Leitfaden zur EU-Datenbank

Welche Dokumente sind in der Datenbank abrufbar?

Diese Dokumente des Europäischen Rats, des Rats, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rechnungs­hofs und anderer Institutionen sowie Agenturen der EU werden direkt elektronisch an die EU‑Datenbank öster­reichischen Parlaments übermittelt:

  • Verordnungs- und Richt­­linien­­vorschläge sowie Entwürfe von Beschlüssen und Empfehlungen,
  • Tages­ordnungen,
  • Presse­mitteilungen,
  • Entschließungen des Europäischen Parlaments,
  • Weiß- und Grün­bücher,
  • Stellung­nahmen der nationalen Parlamente,
  • Protokolle der Rats­tagungen,
  • Berichte des Rechnungs­hofs.

Die Bundes­­ministerien und die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union über­mitteln folgende Dokumente elektronisch:

  • Berichte über Sitzungen von EU‑Gremien, z. B. Rats­arbeits­gruppen, sonstige vorbereitende Gremien, 
  • sonstige relevante EU‑Dokumente, u. a. diverse Sitzungs­­dokumente, Dokumente des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH), schriftliche Informationen für die EU‑Ausschüsse des National­­rats und des Bundes­­rats.

Eben­falls in die EU‑Datenbank über­­nommen werden seit 2012 offizielle Dokumente des Rats (Delegates Portal).

Suche in der EU-Datenbank

In der EU-Datenbank können Sie nach verschiedenen Kriterien suchen:

Mit Klick auf den gewünschten "Betreff" kommen Sie zur Über­sichts­­seite eines Dokuments mit allen Informationen zum jeweiligen EU‑Vorhaben. Sie erfahren

  • um welches Dokument es sich handelt,
  • wann und von welcher Stelle es über­mittelt wurde,
  • welche Entwicklung das Vorhaben genommen hat, welche Versionen es gibt,
  • den Verlauf der parlamentarischen Behandlung in National­rat und Bundes­rat und
  • welche anderen relevanten Dokumente es dazu in der Daten­bank gibt.

Auf der Übersichts­seite finden Sie auch eine mögliche Frist für die Subsidiaritäts­prüfung sowie weiter­führende Links zu Daten­banken der EU, wie EUR-Lex und IPEX.

Im Reiter "Dokumente österreichischer Organe" finden Sie die von österreichischen Organen erstellten Dokumente zum Haupt­­dokument. Im obigen Beispiel sind das die Schriftlichen Informationen des zuständigen Bundes­ministeriums an die parlamentarischen EU‑Ausschüsse.

Die Mehr­zahl der Dokumente ist öffentlich. Besondere Zugangs- bzw. Einsichts­­regelungen gelten gemäß Informations­­ordnungs­gesetz für Dokumente, die nicht zur Veröffentlichung geeignet sind (LIMITÉ) oder einer Geheim­­haltungs­­stufe unterliegen: Bei Limité‑Doku­menten sowie bei den als "Restreint" klassifizierten Dokumenten wird nur die Übersichts­­seite angezeigt. Dokumente mit der Geheim­­haltungs­­stufe Confidentiel, Secrèt oder Très Secrèt stehen einem eingeschränkten Personen­kreis in Papier­form in der Registratur der EU‑Daten­bank zur Verfügung.

Wie werden die Dokumente in die EU‑Datenbank eingepflegt?

Pro Tag wächst die Daten­bank um ca. 200 Dokumente. Die direkt von Rat und Kommission über­mittelten und die von den Ministerien gesendeten Dokumente werden elektronisch in die EU‑Datenbank über­nommen und mit einer fort­laufenden parlaments­­internen EU‑Zahl versehen. Manuell eingetragen werden der Titel in der jeweiligen Sprach­fassung sowie Dokumente, die sich auf das Haupt­­dokument beziehen.

Dokumente aus der Datenbank des Rats (Delegates Portal) werden inklusive der über­mittelten Meta­daten elektronisch über­nommen und stehen kurz nach dem Einlangen zur Verfügung.