Mitwirkung des österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten
Hier finden Sie Informationen zur Mitwirkung des österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten.
Das Video erläutert die Mitwirkung des österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten.
Mitwirkung in EU-Angelegenheiten
Im Zuge des EU-Beitritts Österreichs und nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) an die geänderten Bedingungen angepasst. Die beiden Kammern des österreichischen Parlaments, Nationalrat und Bundesrat, haben vielfältige Mitwirkungsrechte.
Rechtsgrundlagen der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten
Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur EU ("Beitritts-BVG")
Vertrag von Lissabon und Lissabon-Begleitnovelle zum B-VG
EU-Informationsgesetz (EU-InfoG) und Informationsordnungsgesetz (InfOG)
Information des Parlaments und der Öffentlichkeit in EU-Angelegenheiten
Die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats sowie die Öffentlichkeit haben vielfältige Möglichkeiten, sich über EU-Themen zu informieren.