EU-Glossar
A
Anhörungsverfahren ... Ausschüsse des Europäischen Parlaments
Anhörungsverfahren
Das älteste Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene ist das Anhörungs- oder Konsultationsverfahren. Dabei muss das Europäische Parlament, und je nach Politikbereich auch der Wirtschafts- und Sozialausschuss bzw. der Ausschuss der Regionen zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsakt Stellung nehmen, ehe dieser vom Rat verabschiedet wird. Der Rat ist jedoch nicht verpflichtet, der Stellungnahme des Parlaments zu folgen. Hat die Kommission allerdings die Stellungnahme berücksichtigt und dem Rat einen darauf basierenden geänderten Vorschlag vorgelegt, so darf der Rat nur einstimmig davon abweichen. Außer in den in den Verträgen vorgesehenen Fällen hat sich der Rat ferner bei den meisten wichtigen Fragen zu einer fakultativen Anhörung des Parlaments bereiterklärt.
Dieses Anhörungsverfahren wird auch bei nicht verbindlichen Rechtsakten angewendet, insbesondere bei Empfehlungen und Stellungnahmen des Rates und der Kommission.
Ist in dem jeweiligen Vertragsartikel, auf den sich ein Vorschlag für einen Rechtsakt gründet, das Anhörungsverfahren als Verfahren für die Annahme des Rechtsakts vorgesehen und wird es dabei als besonderes Gesetzgebungsverfahren bezeichnet, handelt es sich bei dem erlassenen Rechtsakt um einen Gesetzgebungsakt.
Assoziierungsabkommen
Unter Assoziierungs- oder Assoziationsabkommen versteht man völkerrechtliche Verträge insbesondere des Handelsrechts, bei denen sich Vertragspartner an eine supranationale Gemeinschaft mit Rechten und Pflichten binden, jedoch nicht (Voll-)Mitglied dieser Gemeinschaft werden.
Athena
Athena wurde 2004 als Mechanismus zur Finanzierung gemeinsamer Militäroperationen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) eingerichtet. Athena wird unter Aufsicht des Sonderausschusses verwaltet, der sich aus Vertreter:innen der beitragenden Mitgliedstaaten zusammensetzt.
Ausschließliche Zuständigkeit
Ausschließliche Zuständigkeit der EU bedeutet, dass die Mitgliedstaaten mittels Verträgen bestimmte Kompetenzen vollständig auf die Ebene der EU übertragen. In diesen Politikbereichen können die Mitgliedstaaten keine Entscheidungen mehr im Alleingang treffen; verbindliche Regelungen können nur auf EU-Ebene beschlossen werden. Dies betrifft nur jene Politikbereiche, die in Art. 3 AEUV genannt sind:
- Zollunion,
- Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarktes erforderlichen Wettbewerbsregeln,
- Währungspolitik für jene Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist,
- Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik,
- Gemeinsame Handelspolitik.
Außerdem besagt Art. 3 AEUV, dass auch der Abschluss bestimmter internationaler Abkommen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt. Dies ist dann der Fall, wenn dies in einem europäischen Gesetzgebungsakt vorgesehen ist, wenn ein solcher Abschluss für die Ausübung der Zuständigkeiten der EU notwendig ist oder wenn durch ein bestimmtes Abkommen gemeinsame Regeln beeinträchtigt oder in ihrer Tragweite verändert werden könnten.
Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine politische Versammlung, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vertritt. Die Verträge legen fest, dass die Kommission und der Rat den Ausschuss der Regionen in bestimmten Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU besondere Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen.
Ausschuss der Ständigen Vertreter
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV/Coreper) setzt sich aus den Botschaftern und Botschafterinnen der EU-Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (Ständige Vertreter:innen) zusammen. Er hat die Aufgabe, den Rat zu unterstützen, das heißt die auf der Tagesordnung stehenden Entwürfe von Rechtsakten vor den Tagungen des Rates vorzubereiten.
Der AStV tagt wöchentlich in zwei Formationen: Im AStV I sind die Stellvertreter und Stellvertreterinnen der Ständigen Vertreter:innen vereinigt. Er beschäftigt sich vor allem mit Dossiers technischen Inhalts (z. B. Beschäftigung, Binnenmarkt, Industrie und Forschung). Im AStV II treffen die Ständigen Vertreter und Vertreterinnen selbst zusammen, die sich mit politisch sensiblen, bzw. institutionellen und allgemeinen Fragen beschäftigen.
Ausschüsse des Europäischen Parlaments
Ebenso wie die nationalen Parlamente hat auch das Europäische Parlament zahlreiche Ausschüsse eingesetzt, die die Beratungen des Plenums vorbereiten. In diesen parlamentarischen Ausschüssen wird der größte Teil der legislativen Arbeit geleistet.
Die politische Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Europäischen Parlament wider. Die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse werden zu Beginn und nach Ablauf der ersten Hälfte der Wahlperiode entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit und Fachkompetenz unter den europäischen Abgeordneten gewählt.
B
Bankenunion ... Bürgerbeauftragte/r
Bankenunion
Als Reaktion auf die im Jahr 2008 ausgebrochene Finanzkrise entwickelte die Europäische Kommission einen Maßnahmenkatalog mit dem Ziel der Stärkung des Finanzsektors im Binnenmarkt. Die wesentlichen Bestimmungen betreffen strengere aufsichtsrechtliche Auflagen für Banken, einen verbesserten Anlegerschutz, sowie Regeln für die geordnete Abwicklung von in Schwierigkeiten geratenen Banken. Die infolge der Finanzkrise entstandene bzw. verschärfte Schuldenkrise innerhalb der Eurozone führte im Jahr 2012 auf EU-Ebene zum Beschluss der Ausarbeitung weiterer Maßnahmen zur Vervollständigung der Wirtschafts- und Währungsunion, um den EU-Finanzsektor noch besser gegen Krisen zu wappnen. Die Bankenunion umfasst die folgenden Komponenten: den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM), den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM), die harmonisierte Einlagensicherung und das einheitliche Regelwerk (Single Rulebook).
Ziel des SSM ist es, einheitliche hohe Beaufsichtigungsstandards für Kreditinstitute ohne Bevorzugung nationaler Marktteilnehmer zu etablieren. Als zentrale Aufsichtsbehörde übernahm die EZB ab November 2014 sukzessive direkt die Überwachung der größten Banken. Unterstützt wird sie dabei durch die nationalen Aufseher. Geraten Kreditinstitute bzw. bestimmte Investmentfirmen trotz verstärkter Aufsicht in Schwierigkeiten, erlaubt der SRM deren geordnete Sanierung und Abwicklung. Dies geschieht unter anderem durch Einrichtung eines einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fonds, SRF), welcher durch Beiträge des Bankensektors gespeist wird. Dem SSM/SRM unterliegen neben Kreditinstituten des Euroraums auch alle Finanzinstitute in Nicht-EU-Staaten, welche sich entschließen, beizutreten. Das Fundament der Bankenunion bildet das einheitliche Regelwerk (Single Rulebook), ein für alle Finanzinstitute verbindliches Paket an Bestimmungen, welches beispielsweise Eigenkapitalvorschriften und verstärkte Anleger:innenschutzvorschriften umfasst.
Barcelona-Prozess
Siehe EUROMED
Beitrittsverhandlungen
In Beitrittsverhandlungen werden die Modalitäten des EU-Beitritts, die damit verbundene Übernahme der geltenden Rechtsvorschriften (Acquis communautaire) sowie die durch eine Aufnahme erforderlich werdenden Anpassungen der EU-Verträge verhandelt.
Diese Bereiche werden anschließend zwischen den Mitgliedstaaten und dem antragstellenden Staat in einem entsprechenden Abkommen geregelt. Ein ausgearbeiteter Beitrittsvertrag muss in allen Mitgliedstaaten sowie vom Europäischen Parlament ratifiziert werden.
Benchmarking
Der Begriff Benchmarking (dt.: Maßstäbe setzen) beschreibt einen systematischen und kontinuierlichen Prozess des Vergleichens von Ländern, Unternehmen oder Industrien. Hierbei werden durch zielgerichtete Vergleiche die Leistungen gemessen, und als Benchmark bezeichnet.
Zur Leistungsoptimierung wird versucht, durch Orientierung an den Besten einer vergleichbaren Gruppe die bestmöglichen Methoden und Praktiken (engl.: Best Practice) zu identifizieren und zu implementieren
Berlin-Prozess
Der Berlin-Prozess wurde von Deutschland und Großbritannien auf dem Westbalkan-Gipfel von Dubrovnik am 15. Juli 2014 ins Leben gerufen. Die Initiative mit dem Ziel der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Westbalkans und deren Heranführung an die Europäische Union wird von mehreren EU-Mitgliedsländern – auch Österreich – unterstützt. Mehrere Treffen dazu fanden in Wien statt.
Beschäftigungspakt
Auf dem Treffen des Europäischen Rates in Köln im Juni 1999 beschlossen die Staats- und Regierungsoberhäupter der EU-Mitgliedstaaten den Europäischen Beschäftigungspakt. Der Beschäftigungspakt zielt darauf ab, innerhalb der EU eine beschäftigungspolitische Gesamtstrategie zu entwickeln, günstigere gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen und ein mittel- und langfristiges Konzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in zu erarbeiten.
