Im Jahr 2003 trat der Vertrag von Nizza in Kraft und die Anzahl der EU-Mitgliedsstaaten wuchs auf 27 an. Die Zahl der EP-Mandatar:innen ( für die Wahlperiode 2004-2009) wurde auf 732 begrenzt bzw. mit 736 festgelegt.
Der Vertrag von Lissabon sieht 751 Sitze für das EP vor. In der Zeit bis zur ersten EP-Wahl auf Basis des Lissabon-Vertrags, wurden für die Legislaturperiode 2009-2014 Übergangsmaßnahmen getroffen. Die Zahl der MEPs wurde auf 754 Abgeordnete festgelegt.
Mit dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 erhöhte sich die Zahl der EP-Mandatar:innen, bis zur Neuwahl des EPs im Mai 2014, auf 766.
Der Europäische Rat beschloss am 28. Juni 2013 die Zusammensetzung des EP für die Wahlperiode 2014-2019 neu. Die Verteilung der insgesamt 751 Sitze auf die 28 EU‑Mitgliedstaaten wurde neu bestimmt: 18 Abgeordnete vertraten Österreich im EP. Die Höchstzahl der Abgeordneten pro Mitgliedsland beträgt 96, die Mindestanzahl 6. Es gilt der Grundsatz der degressiven Proportionalität: kleine Mitgliedstaaten erhalten im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl mehr Sitze als die bevölkerungsreichen Mitgliedstaaten. Aufgrund des Brexits beschloss der Europäische Rat am 28. Juni 2018 für die Wahlperiode 2019-2024 die Mandatszahl des EP auf 705 herabzusetzten. Durch die Verschiebung des Brexit und der Teilnahme des Vereinigten Königreiches an der EU-Wahl blieb die Anzahl der Mandate aber zunächst bei 751. Seit dem EU-Austritt des vereinigten Königreichs am 31. Jänner 2020, wurde die Anzahl der Mandate auf 705 reduziert. Österreich hat durch den Brexit ein zusätzliches Mandat erhalten und verfügte über 19 Sitze.
Seit 16. Juli 2024 stellt Österreich 20 der 720 Abgeordneten zum Europäischen Parlament.