Mitwirkung in der EU

In EU-Angelegenheiten hat der Nationalrat ein Recht auf Informationen, Stellungnahmen und parlamentarische Subsidiaritätskontrolle. 

Mitwirkungsrechte des Nationalrats

Im Zuge des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 wurde die Zuständigkeit des Parlaments zur Gesetzgebung in bestimmten Politikbereichen auf die Ebene der EU übertragen.

Damit das österreichische Parlament dennoch Einfluss auf europäische Entscheidungsprozesse nehmen kann, wurden in der Verfassung und den  Geschäftsordnungen des Nationalrats und des Bundesrats Bestimmungen ergänzt. Dies betraff anfangs ein umfassendes Informations- und Stellungnahmerecht gegenüber der österreichischen Bundesregierung. Im Laufe der Jahre kamen weitere Mitwirkungsrechte des Parlaments hinzu.

Mehr Informationen zur Mitwirkung von Nationalrat und Bundesrat

EU-Ausschüsse

Eine wichtige Rolle bei der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten haben die EU-Ausschüsse des Nationalrats. Als "EU-Ausschüsse" bezeichnet man

  • den Hauptausschuss des Nationalrats, wenn er als "EU-Hauptausschuss" über Angelegenheiten der Europäischen Union berät, und
  • dessen speziell für diesen Zweck eingerichteten Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union (Ständiger EU-Unterausschuss).

Mehr über die Zusammensetzung und die Kompetenzen der EU-Ausschüsse

EU-Themen in den Fachausschüssen und im Plenum

Die Abgeordneten beschäftigen sich auch in den Fachausschüsse und den Plenarsitzungen beispielsweise in folgenden Formen mit EU-Themen:

EU Fahne

Aktuelle EU-Aussprachen

Aktuelle EU-Aussprachen in den Fachausschüssen

Sitzungssaal des EU-Parlaments

EU-Jahresvorschauen

Behandlung der EU-Jahresvorschauen in den Fachausschüssen

EU-Fahne am Parlamentsdach

Berichte zu EU-Vorhaben

Berichte des Hauptausschusses bzw. Ständigen EU-Unterausschusses zu EU-Vorhaben