Beschluss
Ein Beschluss ist ein Rechtsakt der EU und als solcher Bestandteil des Sekundärrechts der Union. Er kann an individuelle Adressat:innen (z. B. Mitgliedstaaten, Unternehmen oder Einzelpersonen; früher "Entscheidung genannt") oder an die Allgemeinheit gerichtet sein. Verschiedene Organe der EU können Beschlüsse fassen (z. B. die Europäische Kommission, der Rat der EU oder der Europäische Rat).
Wichtige Anwendungsfälle sind:
- Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
- Beschlüsse betreffend die Verhandlungen und den Abschluss von internationalen Übereinkünften
- Beschlüsse des Europäischen Rates im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahren zur Änderung der EU-Verträge
Besonderes Gesetzgebungsverfahren
Seit dem Vertrag von Lissabon gibt es neben dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auch das besondere Gesetzgebungsverfahren. Dieses ist jedoch nicht einheitlich geregelt, sondern es ist aus der jeweiligen Rechtsgrundlage im AEUV, auf die sich ein Legislativvorschlag stützt, ersichtlich, wie das besondere Gesetzgebungsverfahren im Einzelfall durchzuführen ist. Grundsätzlich handelt es sich bei einem besonderen Gesetzgebungsverfahren um ein Verfahren, in dem entweder der Rat mit Beteiligung des Parlaments oder das Parlament mit Beteiligung des Rates entscheidet. Wie diese Beteiligung im konkreten Fall aussieht, bestimmt der jeweilige Vertragsartikel des AEUV, der die Rechtsgrundlage bildet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder ist die Zustimmung des anderen EU-Organs erforderlich (wie im Zustimmungsverfahren) oder es ist dessen Anhörung in Form einer Stellungnahme vorgesehen (wie im Anhörungsverfahren).
Binnenmarkt
Bereits im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, 1958) wurde das Ziel der Errichtung eines Gemeinsamen Marktes ohne Binnengrenzen im gesamten EU-Raum verankert, in dem der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (die vier Grundfreiheiten) gewährleistet sind.
In der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) wurde für die Vollendung dieses Binnenmarktes das Zieldatum 31.12.1992 festgelegt. Heute kann der Binnenmarkt zwar als weitgehend realisiert bezeichnet werden, an seiner vollständigen Umsetzung in Detailbereichen wird aber immer noch gearbeitet.
Bologna-Prozess
Die Bologna-Erklärung bildet den Auftakt des Bologna-Prozesses zur Harmonisierung der unterschiedlichen Hochschulsysteme mit dem Ziel der Schaffung eines Europäischen Hochschulraums und der Einführung eines transparenten dreigliedrigen Systems (Bachelor-Master-Promotion).
Weitere Ziele des Bologna-Prozesses sind die Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Wissenschaftler:innen, die Sicherung der Qualität der Bildung und die Berücksichtigung der europäischen Dimension in der Hochschulbildung.
Brexit
Bezeichnung für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, der am 31. Januar 2020 erfolgte und durch ein am 24. Januar 2020 unterzeichnetes Austrittsabkommen geregelt ist. Während der darin bis zum 31. Dezember 2020 vereinbarten Übergangsphase wurden bis zum 24. Dezember 2020 die langfristigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union neu ausverhandelt. Somit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Mit einem am 30. Dezember 2020 unterzeichneten und am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getretenen Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem UK wurden neue Regelungen für die Zeit nach dem EU-Austritt getroffen.
Brüssel I
Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001, auch "Brüssel I"-Verordnung genannt, regelt die gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Brüssel II
Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, auch "Brüssel II"-Verordnung genannt, betrifft die Zivilverfahren zur Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und Ungültigerklärung einer Ehe sowie alle Fragen betreffend die elterliche Verantwortung.
Bürgerbeauftragte/r
Das Europäische Parlament ernennt für die Dauer einer Wahlperiode von fünf Jahren eine/n Bürgerbeauftragte/n (auch Ombudsmann oder Ombudsfrau genannt), der/die Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der EU-Organe oder EU-Einrichtungen entgegen nimmt. Jede/r Unionsbürger:in hat das Recht, sich innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis der vorgebrachten Vorwürfe über Missstände in der Verwaltung zu beschweren.
C
Charta der Grundrechte ... Corréspondance Européenne
Charta der Grundrechte
Anlässlich des 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Dezember 1998 beschloss der Europäische Rat auf seiner Tagung in Köln (3. bis 4. Juni 1999), eine Charta der Grundrechte ausarbeiten zu lassen. Das Ziel bestand darin, die auf Ebene der Europäischen Union geltenden Grundrechte in einem einzigen Dokument zusammenzufassen und dadurch deutlicher herauszustellen. Mit der Ausarbeitung der Charta wurde ein spezielles Gremium beauftragt, ein Konvent, dem 62 Mitglieder, überwiegend Vertreter und Vertreterinnen der europäischen Institutionen und der Regierungen der Mitgliedstaaten, angehörten. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde am 7. Dezember 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates von Nizza proklamiert. Sie umfasst die klassischen Grund- und Freiheitsrechte einschließlich sozialer Grundrechte, Gleichbehandlungsgebote, Unionsbürgerrechte, sowie justizielle Rechte. Rechtliche Wirksamkeit hat die Charta durch das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon erlangt, in die sie als eigener Teil integriert wurde.
Corréspondance Européenne
Corréspondance Européenne (COREU) ist ein Kommunikationsnetz der Europäischen Union und dient der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Es ermöglicht eine rasche Beschlussfassung in Krisensituationen.
D
Defizitverfahren ... Dubliner Übereinkommen
Defizitverfahren
Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) kann als "korrektive Komponente" ein Defizitverfahren gegen ein Mitglied der Eurozone eingeleitet werden und es können Sanktionen verhängt werden.
Ursprünglich galt dies nur für den Fall, dass das jährliche Defizit (also die Neuverschuldung) mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betrug. Nach Verschärfung des SWP durch das "Sixpack" kann ein Defizitverfahren nun auch eingeleitet werden, wenn das jährliche Defizit unter 3 %, die Gesamtverschuldung aber über 60 % des BIP liegt und letztere jährlich nicht entsprechend den Vorgaben reduziert wird. Läuft bereits ein Defizitverfahren, gilt dies nach Ablauf einer Frist von drei Jahren.
Ursprünglich wurde das Defizitverfahren automatisch eingeleitet. Die erste Reform des SWP im Jahr 2005 (infolge von Defizitverfahren gegen Frankreich und Deutschland) bestand darin, diesen Automatismus aufzuheben und die Verhängung von Sanktionen in das Ermessen des ECOFIN-Rates zu legen. Mit der zweiten Reform des SWP durch das Sixpack im Jahr 2011 wurde auch die korrektive Komponente verschärft. Die Einleitung des Defizitverfahrens erfolgt nun "quasi-automatisch", das heißt wenn der ECOFIN-Rat einem Vorschlag der Europäischen Kommission nicht mit qualifizierter Mehrheit widerspricht ("umgekehrte Mehrheit"). Die Strafen reichen von einer unverzinsten Einlage (min. 0,2 % des BIP) über Geldbußen bis zur Aussetzung von Geldern aus dem EU-Haushalt (z. B. aus den Strukturfonds). Letzteres wurde im Jahr 2012 erstmals für Ungarn beschlossen.
Der Fiskalpakt sieht eine weitere Verschärfung des Defizitverfahrens vor, wonach betroffene Mitgliedstaaten ein "Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm" vorlegen müssen, um Strukturreformen zur nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits zu beschreiben, und bei dessen Umsetzung überwacht werden.
Degressive Proportionalität
Der Begriff "Degressive Proportionalität" bedeutet im Zusammenhang mit politischen Vertretungen (national, supra- oder international, z. B. dem Europäischen Parlament), dass größere Einheiten (z. B. EU-Mitgliedstaaten) relativ zu ihrer Bevölkerung mit weniger Mandaten ausgestattet sind als kleinere Einheiten.
Ziel der Anwendung des Prinzips der degressiven Proportionalität im Europäischen Parlament ist die Stärkung der Mitbestimmung möglichkeiten sowie eine bessere Abbildung der Parteienpräferenzen der kleineren EU-Mitgliedsländer.
So kann nach dem Vertrag von Lissabon Deutschland als größter EU-Mitgliedstaat 96 Abgeordnete ins Europäische Parlament entsenden, Malta als kleinster Mitgliedstaat aberimmerhin noch sechs Abgeordnete - das bedeutet, dass ein Mandat aus Deutschland mehr als 800.000 Stimmen, eines aus Malta hingegen weit weniger als 100.000 Stimmen repräsentiert.
Direktzahlungen
Direktzahlungen dienen der Einkommensunterstützung für Landwirte und Landwirtinnen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Sie garantieren den Landwirten und Landwirtinnen in der EU eine Mindeststabilität ihres Einkommens, damit ihre wirtschaftliche Überlebensfähigkeit weniger den Preisschwankungen auf den globalen Agrarmärkten ausgesetzt ist. Die Mittel dafür stammen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und werden vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert.
Die Direktzahlungen waren Gegenstand mehrerer Reformen der GAP. Während die ursprünglichen Modelle der Preisstützung bzw. Produktionsförderung eine extensive Bewirtschaftung mit einer Tendenz zur Überproduktion begünstigten, orientiert sich das derzeitige Unterstützungsmodell an der Bestandsfläche ("Basisprämienregelung") sowie der Einhaltung von Vorschriften betreffend Nahrungs- und Futtermittelsicherheit, Umwelt- und Tierschutz (sogenannte "Cross Compliance").
