandteil des österreichischen Verfassungsrechts und damit auch eine Grundlage der Republik Österreich. Gemeinsam mit anderen Gesetzen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 garantiert es die Grund- und Menschenrechte in Österreich. Es gehört weltweit zu den ältesten Gesetzen dieser Art, die nach wie vor in Geltung stehen.
Im Rahmen der Veranstaltung konnte die Präsentation "150 Jahre Staatsgrundgesetz" besichtigt werden.