Europäische Union

Informieren Sie sich über Institutionen und Rechtsgrundlagen der EU sowie über die Mitwirkung von National- und Bundesrat im Bereich der Europäischen Union.

Institutionen

Die Institutionen der Europäischen Union sind auf Grundlage des Gleichheitsprinzips tätig. Alle Mitgliedsländer sind in den EU-Institutionen vertreten und stellen eine/n Kommissar:in. Kleinere Staaten entsenden im Vergleich zu ihrer Bevölkerungszahl proportional mehr Abgeordnete als große Staaten in das Europäische Parlament. Auch die Stimmengewichtung im Rat der Europäischen Union gewährleistet, dass kleinere Staaten bei Mehrheitsbeschlüssen nicht überstimmt werden können. Das Gemeinsame steht im Vordergrund, Auffassungsunterschiede werden im Dialog gelöst.

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Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie Informationen zu den Rechtsgrundlagen der EU, beginnend bei den Gründungsverträgen samt deren Änderungen. Erfahren Sie überdies mehr über den Gesetzgebungsprozess sowie die rechtlichen Grundlagen zur Erweiterung der Europäischen Union. 

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Mitwirkung von Nationalrat und Bundesrat

Im Zuge des EU-Beitritts hat Österreich bestimmte Zuständigkeiten des Parlaments bei der Gesetzgebung von der staatlichen Ebene auf die Unionsebene übertragen. Man spricht auch von der Übertragung von "Souveränitätsrechten" an die EU. In vielen Bereichen kann also nicht mehr allein das nationale Parlament entscheiden.

In welchen Politikbereichen die EU tätig werden kann, bestimmen aber einzig und allein die Mitgliedstaaten. Diese Bereiche müssen in den Grundlagenverträgen festgelegt werden. Das Europäische Parlament und der Rat der EU beschließen dann innerhalb dieser Politikbereiche als europäische Gesetzgeber bindende Regeln für alle Mitgliedstaaten der EU. Dabei hat das österreichische Parlament vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten.

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Mitglieder des Europäischen Parlaments

Nach dem Brexit vertreten in der Wahlperiode 2019-2024 insgesamt 705 Abgeordnete im Europäischen Parlament (EP) die EU-Bürger:innen. Die Mitgliedstaaten entsenden mindestens sechs und maximal 96 Abgeordnete. Die Anzahl hängt von der Größe der Mitgliedstaaten ab. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit) wurde die Anzahl der Mandate von 751 auf 705 reduziert.

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Konferenzen

Die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten haben sich intensiviert. Die österreichischen Nationalratsabgeordneten und Bundesratsmitglieder nehmen regelmäßig an Parlamentarier:innenkonferenzen des Europäischen Parlaments (EP) oder des Parlaments, das den EU-Vorsitz hat, teil.

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Historisches

Am Beginn des europäischen Einigungsprozesses stand der Wille, nach dem Zweiten Weltkrieg ein Konzept für ein friedliches Zusammenleben der Staaten und Völker des Kontinents zu entwickeln. Der französische Außenminister Robert Schuman war daran wesentlich beteiligt.

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Regal mit Codicus (U28)

EU-Glossar

Hier werden relevante Begriffe zur Europäischen Union erklärt.

Sitzungssaal des EU-Parlaments

Mitglieder des EP

Hier finden Sie alle österreichischen Mitglieder des EP auf einen Blick.

Flaggen im Teesalon

Mitwirkung in EU-Angelegenheiten

Hier finden Sie Informationen zu den Mitwirkungsrechten des österreichischen Parlaments.