Im Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014‑2020 ist überdies vorgesehen, dass 30 % der Direktzahlungen nur gewährt werden, wenn nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden angewendet werden. Dabei handelt es sich um Methoden, die sich positiv auf die Qualität der Böden, die Biodiversität und die Umwelt im Allgemeinen auswirken, z. B. Diversifizierung der Kulturen, Erhaltung von Dauergrünland oder Erhaltung von im Umweltinteresse genutzten Flächen.
Diskriminierungsverbot
Die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält in Art. 14 ein Diskriminierungsverbot. Ziel des Diskriminierungsverbots ist die Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexueller Orientierung auf EU-Ebene. Das Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit war von Anfang an in Art. 12 des EG-Vertrags verankert. Mit dem Vertrag von Lissabon sind die Gleichbehandlung in Art. 9 EUV und Art. 18 AEUV, das allgemeine Diskriminierungsverbot in Art. 19 AEUV und die Gleichheitsgrundrechte in Art. 20, 21 und 23 Grundrechtecharta gesichert.
Doppelhut
Der Begriff Doppelhut bezeichnet die Besetzung zweier Ämter durch eine Person. Mit dem "Doppelhut" ist in der Regel die Rolle des Hohen Vertreters bzw. der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik gemeint. Dieses mit dem Vertrag von Lissabon geschaffene Amt vereint den Vorsitz im Rat für Auswärtige Beziehungen und das Amt des EU-Kommissars bzw. der EU-Kommissarin für Außenbeziehungen.
Doppelte Mehrheit
Siehe Qualifizierte Mehrheit
Drei-Säulen-Modell der EU
Das "Drei-Säulen-Modell" war eine bildliche Art der Darstellung der Strukturen der EU, wie sie mit dem Vertrag von Maastricht (1993) eingeführt wurden. Die erste Säule wurde von den drei ursprünglichen Europäischen Gemeinschaften gebildet: von der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) sowie der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Letzterer wurde im Juli 2002 aufgelöst. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) war als zweite Säule und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (jetzt Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) als dritte Säule der EU bekannt.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Säulenstruktur aufgelöst und Sonderrechtsakte der zweiten und dritten Säule abgeschafft. Seither vereint die EU alle Rechtsbereiche. Die Sonderstellung der GASP/GSVP bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Dreigliedriger Sozialgipfel
Der dreigliedrige Sozialgipfel ist eine institutionalisierte Fortsetzung der informellen Sozialgipfel, die es seit Dezember 2000 gibt. Er findet mindestens einmal jährlich vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates statt und hat die grundsätzliche Aufgabe, eine kontinuierliche Konzertierung zwischen dem Rat, der Kommission und den Sozialpartnern insbesondere zu den Bereichen Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik sowie Sozialschutz sicherzustellen.
Drittstaaten
Drittstaaten sind Staaten, die nicht Mitglied der EU sind. Es existieren überaus vielfältige und unterschiedlich intensive Beziehungen zwischen Drittstaaten und der EU bzw. ihren Mitgliedstaaten, etwa durch strategische Partnerschaften oder Handelspartnerschaften. Enge Beziehungen bestehen z. B. mit den westlichen Balkanländern im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und zu den östlichen und südlichen Nachbarländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Mit den AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten existieren intensive Formen der Zusammenarbeit, etwa durch Assoziierung oder in der Entwicklungszusammenarbeit.
Drogenbekämpfung
Zu den Hauptaspekten dieser Politik gehören eine engere Koordinierung zwischen den zuständigen Dienststellen in der EU, die Harmonisierung von Straftatbeständen und Sanktionen, aber auch eine wirksame internationale Zusammenarbeit. Um diese Ziele zu erreichen, ergänzen Einrichtungen wie die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sowie die EU-Drogenstrategie 2013‑2020 Maßnahmen zur wirksamen Drogenbekämpfung.
Dublin-II-Verordnung
Die "Dublin-II-Verordnung" ersetzte 2003 das Dubliner Übereinkommen, nachdem mit dem Vertrag von Amsterdam der Politikbereich Asyl und Einwanderung in das Gemeinschaftsrecht integriert wurde. Die Regelungen der Dublin-II-Verordnung legen fest, dass europaweit nur ein Asylantrag möglich sein soll. Hierfür ist grundsätzlich der Erstaufnahmestaat zuständig. Wird in einem anderen Mitgliedstaat ein Asylantrag gestellt, besteht die Verpflichtung, den/die Antragsteller:in in den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen. Für den dafür notwendigen Informationsaustausch dient das Eurodac-System, ein europäisches System zum Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. 2013 wurde die Verordnung durch die Dublin-III-Verordnung ersetzt.
Dublin-III-Verordnung
Die Dublin-III-Verordnung trat am 19. Juli 2013 in Kraft und ersetzte die Dublin-II-Verordnung. Sie kommt seit 1. Jänner 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz zur Anwendung. Unter Beibehaltung der grundsätzlichen Systematik wurden der Schutz der Antragsteller:innen im Verfahren erhöht, mehr Beratungs- und Informationsrechte verankert und ein Frühwarnmechanismus eingeführt. Zudem wurde das Eurodac-System aktualisiert und ausgeweitet, indem unter anderem unter strengsten Auflagen eine Zugriffsmöglichkeit staatlicher Sicherheitsbehörden zur Ahndung terroristischer oder schwerer Straftaten geschaffen wurde und datenschutzrechtliche Anpassungen vorgenommen wurden.
Dubliner Übereinkommen
Das Dubliner Übereinkommen von 1990, das 1997 in Kraft getreten ist, regelte, welcher Mitgliedstaat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. Mit dem Vertrag von Amsterdam konnten die Regelungen in Gemeinschaftsrecht überführt werden. Im Rahmen der Gemeinsamen Asylpolitik wurde das Dubliner Übereinkommen durch die Dublin-II-Verordnung und diese wiederum durch die Dublin-III-Verordnung ersetzt.
E
Eigenmittel ... Eurozone
Eigenmittel
Da die Europäische Union über keine eigenen Einnahmequellen, wie beispielsweise eine eigene Steuerkompetenz, verfügt, wird der EU-Haushalt von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanziert. Zu diesem Zweck wird vom Rat einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments ein "Eigenmittelbeschluss" gefasst, der erst nach verfassungsmäßiger Zustimmung in den Mitgliedstaaten (also in der Regel nach Zustimmung der nationalen Parlamente) in Kraft tritt.
Die bisher durch die Mitgliedstaaten bereitgestellten Eigenmittel stammen aus drei Hauptquellen: Traditionelle Eigenmittel (Agrarzölle und Zölle), Anteile aus der Mehrwertsteuer, sowie Beiträge der Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) berechnet werden.
Geplant ist die Erschließung einer neuen Einnahmenquelle durch Einführung einer Finanztransaktionssteuer.
Einheitliche Europäische Akte
Die 1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte (EEA) stellte die erste umfangreiche Änderung der Römischen Verträge dar. Zentrale Elemente waren die schrittweise Realisierung des Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 und die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft durch geänderte Entscheidungsverfahren, insbesondere durch qualifizierte Mehrheitsentscheidungen. Die Gemeinschaft erhielt außerdem neue Zuständigkeiten, besonders in der Regionalpolitik, der Forschungs- und Technologiepolitik sowie der Umweltpolitik.
Von besonderer Bedeutung war auch die rechtliche Verankerung der "Europäischen Politischen Zusammenarbeit" (EPZ), der Vorläuferin der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Empfehlungen und Stellungnahmen
Empfehlungen und Stellungnahmen sind unverbindliche Rechtsakte der EU. Sie ermöglichen es den Unionsorganen, sich gegenüber den Mitgliedstaaten und in einigen Fällen auch gegenüber Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen zu äußern, ohne damit aber für die Betreffenden rechtliche Verpflichtungen nach sich zu ziehen.
Energiebinnenmarkt
Die Schaffung eines echten Energiebinnenmarktes stellt ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union (EU) dar.
Entscheidung
siehe Beschluss
Entwicklung des ländlichen Raums
Als "Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums" werden Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichnet, die Landwirte und Landwirtinnen dabei unterstützen, ihre Betriebe zu modernisieren, sowie Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in anderen Bereichen zu fördern und zu sichern, und somit ländliche Gemeinden lebendig zu halten. Die Mittel dafür stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und werden teils aus dem EU-Haushalt, teils von den Mitgliedstaaten finanziert (sogenannte Kofinanzierung).
Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2020 wurden sechs Schwerpunkte, in deren Rahmen sowohl landwirtschaftliche als auch andere Tätigkeiten gefördert werden können, gesetzt. Zu den Schwerpunkten zählen etwa die Förderung von Wissenstransfer und Innovation, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft, die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die Förderung der Ressourceneffizienz und eines Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft als auch die Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten.
Jeder Mitgliedstaat kann eine nationale Strategie für die ländliche Entwicklung formulieren und auch auf regionaler Ebene spezifische Programme entwerfen und umsetzen (z. B. Unterstützung der Bergbauern und Bergbäuerinnen in Österreich). Dabei können auch lokale Gemeinschaften selbst aktiv werden und etwa LEADER-Projekte durchführen.
Während die Regionalpolitik vorwiegend die am meisten benachteiligten Regionen der EU unterstützt, gilt die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums für alle ländlichen Gebiete innerhalb der EU.
