EU-Themen in Plenarsitzungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie EU-Themen im Plenum behandelt werden können.

Aktuelle Europastunden und Erklärungen zu EU-Themen

In den Sitzungen des Nationalrats können "Aktuelle Europastunden" abgehalten werden. Außerdem können die Mitglieder der Bundesregierung auch von sich aus "Erklärungen zu EU-Themen" abgeben. Dies erfolgt in der Regel in zeitlicher Nähe zu einer Tagung des Europäischen Rats oder – seit der Novelle der Geschäftsordnung 2015 – zu einer Tagung des Rats der Europäischen Union, also des Fachministerrats.

Teilnahme herausragender Persönlichkeiten

Seit der Novelle der Geschäftsordnung 2015 besteht die Möglichkeit, herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik einzuladen, im Plenum des Nationalrats eine Erklärung zu einem bestimmten Thema abzugeben. An dieser Debatte kann sich ein in Österreich gewähltes Mitglied des Europäischen Parlaments ebenfalls beteiligen, wenn es zuvor vom jeweiligen parlamentarischen Klub, dem es angehört, nominiert wurde und der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats dies nach Beratung in der Präsidiale festlegt (§ 19a GOG-NR).

EU-Vertragsänderungen

Wenn der Nationalrat über EU-Vertragsänderungen debattiert, können sich an der Debatte in Österreich gewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments beteiligen, wenn sie zuvor vom jeweiligen Klub, dem sie angehören, namhaft gemacht wurden (§ 76 Abs. 5 GOG-NR).

Subsidiaritätsklage

Bei der Subsidiaritätsklage handelt es sich um ein Mitwirkungsrecht der nationalen Parlamente im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle.

Wenn ein/e Abgeordnete:r der Ansicht ist, dass der Nationalrat gegen einen europäischen Gesetzgebungsakt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips erheben sollte, kann er während einer Sitzung des Nationalrates einen entsprechenden Antrag einbringen. Der Antrag muss von mindestens fünf Abgeordneten – einschließlich des Antragstellers oder der Antragstellerin selbst – unterstützt sein.

Vorberatung im Hauptausschuss

Ein solcher Antrag wird im Hauptausschuss vorberaten. Sobald der Hauptausschuss dem Nationalrat seinen Bericht vorgelegt hat, findet die Abstimmung im Nationalrat darüber statt.

Abstimmung mit einfacher Mehrheit

Ist die Mehrheit der Abgeordneten des Nationalrats der Ansicht, dass diese Klage erhoben werden sollte, wird ein entsprechender Beschluss gefasst.

Klagsführung durch das Bundeskanzleramt

Der Beschluss auf Erhebung einer Subsidiaritätsklage wird an das Bundeskanzleramt übermittelt, das im Namen des Nationalrats die Klage beim EuGH einbringt und den Nationalrat im Verfahren vertritt. Über den Verlauf des Verfahrens und die Entscheidung des EuGH hat das Bundeskanzleramt den Nationalrat zu informieren.

Ablehnungsrecht der nationalen Parlamente

Eine Initiative hinsichtlich des Übergangs vom Einstimmigkeits- zum Mehrstimmigkeitsprinzips bei Abstimmungen im Rat oder des Übergangs vom ordentlichen zum besonderen Gesetzgebungsverfahren (sogenannte "Passerelles") kann von jedem nationalen Parlament innerhalb von sechs Monaten abgelehnt werden.

Mitwirkung bei Änderungen der EU-Verträge

Auch dieses Verfahren beginnt mit einem Antrag von Abgeordneten, der während einer Plenarsitzung eingebracht werden muss und im Ausschuss vorberaten wird.

Ist die Mehrheit der Abgeordneten des Nationalrats der Ansicht, dass die Initiative abgelehnt werden sollte, wird ein entsprechender Beschluss gefasst. Diesem Ablehnungsbeschluss muss der Bundesrat zustimmen.

Mitgestaltung und Mitbestimmung bei EU-Gesetzgebung