Suche nach Fristen

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EU-Datenbank - Suche nach Prüfungsfristen für das Subsidiaritätskontrollverfahren

EU‑Vorlagen wie Verordnungen, Richt­linien und Beschlüsse sind mit einer Frist für das Subsidiaritätskontrollverfahren versehen. Jedes nationale Parlament kann inner­halb einer acht­wöchigen Frist eine begründete Stellung­nahme abgeben. In der rechten Spalte wird das Ende der jeweiligen Prüfungs­frist angezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn alle Sprach­fassungen des Dokuments zur Verfügung stehen und dass der Monat August sowie der Zeitraum zwischen dem 20. Dezember jedes Jahres und dem 10. Jänner des Folgejahres nicht in die acht­wöchige Frist eingerechnet wird.