Entwicklungszusammenarbeit
siehe EuropeAid
Erasmus+
Für den Zeitraum 2021‑2027 werden mit dem EU-Programm "Erasmus+" für die Bereiche Bildung, Jugend und Sport über 28 Mrd. € aus dem EU-Haushalt - fast doppelt so viel wie in den vergangenen sieben Jahren (14,7 Mrd. €) - zur Verfügung gestellt. Das Programm dient unter anderem der Intensivierung der EU-Jugendstrategie 2019‑2027 und der Bildung eines inklusiven europäischen Bildungsraumes. Zielgruppen sind Lernende aller Altersstufen, deren Mobilität gefördert werden soll (in einem anderen Land lernen, studieren, eine Ausbildung absolvieren oder arbeiten), sowie Lehrkräfte und Ausbildner:innen an öffentlichen und privaten Bildungs-, Jugend- und Sporteinrichtungen, deren grenzüberschreitende Kooperation gefördert werden soll.
Erasmus+ umfasst alle bisherigen EU-Programme im Bildungs- und Jugendbereich (Erasmus, Leonardo da Vinci, Comenius, Grundtvig, Initiative Europäische Hochschulen, DiscoverEU, Jugend in Aktion und die internationalen Kooperationsprogramme Erasmus Mundus, Tempus, Alfa, Edulink und das Programm für die Zusammenarbeit mit Industrieländern).
Erklärung von Laeken
Der Prozess, der zur Ausarbeitung eines Vertrags über eine Verfassung für Europa führte, wurde im Dezember 2000 durch die "Erklärung über die Zukunft der Union" im Anhang zum Vertrag von Nizza in Gang gesetzt. In der vom Europäischen Rat im Dezember 2001 angenommenen Erklärung von Laeken einigten sich die Staats- und Regierungschef:innen darauf, einen Konvent einzusetzen, der zu vier Schlüsselfragen über die Zukunft der Union beraten sollte: Verteilung der Kompetenzen, Vereinfachung der Verträge, Rolle der nationalen Parlamente und Status der EU-Grundrechtscharta.
Erweiterung
Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft kam es zu fünf Beitrittswellen, durch die zu den sechs Gründerstaaten – Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande – nach und nach weitere Länder hinzugekommen sind.
1973: Dänemark, Irland, Großbritannien (Austritt am 31.01.2020)
1981: Griechenland
1986: Portugal und Spanien
1995: Österreich, Finnland und Schweden
2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
2007: Bulgarien und Rumänien
2013: Kroatien
Beitrittskandidaten sind Albanien, Bosnien‑Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Moldau, Ukraine und die Türkei. Island hat im März 2015 seinen Beitrittsantrag zurückgezogen.
EU-Ausschüsse des österreichischen Parlaments
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden Rechtsetzungskompetenzen an die EU übertragen. Dennoch räumt das Bundes-Verfassungsgesetz dem österreichischen Parlament Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse in EU-Angelegenheiten ein.
Nationalrat und Bundesrat müssen von den Mitgliedern der Bundesregierung unverzüglich über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union informiert werden. Beide Kammern haben dann die Möglichkeit, die Themen im Hauptausschuss des Nationalrats bzw. in dessen Ständigem Unterausschuss sowie im EU-Ausschuss des Bundesrats zu beraten. Die Ausschüsse können so genannte Stellungnahmen beschließen, durch die das im Rat der EU sitzende Regierungsmitglied inhaltlich gebunden ist. Es darf von diesen festgelegten Vorgaben nur nach Rücksprache mit dem Parlament und unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen abweichen.
Der Hauptausschuss sowie der EU-Unterausschuss können die Vorlagen auch an das Plenum des Nationalrats verweisen, das ebenfalls eine Stellungnahme beschließen kann. Ähnliches gilt für den Bundesrat. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sind den EU-Ausschüssen auch direkte Mitwirkungsrechte im Rahmen des Rechtssetzungsprozesses der EU übertragen, wie insbesondere die Subsidiaritätskontrolle, die sie im Namen des Nationalrats bzw. des Bundesrats ausüben. Über Beratungen der EU-Ausschüsse werden Auszugsweise Darstellungen angefertigt, die auf der Homepage der Parlamentsdirektion veröffentlicht werden. Auch die Beratungen selbst sind öffentlich.
EU-Austritt oder Suspendierung von Rechten
Der Vertrag von Lissabon enthält erstmals eine Austrittsklausel: Gemäß Art. 50 EUV kann jeder Mitgliedstaat beschließen, freiwillig aus der EU auszutreten. Die Europäische Union handelt mit diesem Staat ein Abkommen über den Austritt sowie dessen künftige Beziehungen mit der EU aus. Nach einem Austritt kann ein Staat erneut die EU‑Mitgliedschaft beantragen. Mit dem EU‑Austritt Großbritanniens (Brexit) ist Art. 50 EUV zum ersten Mal angewandt worden.
Eine Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten nach Art. 7 EUV ist seit dem Vertrag von Amsterdam möglich, wenn ein Mitgliedstaat in schwerwiegender Weise die Grundwerte der Europäischen Union verletzt. Bisher hat die Europäische Union von dieser Möglichkeit der Suspendierung von Mitgliedsrechten als Sanktion keinen Gebrauch gemacht.
EU-Bürgerbeauftragter/EU-Bürgerbeauftragte
EU-BürgerberaterIn
Seit 1990 gibt es in jedem Mitgliedstaat einen/eine BürgerberaterIn in den jeweiligen EU-Vertretungen, die für Auskünfte zu Fragen des Europarechts zur Verfügung stehen.
EU-Datenbank des österreichischen Parlaments
Die mit dem EU-Informationsgesetz 2012 auch gesetzlich verankerte EU-Datenbank des österreichischen Parlaments ist in der Parlamentsdirektion im EU- und Internationalen Dienst eingebettet und ein zentrales Instrument für die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte im EU-Bereich. Die öffentlich zugängliche EU-Datenbank ist die einzige österreichische Datenbank, die EU-Dokumente, Dokumente österreichischer Organe sowie jene zu den Verhandlungen der EU-Ausschüsse enthält. Sie ist automationsunterstützt, benutzerfreundlich nach fachlichen Gesichtspunkten gegliedert und tagesaktuell.
Darüber hinaus dient die EU-Datenbank auch zunehmend als Informationsquelle für die interessierte Öffentlichkeit. Die durch Verlinkungen der Dokumente mögliche Nachvollziehbarkeit der Geschehnisse stellt ein Unikum unter den Datenbanken dar. Sie wird damit den Anforderungen der parlamentarischen Klubs gerecht und gewährleistet das rasche Auffinden der EU-Dokumente.
EU-Haushalt
Die Programme und Vorhaben der EU in den einzelnen Politikbereichen werden aus dem EU-Haushalt finanziert. Jährlich spätestens zum 1. September legt die Europäische Kommission einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor.
Dieser Jahreshaushaltsplan wird vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen. Kommt keine Einigung zustande, tritt ein Nothaushalt in Kraft. Der Haushaltsplan enthält alle geplanten Einnahmen und Ausgaben, wobei die Ausgaben die Einnahmen (Eigenmittel) nicht übersteigen dürfen. Der EU-Haushalt darf also kein Defizit aufweisen. Weiters dürfen die Budgetobergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens nicht überschritten werden. Dieser bildet den budgetären Rahmen für den EU-Haushalt und wird vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments für mindestens fünf Jahre erlassen.
Der Haushalt wird von der Europäischen Kommission eigenverantwortlich vollzogen, sie muss aber dem Europäischen Parlament jährlich über die Verwendung der Mittel Bericht erstatten. Außerdem werden die Ausgaben durch den Europäischen Rechnungshof geprüft.
EU-Kommissar:in
Mitglied der Europäischen Kommission. EU-Kommissare bzw. EU-Kommissarinnen haben ausschließlich Unionsinteressen zu vertreten und sind in ihrer Arbeit unabhängig. Seit 1. Dezember 2024 ist Magnus Brunner als österreichisches Mitglied in der Kommission für das Ressort Inneres und Migration zuständig.
Weiterführende Informationen: Kommissar:innen der Europäischen Union
EU-Konvent
siehe Europäischer Konvent
EU-Recht
siehe Unionsrecht
EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR)
Die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) ist eine grenzüberschreitende Initiative zur territorialen Zusammenarbeit und regionalen Entwicklung. Sie wurde 2011 auf Initiative Österreichs und Rumäniens gegründet und hat 14 Teilnehmerstaaten, darunter neun EU-Mitgliedstaaten und fünf Beitrittskandidaten. Sie umfasst das Einzugsgebiet der Donau mit rund 115 Millionen Menschen und reicht vom Schwarzwald bis zum Schwarzen Meer. Von 1. November 2023 bis 31. Dezember 2024 führt Österreich den Vorsitz.
Weiterführende Informationen: Was ist die Donauraumstrategie?, EUSDR (danube-region.eu)
EU-Verträge
Die Grundlage für die Existenz der Europäischen Union (EU) bilden völkerrechtliche Verträge, die zwischen den Mitgliedstaaten der EU geschlossen wurden. Diese werden auch als Primärrecht der EU bezeichnet. Sie legen die Zuständigkeiten der EU, die Rolle und Zuständigkeiten der EU-Organe sowie Rechtsakte der EU und Rechtsetzungsverfahren fest.
Es kann zwischen Gründungsverträgen und Änderungsverträgen unterschieden werden.
