EU-Ausschüsse im Überblick
Die "EU-Ausschüsse" im Nationalrat sind:
- Hauptausschuss des Nationalrats, wenn er als "EU-Hauptausschuss" über Angelegenheiten der Europäischen Union berät, und
- dessen speziell für diesen Zweck eingerichteter Ständiger Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union
Der EU-Hauptausschuss setzt sich aus 23 Mitgliedern zusammen. Der Ständige EU-Unterausschuss besteht aus 13 Mitgliedern, die vom EU-Hauptausschuss gewählt werden. Die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments können mit beratender Stimme an den Sitzungen beider Ausschüsse teilnehmen.