Die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) sind aber auch in die Klubs des österreichischen Parlaments integriert. Sie können gemäß der Geschäftsordnung des Nationalrats und des Bundesrats mit beratender Stimme an den Verhandlungen
teilnehmen.
Mit der Novelle der Geschäftsordnung des Nationalrats und des Bundesrats 2015 kamen neue Rederechte für die MEPs hinzu:
Diese können mit beratender Stimme auch
- an den Verhandlungen der Fachausschüsse des Nationalrats bei der Behandlung bestimmter EU-Themen sowie
- an den Plenardebatten des Nationalrats zu EU-Themen (z. B. bei Erklärungen der Bundesregierung, Aktuellen Europastunden) sowie
- an allen Verhandlungen im Plenum und in den Ausschüssen des Bundesrats, die der Erörterung von EU-Themen dienen,
teilnehmen.
Voraussetzung dafür ist, dass sie im Nationalrat von ihrem Klub nominiert werden bzw. ihnen der/die Präsident:in des Bundesrats nach Beratung in der Präsidialkonferenz ein Rederecht einräumt.
Außerdem ist es nun möglich, dass herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik eingeladen werden, im Plenum des Nationalrats und Bundesrats eine Erklärung zu einem bestimmten Thema abzugeben. An der folgenden Debatte können sich in Österreich gewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments ebenfalls beteiligen.
Dieses Rederecht ermöglicht es den EP-Abgeordneten, über den aktuellen Stand von Verhandlungen im Europäischen Parlament zu informieren. Andererseits besteht so die Möglichkeit des direkten und auch parteiübergreifenden Gedankenaustausches und der Debatte zu europäischen Themen zwischen nationalen Mandatar:innen und MEPs.