EUR-Lex
EUR-Lex ist die Rechtsdatenbank der Europäischen Union. Sie ermöglicht den kostenlosen Zugriff auf das gesamte EU-Recht und andere öffentliche EU-Dokumente in allen 24 Amtssprachen der EU. Insbesondere enthält sie die elektronische, rechtsverbindliche Ausgabe des Amtsblatts der EU. Außerdem ist es möglich, die Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene mitzuverfolgen sowie über N-Lex Informationen über die nationalen Rechtsordnungen und Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu erfahren.
Euro
Der Euro ist die gemeinsame Währung jener EU-Mitgliedstaaten, die sich im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dazu entschlossen haben, eine gemeinsame Geldpolitik zu betreiben. Sie bilden gemeinsam den Euroraum bzw. die Eurozone und haben sich zur informellen Eurogruppe zusammengeschlossen. Der Euro wurde 1999 als Verrechnungswährung eingeführt, seit 1. Jänner 2002 gibt es ihn auch in Bargeldform.
Nach dem Beitritt Litauens am 1. Jänner 2015 und der Euroeinführung Kroatiens mit 1. Jänner 2023 stieg die Zahl der Mitglieder des Euroraums auf nunmehr 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Die übrigen EU-Mitgliedstaaten sind zur Einführung des Euro verpflichtet. Eine Ausnahme gilt für Dänemark ("Opt-out"), in Schweden gab es ein negatives Referendum zu dieser Frage.
Voraussetzung für die Einführung des Euro ist die Erfüllung der sogenannten Konvergenzkriterien (oder auch "Maastricht-Kriterien“, da sie im Zuge des Inkrafttretens des Vertrags von Maastricht beschlossen wurden). Aber auch nach Einführung des Euro sind die Mitgliedstaaten zur Einhaltung bestimmter Konvergenzwerte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) zur Wahrung der Haushaltsdisziplin verpflichtet. Die Währungs- und Geldpolitik hingegen haben die Mitgliedstaaten der Eurozone in die ausschließliche Zuständigkeit der unabhängigen Europäische Zentralbank (EZB) gelegt.
Ein vorrangiges währungs- sowie wirtschaftspolitisches Ziel ist es, die Stabilität des Euro zu gewährleisten.
Euro-Gipfel
Im Fiskalpakt ist vorgesehen, dass sich die Staats- und Regierungschef:innen der Eurozone mindestens zweimal jährlich treffen, um einen "Euro-Gipfel" abzuhalten. EU-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied der Eurozone sind, aber den Fiskalpakt ratifiziert haben, nehmen an den Beratungen teil. Es wird ein Präsident für die Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt. Der erste Präsident war Herman Van Rompuy, der gleichzeitig die Funktion des Präsidenten des Europäischen Rates inne hatte.
Nach Donald Tusk und Charles Michel übt seit 1. Dezember 2024 der Präsident des Europäischen Rates, António Costa, diese Funktion aus.
Euro-Plus-Pakt
Im Zuge der Diskussionen einer Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) haben die Staats- und Regierungschef:innen der Eurogruppe (Mitglieder der Eurozone) im Frühjahr 2011 einen "Euro Plus Pakt" (auch "Pakt für den Euro") geschlossen. Diesem konnten auch andereEU‑Mitgliedstaaten beitreten. Es handelt sich um eine bloße politische Vereinbarung. Ziel ist eine stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken verbunden mit einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Eurochambres
Eurochambres ist der europäische Dachverband der Industrie- und Handelskammern. Er wurde 1958 in Brüssel gegründet und umfasst 45 Mitgliedsverbände.
Weiterführende Informationen: Eurochambres
Eurodac-System
Das Eurodac-System ermöglicht den Mitgliedstaaten die Identifizierung von Asylbewerbern und Asylwerberinnen sowie von Personen, die illegal eine Außengrenze der Union überschritten haben. Anhand des Vergleichs der Fingerabdrücke kann ein Mitgliedstaat prüfen, ob Asylwerber:innen in einem anderen Mitgliedstaat bereits Asyl beantragt haben.
Das Eurodac besteht aus einer von der Kommission verwalteten Zentraleinheit, einer computergestützten Datenbank für Fingerabdrücke und elektronischen Einrichtungen für die Datenübertragung zwischen den Mitgliedstaaten und der zentralen Datenbank.Sobald ein Asylbewerber oder eine Asylbewerberin die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats erworben hat, werden die betreffenden Daten unverzüglich gelöscht. 2013 wurde Eurodac ausgeweitet, indem u. a. unter strengsten Auflagen eine Zugriffsmöglichkeit staatlicher Sicherheitsbehörden zur Ahndung terroristischer oder schwerer Straftaten geschaffen wurde und datenschutzrechtliche Anpassungen vorgenommen wurden.
Weitere Glossareinträge: Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)
Weiterführende Informationen: Eurodac-System
Eurogruppe
Die Eurogruppe ist ein informelles Gremium zur verstärkten Koordinierung jener Staaten, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben und den Euroraum bzw. die Eurozone bilden. Als erster Präsident der Eurogruppe ab 1. Jänner 2005 fungierte der luxemburgische Premierminister Jean‑Claude Juncker, der das Amt bis 2012 innehatte. Sein Nachfolger bis Dezember 2017 war der Niederländer Jeroen Dijsselbloem. Im Jänner 2018 folgte der Portugiese Mário Centeno, von dem der Ire Paschal Donohoe mit 13. Juli 2020 die Funktion des Vorsitzenden der Eurogruppe übernommen hat. Die Finanzminister und -ministerinnen der Eurogruppe treffen sich regelmäßig mindestens einmal im Monat vor dem ECOFIN-Rat, dem Rat der Finanzminister und -ministerinnen, der weiterhin zentrales Gremium für die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU ist und in dem alle EU-Mitgliedstaaten vertreten sind.
Seit Inkrafttreten des Fiskalpakts finden auch regelmäßig "Euro-Gipfel" statt, an denen die Staats- und Regierungschef:innen der Eurogruppe teilnehmen.
Weiterführende Informationen: Die Euro-Gruppe
Eurojust
Eurojust, das europäische Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit Sitz in Den Haag, wurde 2002 eingerichtet. Es unterstützt die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten insbesondere bei der Untersuchung und Verfolgung grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus. Besonderes Augenmerk wird auf die Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit der Behörden untereinander gelegt. Dabei findet auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Justiziellen Netz (EJN) statt.
Weiterführende Informationen: Eurojust
EUROMED
Die Euro-Mediterrane Zusammenarbeit (EUROMED) wird auch als Europa-Mittelmeer-Partnerschaft oder als Barcelona-Prozess bezeichnet (engl. Euro-Mediterranean Partnership). Die Initiative wurde auf der EUROMED-Außenministerkonferenz in Barcelona 1995 initiiert und bildet den institutionellen Rahmen der Mittelmeer-Politik der EU. Oberstes Ziel ist die Schaffung eines Raumes des Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstandes im Mittelmeerraum sowie eine verstärkte Zusammenarbeit in Form von Handels-, Kooperations- oder Europa-Mittelmeer-Abkommen. EUROMED wurde durch die am 13. Juni 2008 gegründete Union für den Mittelmeerraum (UfM) abgelöst und ergänzt.
Europa 2020-Strategie
Im Juni 2010 wurde vom Europäischen Rat als Nachfolgeprogramm zur Lissabon-Strategie die Strategie "Europa2020" (EU2020-Strategie) angenommen. Es handelte sich um die Wachstumsstrategie der EU für den Zeitraum 2010‑2020. Damit ist sie das wesentlichste Instrument zur Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedstaaten, da sie die wirtschafts- und strukturpolitischen Zielsetzungen innerhalb der EU für diesen Zeitraum festlegte.
Ziel der Strategie ist es - entsprechend den festgelegten Prioritäten (programmatische Schwerpunkte) - ein "intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" zu erreichen.
Dafür wurden in folgenden Bereichen fünf Kernziele definiert: Beschäftigung, Forschung und Entwicklung sowie Innovation, Klimawandel und Energie ("20-20-20-Ziel"), Bildung, Armut und soziale Ausgrenzung. Jeder Mitgliedstaat legt für jedes der Kernziele sein eigenes, nationales Ziel fest und kann selbst entscheiden, wie er dieses erreichen will.
Zur Umsetzung legt jeder Mitgliedstaat ein Nationales Reformprogramm (NRP) vor. EU-Leitinitiativen unterstützen die Erreichung der Kernziele.
Darüber hinaus wurde die wirtschaftspolitische Überwachung 2011 durch Einführung des Europäischen Semesters verstärkt.
Europahymne
Die Europahymne ist die Hymne der Europäischen Union und des Europarates und eines der offiziellen Symbole der Europäischen Union. Die Hymne ist eine Instrumentalfassung des Hauptthemas "Ode an die Freude" aus dem letzten Satz der neunten Sinfonie Ludwig van Beethovens.
Europäische Atomgemeinschaft (EAG)
Die 1958 gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründete Europäische Atomgemeinschaft (EAG) ist eine der drei ursprünglichen Europäischen Gemeinschaften. Ihr Ziel ist die Kontrolle und Koordinierung der zivilen Nuklearwirtschaft zwischen den Mitgliedstaaten. Mit dem Fusionsvertrag, der 1967 in Kraft getreten ist, wurden die Organe von EWG, EAG und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammengelegt.
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eine von dreiFinanzaufsichtsbehörden im Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS).
