EU-Ausschüsse

Sowohl der EU-Hauptausschuss als auch der Ständige EU-Unterausschuss üben wichtige Formen der Mitwirkung des Nationalrats in EU-Angelegenheiten aus.

EU-Ausschüsse im Überblick

Die "EU-Ausschüsse" im Nationalrat sind:

Der EU-Hauptausschuss setzt sich aus 23 Mitgliedern zusammen. Der Ständige EU-Unterausschuss besteht aus 13 Mitgliedern, die vom EU-Hauptausschuss gewählt werden. Die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments können mit beratender Stimme an den Sitzungen beider Ausschüsse teilnehmen.

EU-Ausschuss des Bundesrats

Aufgaben der EU-Ausschüsse

Dem EU-Hauptausschuss wurde die Zuständigkeit zur Behandlung von EU-Vorhaben übertragen. Er kann aber auch bestimmte Themenbereiche an den Ständigen EU-Unterausschuss abgeben (dafür erlässt der Hauptausschuss einen sogenannten Delegationsbeschluss). Derzeit werden im EU-Hauptausschuss grundlegende Themen und Fragestellungen betreffend die Europäische Union behandelt, etwa geplante Änderungen der EU-Verträge und Themen, die auf der Tagesordnung des Europäischen Rates oder anderer formeller und informeller Gremien der Staats- und Regierungschef:innen (etwa der Eurogruppe) stehen.

Die Behandlung von allen anderen EU-Vorhaben hat der EU-Hauptausschuss dem Ständigen EU-Unterausschuss übertragen. Der EU-Hauptausschuss kann aber im Einzelfall beschließen, Aufgaben des Unterausschusses wieder an sich zu ziehen. In der Geschäftsordnungsnovelle des Jahres 2015 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Hauptausschuss – sowie der Ständige EU-Unterausschuss – die Fachausschüsse gleichzeitig mit der Vorberatung eines EU-Vorhabens befassen können.

Stellungnahmen gegenüber dem/der zuständigen Bundesminister:in

Die EU-Ausschüsse können Stellungnahmen zu einem konkreten EU-Vorhaben gegenüber dem/der zuständigen Bundesminister:in abgeben (Stellungnahmen des EU-Hauptausschusses, Stellungnahmen des EU-Unterausschusses).

Mitteilung an EU-Organe

Sowohl der EU-Hauptausschusses als auch der Ständige EU-Unterausschuss können sich mit Mitteilungen direkt an EU-Organe wenden (Mitteilungen des EU-Hauptausschusses, Mitteilungen des EU-Unterausschusses).

Begründete Stellungnahmen (Subsidiaritätskontrolle)

Außerdem übt der Ständige EU-Unterausschuss noch eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle aus: Ihm ist die Zuständigkeit für die Überprüfung von Entwürfen zu europäischen Gesetzgebungsakten übertragen. Ist er daher der Ansicht, dass ein Vorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist, kann er eine begründete Stellungnahme beschließen. Siehe dazu Mitwirkung in EU-Angelegenheiten unter "Subsidiaritätskontrolle".

Besonderheiten im Ausschussverfahren

Für die EU-Ausschüsse gelten grundsätzlich die gleichen Verfahrensregeln wie für die sonstigen Ausschüsse. Es gibt aber einige Besonderheiten, die in der Geschäftsordnung geregelt sind.

Erstellung der Tagesordnung

Da die EU-Ausschüsse – im Gegensatz zu den meisten anderen Ausschüssen – in der Regel nicht vorberatend für das Plenum des Nationalrates tätig sind, können sie die EU-Vorhaben, die sie in ihren Sitzungen behandeln wollen, selbst wählen. Auf den Tagesordnungen der EU-Ausschüsse stehen Dokumente ("EU-Vorhaben"), die von der Bundesregierung aufgrund ihrer Informations- bzw. Berichterstattungspflicht oder von der Europäischen Kommission (oder einem anderen EU-Organ) direkt an das österreichische Parlament übermittelt wurden. Diese Dokumente sind in der EU-Datenbank des Parlaments abrufbar.

Schriftliche Informationen vom:von der zuständigen Bundesminister:in

Zur Vorbereitung der Ausschussmitglieder wird für jeden Tagesordnungspunkt – zusätzlich zu den bereits zur Verfügung stehenden Dokumenten – vom/von der zuständigen Bundesminister:in eine schriftliche Information erstellt.

Öffentlichkeit der Sitzungen


Eine Besonderheit der Sitzungen der EU-Ausschüsse ist, dass sie – sofern dem keine EU-Geheimhaltungsvorschriften oder ein Beschluss des Ausschusses entgegen stehen – öffentlich sind sowie Ton- und Bildaufnahmen erlaubt sind. Über die Beratungen wird auch eine auszugsweise Darstellung verfasst, die als Beilage IV (für den EU-Hauptausschuss) und Beilage V (für den EU-Unterausschuss) zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats im Internet veröffentlicht wird.

Der/Die zuständige Bundesminister:in gibt eine einleitende Stellungnahme ab

Bevor die Debatte über ein EU-Vorhaben beginnt, wird in der Regel dem anwesenden Mitglied der Bundesregierung bzw. einem von ihm entsandten Angehörigen des Ressorts die Gelegenheit zu einer einleitenden Stellungnahme gegeben. Dies dient zur Information der Ausschussmitglieder über den aktuellen Verhandlungsstand und über die österreichische Position dazu.

Anträge der Ausschussmitglieder

Während der Debatte kann jedes Ausschussmitglied Anträge einbringen, über die am Ende der Diskussion abgestimmt wird.