Auf einen Blick
Internationale Gerichtsbarkeit umfasst die rechtlich verbindliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten sowie die strafrechtliche Verfolgung schwerster Völkerrechtsverbrechen durch internationale Gerichte. Sie basiert in weiten Teilen auf dem Prinzip der Zustimmung, da Staaten die Zuständigkeit entsprechender Institutionen anerkennen müssen.
Zu den wichtigsten Akteuren zählen der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice, ICJ), der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Neben diesen Institutionen gibt bzw. gab es Ad-hoc-Tribunale und Hybridgerichte.
Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die selektive Anerkennung internationaler Rechtsprechung deren Durchsetzung erschwert.
Das vorliegende Dossier des Dienstes EU & Internationales der Parlamentsdirektion gibt einen Überblick über die wichtigsten Institutionen, aktuelle Herausforderungen im Kontext der geopolitischen Entwicklungen sowie die Aktivitäten parlamentarischer Versammlungen.
Die internationale Gerichtsbarkeit basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, wonach Staaten sich durch Verträge einer solchen verpflichten und die Zuständigkeit eines Gerichts anerkennen müssen.