Weiterführende Informationen: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA)
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)
Die 1991 mit Sitz in London gegründete Bank für Wiederaufbau und Entwicklung unterstützt, ähnlich der Europäischen Investitionsbank (EIB), durch Darlehen private und unternehmerische Initiativen und Infrastrukturprojekte, die den Übergang zur offenen Marktwirtschaft in Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien begünstigen. Sie ist in insgesamt 30 Staaten tätig. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten besitzen als Initiatoren die Kapitalmehrheit an der EBRD.
Weiterführende Informationen: Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hatte ihren Sitz in London und ist eine von drei Finanzaufsichtsbehörden im Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS). 2019 ist die Behörde aufgrund des Brexits nach Paris übersiedelt.
Weiterführende Informationen: Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Europäische Beschäftigungsstrategie
Die Europäische Beschäftigungsstrategie ist als Ergänzung zur Europa2020-Strategie ein wesentliches Instrument zur Koordinierung der Beschäftigungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten. Diese Koordinierung erfolgt zusammen mit der Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Rahmen des Europäischen Semesters.
Der Rat der EU verabschiedet "Beschäftigungspolitische Leitlinien" (neben den "Grundzügen der Wirtschaftspolitik" sind diese Teil der "Integrierten Leitlinien"). Diese müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer Nationalen Reformprogramme (NRP) berücksichtigt werden, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass die nationalen Beschäftigungsstrategien mit den Kernzielen der Europa 2020-Strategie in Einklang stehen.
Die Europäische Beschäftigungsstrategie diente vor allem der Förderung folgender beschäftigungspolitischer Maßnahmen der Europa2020-Strategie:
Beschäftigungsquote von 75 % der 20- bis 64-Jährigen (Österreich: 77-78 %)
Bildung: Verringerung der Schulabbrecherquote auf unter 10 % (Österreich: 9,5 %), Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss auf mindestens 40 % (Österreich: 38 %)
Armut und soziale Ausgrenzung: Verminderung der Armut zur Förderung der sozialen Eingliederung, Vermeidung des Armutsrisikos für mindestens 20 Millionen Menschen (Österreich: 235.000)Weiterführende Informationen: Europäische Beschäftigungsstrategie
Europäische Bürgerinitiative
Der Vertrag von Lissabon führte eine neue Form der Bürgerbeteiligung an der Politikgestaltung der EU ein. Die Europäische Bürgerinitiative macht es den Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen möglich, die Europäische Kommission zur Vorlage eines Vorschlages in einem Bereich, der in die Zuständigkeiten der EU fällt, und zu dem es nach ihrer Ansicht eines Rechtsakts der EU bedarf, aufzufordern. Die Bürger und Bürgerinnen werden damit erstmalig direkt in den europäischen Rechtsetzungsprozess eingebunden.
Weiterführende Informationen: Europäische Bürgerinitiative
Europäische Dokumentationszentren (EDZ)
Hauptziele der Europäischen Dokumentationszentren (EDZ) sind die Teilnahme in der Debatte über die Zukunft der Europäischen Union, die Entwicklung der Lehre und Forschung zum Thema "Europäische Integration" und die Verbreitung von Informationen über geltendes EU-Recht sowie über Vorhaben der Europäischen Union an alle Bürger und Bürgerinnen. Heute gibt es rund 700 Zentren, die meistens in Universitäten angesiedelt sind, davon 403 in den EU-Mitgliedstaaten und neun in Österreich. Jedes EDZ verfügt über sämtliche amtlichen Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Weiterführende Informationen: Europäische Dokumentationszentren
Europäische Freihandelszone (EFTA)
Die 1960 gegründete Europäische Freihandelszone (EFTA) entstand in Reaktion auf die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), um die Handelsinteressen jener Staaten zu wahren, die nicht EWG-Mitglieder waren. Seit dem Beitritt Finnlands, Schwedens und Österreichs zur EU im Jahr 1995 umfasst die EFTA nur noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Im Unterschied zur EU ist die EFTA keine Zollunion. Das heißt u. a., dass die einzelnen EFTA-Staaten ihre Zolltarife und andere außenhandelspolitische Maßnahmen grundsätzlich gegenüber Drittstaaten (nicht-EFTA-Staaten) eigenständig festlegen können. Gegenwärtig sind 27 Freihandelsabkommen abgeschlossen und weitere werden laufend ausgehandelt.
Europäische Gemeinschaft
Die Europäische Gemeinschaft (EG) ging aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervor, die Bezeichnung wurde durch den Vertrag von Maastricht eingeführt. Die EWG war neben der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) eine der drei ursprünglichen Organisationen der Europäischen Gemeinschaften, deren Organe durch den Fusionsvertrag (1967 in Kraft getreten) zusammengelegt wurden.
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Die EGKS bestand 50 Jahre, von 23. Juli 1952 bis 23. Juli 2002. Sie war die erste der drei ursprünglichen Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EAG) und damit die Wegbereiterin der europäischen Integration. Ihre Aufgabe war die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl, der mangels eines gemeinsamen Außenzolls und gemeinsamer Handelspolitik allerdings weniger umfassend angelegt war als in den beiden anderen Gemeinschaften.
Bedeutsamer als die wirtschaftlichen Überlegungen waren aber die politischen Erwägungen, wonach durch die Integration von Schlüsselindustrien und Entscheidungsstrukturen gegenseitige Abhängigkeiten und Gemeinsamkeiten entstehen würden, die letztendlich einen weiteren Krieg zwischen den Mitgliedstaaten unmöglich machen sollten.
Europäische Gemeinschaften
Unter den Europäischen Gemeinschaften versteht man die drei ursprünglichen Organisationen: die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag von Paris, 1951), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag von Rom, 1957) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM-Vertrag von Rom, 1957).
1967 wurden diese drei Organisationen durch die Verschmelzung ihrer Organe (Fusionsvertrag, 1965 unterzeichnet, 1967 in Kraft getreten) verbunden, doch galten die jeweilig zugrunde liegenden Verträge weiterhin.
Der Gründungsvertrag der EGKS war für 50 Jahre abgeschlossen; die EGKS ging dadurch im Juli 2002 in der EG auf.
Mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht (EU-Vertrag, 1993) wurde der EWG-Vertrag angesichts der erweiterten Aufgabenstellung in EG-Vertrag, mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umbenannt.
Europäische Interparlamentarische Weltraumkonferenz (EISC)
siehe European Interparliamentary Space Conference im Internationalen Glossar.
Europäische Investitionsbank (EIB)
Die Europäische Investitionsbank ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union und hat die Aufgabe, zu einer ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten beizutragen. Zu diesem Zweck stellt sie Mittel zur Sicherung der langfristigen Finanzierung von Projekten inner- und außerhalb der EU (z. B. im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit) bereit.
Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU sowie European Investment Bank im Glossar Internationales.
Weiterführende Informationen: Europäische Investitionsbank
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission setzt sich aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Ihre Mitglieder haben ausschließlich Unionsinteressen zu vertreten und sind in ihrer Arbeit unabhängig. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, wo sich auch die meisten ihrer Dienststellen (Generaldirektionen) befinden.
Der Europäischen Kommission kommen zwei wesentliche Aufgaben zu. Als "Motor der Union" setzt sie Initiativen für Rechtsakte, um so auf eine Weiterentwicklung der Europäischen Integration hinzuwirken. Dabei hat sie in den meisten Fällen sogar das alleinige Initiativrecht. Als "Hüterin der Verträge" muss sie auf die Einhaltung des Unionsrechts achten. Zu diesem Zweck hat sie auch das Recht, sogenannte Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuleiten.
An der Spitze der Kommission steht der/die Präsident:in der Europäischen Kommission, der oder die auf Vorschlag des Europäischen Rats durch das Europäische Parlament für jeweils fünf Jahre gewählt wird.
Seit 1. Dezember 2019 hat Ursula von der Leyen dieses Amt inne, nachdem das Europäische Parlament die ehemalige deutsche Verteidigungsministerin am 16. Juli 2019 zur Kommissionspräsidentin gewählt und am 18. Juli 2024 erneut für den Vorsitz der nächsten Europäischen Kommission designiert hatte. Ihre zweite Amtsperiode startete am 1. Dezember 2024.
Ein Mitglied der Kommission ist als Hohe/r Vertreter:in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zugleich Vizepräsident:in der Kommission und Vorsitzende/r im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und übernimmt somit eine Doppelfunktion ("Doppelhut") im Rat der EU und in der Kommission. Dieses Amt wird von der Estin Kaja Kallas ausgeübt, die Josep Borrell Fontelles nachfolgte.
Magnus Brunner ist als österreichisches Mitglied der Kommission für das Ressort Inneres und Migration zuständig.
Weiterführende Informationen: Mitglieder der Kommission, Die Europäische Kommission
Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde am 4. November 1950 in Rom unter der Ägide des Europarates unterzeichnet, von allen Mitgliedstaaten der Union ratifiziert und ist im September 1953 in Kraft getreten. Seitdem fügten zahlreiche Zusatzprotokolle weitere Rechte und Freiheiten zur Konvention hinzu.
Unter anderem sind das das Zusatzprotokoll Nr. 9, das Individuen die Möglichkeit gab ihre Beschwerden vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, sowie das Zusatzprotokoll Nr. 13, das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Die Europäische Menschenrechtskonvention stellt ein System zum weltweiten Schutz der Menschenrechte dar und bietet eine Rechtsgrundlage für die gerichtliche Überwachung der Wahrung dieser Rechte.
