EU-Datenbank - Suche nach Prüfungsfristen für das Subsidiaritätskontrollverfahren
EU‑Vorlagen wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse sind mit einer Frist für das Subsidiaritätskontrollverfahren versehen. Jedes nationale Parlament kann innerhalb einer achtwöchigen Frist eine begründete Stellungnahme abgeben. In der rechten Spalte wird das Ende der jeweiligen Prüfungsfrist angezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn alle Sprachfassungen des Dokuments zur Verfügung stehen und dass der Monat August sowie der Zeitraum zwischen dem 20. Dezember jedes Jahres und dem 10. Jänner des Folgejahres nicht in die achtwöchige Frist eingerechnet wird.