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Bei der Verabschiedung des Volksgruppengesetztes 1976 wurden Roma und Sinti davon ausgenommen. Zwar erfüllten sie die für eine Volksgruppe notwendigen Kriterien wie österreichische Staatsbürgerschaft, eigene Sprache und Kultur, allerdings wurde ihnen unterstellt, dass sie als traditionell umherziehende Gruppe keine Beheimatung in Österreich beanspruchen können.
Am 16. März 1992 übermittelte der Kulturverein österreichischer Roma eine vom Verein Roma Oberwart mitgetragene Petition zur Anerkennung der Roma und Sinti als österreichische Volksgruppe an die Mitglieder der Bundesregierung und an die Bundesversammlung. Das positive Ergebnis der parlamentarischen Anhörung im Unterausschuss für Volksgruppen des Verfassungsausschusses, zu der die Vertreter der Roma-Vereine am 2. Juli 1992 eingeladen waren, bildete die Grundlage für den am 15. Oktober 1992 von allen Parlamentsfraktionen einstimmig angenommenen Vier-Parteien-Entschließungsantrag. Am 16. Dezember 1993 wurden die österreichischen Roma und Sintigruppen schließlich als "Volksgruppe der Roma" – Roma als Oberbegriff für die verschiedenen in Österreich lebenden autochthonen Untergruppen – einstimmig im Hauptausschuss des Nationalrates anerkannt.