So wurden mehrere Organe mit Sitz in Straßburg eingerichtet, die die Einhaltung der sich aus der Konvention ergebenden Verpflichtungen überwachen, insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. 1999 wurde das Amt des Menschenrechtskommissars bzw. der Menschenrechtskommissarin ins Leben gerufen. Mit der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde 1993 ein unabhängiges Aufsichtssystem gegründet, um Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu bekämpfen.
Als so genannte geschlossene Konvention kann sie nur von Mitgliedern des Europarats unterzeichnet werden. Mit der Zeit hat sich die Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Bislang haben alle Mitgliedstaaten die Konvention unterzeichnet sowie in innerstaatliches Recht transformiert.
Weiterführende Informationen: Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
Ziel der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und den östlichen und südlichen Nachbarländern, um Wohlstand, Stabilität und Sicherheit an den Außengrenzen der EU zu fördern. Sie wurde 2004 von der Europäischen Kommission entwickelt, um engere Beziehungen zu den Nachbarländern der EU zu fördern. Derzeit nehmen 16 Partnerländer an der ENP teil: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbeidschan, Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, der Libanon, Libyen, die Republik Moldau, Marokko, das besetzte palästinensische Gebiet, Syrien, Tunesien und die Ukraine.
Die Kernelemente der Europäischen Nachbarschaftspolitik bilden die bilateralen ENP-Aktionspläne, die gemeinsam zwischen der EU und jedem Partner vereinbart werden. Diese Pläne enthalten eine Agenda politischer und wirtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen Prioritäten.
Unterstützung erhalten die Partnerländer durch finanzielle Mittel aus dem EU-Haushalt. Für den Zeitraum 2007‑2013 stand zu diesem Zweck das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) zur Verfügung. Im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014‑2020 sind nun gesonderte Mittel für ein Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI), welches der ENP dient, und ein Partnerschaftsinstrument (PI), welches auch andere Ziele verfolgt, vorgesehen.
Die ENP wird außerdem durch regionale Formen der Zusammenarbeit unterstützt, etwa durch die Östliche Partnerschaft, die Union für den Mittelmeerraum (UfM) oder die Schwarzmeersynergie. Zwischen der EU und Russland existiert eine eigene Form der Zusammenarbeit im Rahmen einer "Strategischen Partnerschaft".
Weiterführende Informationen: Europäische Nachbarschaftspolitik
Europäische Parlamentarische Technikfolgenabschätzung (EPTA)
Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)
Als Strukturfonds sind vor allem die Fördertöpfe im Bereich der Regionalpolitik (Kohäsionspolitik) bekannt. Es gibt aber auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik und in der Gemeinsamen Fischereipolitik Fonds zur finanziellen Unterstützung. Die Mittel dafür stammen aus dem EU-Haushalt und werden von der Europäischen Kommission verwaltet.
Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014‑2020 wurden die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) auf Basis einer Reihe von Verordnungen auf neue rechtliche Grundlagen gestellt und unter einem Gemeinsamen Strategischen Rahmen zusammengefasst.
Durch ihre Neuausrichtung werden die Fonds gezielt dafür eingesetzt, die Vorgaben der Europa2020-Strategie zu erreichen und - bekräftigt etwa durch den Pakt für Wachstum und Beschäftigung - zur wirtschaftlichen Erholung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen.
Zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Kohäsionsfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Weiterführende Informationen: Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)
Das Ziel der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit" (ETZ) wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als Strukturfonds unterstützt. Darunter fallen sowohl grenzüberschreitende Kooperationen als auch transnationale bzw. überregionale Programme. Die ETZ existiert als eigenes Ziel seit 2007 und stellt eine Weiterentwicklung der ehemaligen Gemeinschaftsinitiative INTERREG zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit dar. Für den Zeitraum 2021‑2027 wird eine Modernisierung der Kohäsionspolitik angestrebt, fünf politische Ziele sollen die Investitionsprioritäten in den einzelnen EU-Fonds leiten.
1. Ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
2. Ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in den Kampf gegen den Klimawandel investiert
3. Ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen
4. Ein sozialeres Europa, das die Europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Kompetenzen, soziale Inklusion und Gleichheit beim Zugang zu medizinischer Versorgung fördert
5. Ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und nachhaltiger Stadtentwicklung in der gesamten EU
Die transnationalen Programme umfassen "Programmräume". Österreich ist an drei solchen Programmräumen beteiligt: Alpenraum, Central Europe und Donauraum.
Im Rahmen der grenzüberschreitenden Kooperation ist Österreich an folgenden sieben Programmen beteiligt "Österreich‑Ungarn", "Österreich‑Slowakei", "Österreich‑Tschechien", "Deutschland/Bayern‑Österreich", "Alpenrhein‑Bodensee‑Hochrhein", "Italien‑Österreich" und "Slowenien‑Österreich".
Außerdem gibt es andere EU-weite Programme, die regionale Kooperationen fördern, z. B. INTERREG IV C, INTERACT, URBACT und ESPON.
Weiterführende Informationen: EU-Fonds für regionale Entwicklung in Österreich
Europäische Union (EU)
Es existiert kein Europäischer Staat, jedoch ist die EU mehr als bloß ein Bündnis von Staaten. Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Länder, die sich der Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand verschrieben haben. Die EU ist im Wortsinn einzigartig.
Die Bezeichnung EU wurde erstmals 1972 mit dem Pariser Gipfeltreffen der Staats-und Regierungschef:innen der EG-Staaten offiziell in den gemeinsamen Wortschatz aufgenommen und galt als Ziel der Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft. Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) gründeten die EG-Mitgliedstaaten die Europäische Union, die demzufolge sowohl Zuständigkeit in wirtschaftlichen als auch nichtwirtschaftlichen Politikbereichen besaß.
Innerhalb der EU wurde 1999 eine gemeinsame Währung, der Euro, erstmals als Buchgeld und 2002 als Bargeld eingeführt. Mit dem Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten auch in der Innen- und Justizpolitik sowie in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zusammen.
Mehrere Vertragsänderungen, zuletzt durch den Vertrag von Lissabon (2007) haben sowohl die supranationalen Kompetenzen ausgebaut als auch die gemeinsamen Institutionen demokratisiert. Die Europäische Union umfasst mittlerweile 27 Staaten und rund 450 Millionen Einwohner.
Weitere Glossareinträge: Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union
Europäische Verfassung
siehe Europäische Verfassung
Europäische Verteidigungsagentur
Die Europäische Verteidigungsagentur mit Sitz in Brüssel soll Verteidigungsfähigkeiten im Bereich der Krisenbewältigung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) entwickeln, die europäische Rüstungszusammenarbeit fördern und verbessern, die europäische industrielle und technische Verteidigungsbasis stärken und einen wettbewerbsfähigen Markt für Verteidigungsgüter schaffen sowie die Forschung unterstützen.
Weiterführende Informationen: Europäische Verteidigungsagentur
Europäische Weltraumorganisation
Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Sitz in Paris und ist eine von drei Finanzaufsichtsbehörden im Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS).
Weiterführende Informationen: Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Am 25. März 1957 wurden in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden zur Verwirklichung der wirtschaftlichen Integration in Europa unterzeichnet.
Beide Verträge traten am 1. Jänner 1958 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht (EU-Vertrag, 1993) wurde der EWG-Vertrag angesichts der erweiterten Aufgabenstellung in EG-Vertrag umbenannt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde er erneut reformiert und wird seither als AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) bezeichnet.
Europäische Zentralbank (EZB)
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, von wo aus sie das System der europäischen Währung, des Euro, steuert. Die Preisstabilität in den Ländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist das vorrangige Ziel der Zentralbank.
Sie ist zuständig für die Geldpolitik, insbesondere die Leitzinsen, für Devisengeschäfte, die Verwaltung der Währungsreserven und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme. Die EZB hat das ausschließliche Recht, Euro-Banknoten auszugeben (die Münzen werden hingegen von den nationalen Zentralbanken ausgegeben).
Wichtigstes Entscheidungsgremium ist der EZB-Rat, der sich aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums sowie den Präsidenten und Präsidentinnen der nationalen Zentralbanken zusammensetzt. An der Spitze der EZB steht der Präsident bzw. die Präsidentin, seit 1. November 2019 ist dies Christine Lagarde. Sie wurde vom Europäischen Rat für eine Amtsdauer von acht Jahren gewählt.
Weiterführende Informationen: Europäische Zentralbank
Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU
Europäische Zusammenarbeit in der Forschung
Innerhalb der 1971 gestarteten Europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (engl. European Coordination of Scientific and Technical Research, COST) arbeiten insgesamt 36 europäische Staaten im Bereich der Forschungs- und Technologiepolitik zusammen. Grundsatz ist die gemeinsame Planung von Forschungsprojekten mit einzelstaatlicher Finanzierung.
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) ist Teil des Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) und als besonderes Gremium ohne eigene Rechtspersönlichkeit bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main eingerichtet. Seine Aufgabe ist die Überwachung makroökonomischer Entwicklungen, um Systemrisiken für die Finanzstabilität innerhalb der EU möglichst rasch zu erkennen. Der ESRB kann Informationen erheben und auswerten, Systemrisiken nach Priorität einordnen und ermitteln, Risikowarnungen ausgeben und gegebenenfalls Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen erteilen.
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) unterstützt die EU in ihren Beziehungen zu Drittstaaten. An seiner Spitze steht der Hohe/r Vertreter:in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Verwaltung besorgt ein geschäftsführender Generalsekretär bzw. eine geschäftsführende Generalsekretärin. Der EAD hat seinen Sitz in Brüssel, besteht aber außerdem aus Delegationen der EU in Drittländern und bei internationalen Organisationen. An der Spitze jeder Delegation steht ein/e Delegationsleiter:in, der/die die EU in dem betreffenden Land vertritt.
Weiterführende Informationen: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Nach einem Auswahlverfahren, an dem die Europäische Kommission, derRat der EU und das Europäische Parlament beteiligt sind, wird aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses des Rates und des Europäischen Parlaments ein/e Europäische Datenschutzbeauftragte/r für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Seine/Ihre Aufgabe besteht darin, die Achtung der Privatsphäre von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe und Einrichtungen der EU sicherzustellen sowie politische Strategien im EU-Datenschutzbereich zu entwickeln. Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde 2001 durch die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 geschaffen, die 2004 in Kraft trat.
Weiterführende Informationen: Europäischer Datenschutzbeauftragter
Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)
Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Hilfsinstrument der Europäischen Union im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten. Die Finanzierung dieses Fonds erfolgt nicht durch den EU-Haushalt, sondern durch die Mitgliedstaaten selbst. Hintergrund dafür sind die besonderen historischen Beziehungen zwischen einzelnen EU-Mitgliedstaaten und konkreten Partnerländern. Die Unterstützung der AKP-Staaten durch den EEF erfolgt auf der Grundlage des Cotonou-Abkommens.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat als Strukturfonds die Aufgabe, Gebiete mit Entwicklungsrückstand bzw. mit Strukturproblemen zu fördern. Förderungen werden dabei nicht direkt von der Europäischen Kommission vergeben, sondern von Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten.
In Österreich erfolgt eine Koordinierung durch die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK). Die Vergabe der Mittel erfolgt im Wege der Kofinanzierung, d. h. die Fondsgelder ergänzen jeweils nationale, regionale oder lokale Förderungen oder private Finanzmittel. Die Höhe der finanziellen Mittel hängt von der Förderfähigkeit der jeweiligen Region ab, wobei zwischen drei Förderkategorien unterschieden wird: Weiter entwickelte Regionen mit einem BIP pro Kopf von mehr als 90 % des EU-Durchschnitts, Übergangsregionen zwischen 75 % und 90 % und weniger entwickelte Regionen mit unter 75 %.
Für den Zeitraum 2014-2020 wurden in Übereinstimmung mit den Zielen der Europa2020-Strategie folgende zwei Ziele verfolgt:
1. Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Die finanziellen Mittel, die für Förderungen zur Verfügung stehen, müssen bis zu einer bestimmten Höhe entsprechend der Kategorisierung einer Region für mindestens zwei thematische Prioritäten verwendet werden. Die thematischen Prioritäten sind Forschung und Innovation, eine digitale Agenda, die Unterstützung kleiner und mitlerer Unternehmen (KMU) und eine CO2-arme Wirtschaft.
In weiter entwickelten Regionen müssen mindestens 80 % der Mittel für Projekte zu mindestens zwei thematischen Prioritäten (davon mindestens 20 % für CO2-arme Wirtschaft), in Übergangsregionen mindestens 60 % (bzw. 15 % für CO2-arme Wirtschaft) und in weniger entwickelten Regionen mindestens 50 % (bzw. 12 % für CO2-arme Wirtschaft) verwendet werden.
In Österreich gelten alle Bundesländer mit Ausnahme des Burgenlandes als "weiter entwickelte Regionen". Das Burgenland behält den Status als "Übergangsregion".
2. Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ)
Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ), also der Unterstützung der grenzüberschreitenden und transnationalen regionalen Zusammenarbeit, müssen mindestens 80 % der Mittel in Projekte zu den thematischen Prioritäten investiert werden.
Weiterführende Informationen: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Europäischer Forschungsraum (EFR)
Das Konzept des Europäischen Forschungsraumes wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2000 ins Leben gerufen, um durch bessere Koordinierung der Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Innovation zu einer echten gemeinsamen Forschungspolitik in der Europäischen Union zu gelangen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums zu einem vertraglich verankerten Ziel der Europäischen Union. Zudem ersetzte im Jahr 2010 die Agenda Europa 2020, bei der die Bereiche Forschung, Bildung und Innovation eine große Bedeutung haben, die bestehende Lissabon-Strategie.
Weiterführende Informationen: Europäischer Forschungsraum
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Europäischer Gerichtshof (EuGH) - Der Gerichtshof
Seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wird das Gerichtssystem der Europäischen Union als der Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet. Das Gerichtssystem der Europäischen Union besteht aus dem Gerichtshof (früher EuGH oder Europäischer Gerichtshof), dem Gericht (früher Europäisches Gericht erster Instanz) und den Fachgerichten.
Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge sowie der von den zuständigen Gemeinschaftsorganen erlassenen Vorschriften zu sichern. Der 1952 gegründete Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg wurde bereits mit mehr als 9.000 Rechtssachen befasst.
Er besteht aus einem Richter bzw. einer Richterin aus je einem Mitgliedstaat und wird von acht Generalanwält:innen unterstützt, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt werden.
Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU
Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)
siehe Sozialpartner
Europäischer Haftbefehl
Dem Europäischen Haftbefehl liegt ein Rahmenbeschluss des Rates der EU vom 13. Juni 2002 zugrunde, der seit dem 1. Januar 2004 in Anwendung ist. Der Europäische Haftbefehl soll die bisherigen Auslieferungsverfahren ersetzen und dadurch die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU stärken. Er beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen.
Weiterführende Informationen: Europäischer Haftbefehl
Europäischer Hochschulraum
Europäischer Konvent
Der erste Konvent zur Ausarbeitung einer Vertragsänderung wurde nach Annahme der Erklärung von Laeken im Dezember 2001 durch die Staats- und Regierungschef:innen einberufen. Der Konvent tagte von Februar 2002 bis Juli 2003 und arbeitete einen Vorschlag für eine europäische Verfassung aus. Auf Grundlage dieses Vorschlags einigten sich die Staats- und Regierungschef:innen im Rahmen einer Regierungskonferenz am 18. Juni 2004 über den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa, welcher am 29. Oktober 2004 endgültig beschlossen und unterzeichnet wurde. Aufgrund des Scheiterns im nachfolgenden Ratifizierungsprozess (negative Referenda in den Niederlanden und Frankreich 2005) konnte dieser Vertrag nicht in Kraft treten. Statt dessen trat 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft.
Im Vertrag von Lissabon ist nun die Einberufung eines Konvents im Fall des ordentlichen Änderungsverfahren vorgesehen. Die Einberufung erfolgt nach Beschluss des Europäischen Rates durch seinen Präsidenten bzw. seine Präsidentin.
Ein Konvent hat sich zusammenzusetzen aus VertreterInen der nationalen Parlamente, Vertreter:innen der Staats- und Regierungschef:innen der Mitgliedstaaten, Vertreter:innen des Europäischen Parlaments sowie Vertreter:innen der Europäischen Kommission.
Handelt es sich um geplante institutionelle Änderungen für die Eurozone, hat auch die Europäische Zentralbank (EZB) ein Anhörungsrecht.
Der Konvent prüft die ihm vorgelegten Änderungsentwürfe. Ziel des Konvents ist es, im Konsens eine Empfehlung an die nachfolgende Regierungskonferenz, die die geplante Vertragsänderung vereinbart, auszuarbeiten.
Weitere Glossareinträge: Änderung der Verträge
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Europäischer Rat
Der Europäische Rat mit Sitz in Brüssel hat seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon den Status eines EU-Organs erhalten. In ihm kommen die Staats- und Regierungschef:innen der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident bzw. die Präsidentin der Kommission regelmäßig unter dem Vorsitz des/der Präsident:in des Europäischen Rats zusammen. Der/die Hohe Vertreter:in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik wird an den Arbeiten des Europäischen Rates beteiligt, ist aber kein Mitglied.
Der Europäische Rat tagt mindestens zweimal pro Halbjahr („EU-Gipfel“) grundsätzlich in Brüssel. Es können aber auch außerordentliche Tagungen („EU-Sondergipfel“) einberufen werden. Seine Aufgabe ist es, der EU die nötigen Impulse für ihre Entwicklung zu geben und allgemeine politische Ziele festzulegen. Dazu nimmt er rechtlich nicht verbindliche, aber politisch bedeutsame "Schlussfolgerungen" an. Die Umsetzung seiner Entscheidungen erfolgt durch andere EU-Organe. Er hat somit keine Rechtsetzungsbefugnisse, nimmt aber als politisches Leitungsgremium der EU eine bedeutende Rolle ein.
Mit einem Beschluss kann der Europäische Rat die schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Werte der EU durch einen Mitgliedstaat feststellen.
Gegenüber den anderen EU-Organen nimmt der Europäische Rat eine Sonderstellung ein. Er kann über die Zusammensetzung des Rates der EU (Ratsformationen) wie auch über die Mitgliederanzahl der Europäischen Kommission entscheiden und beschließt die Sitzverteilung im Europäischen Parlament (auf dessen Vorschlag). Von ihm stammt der Vorschlag für den Präsidenten bzw. die Präsidentin der Kommission (für die Wahl durch das Parlament). Weiters ernennt er den Hohen Vertreter bzw. die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nach Zustimmung des Kommissionspräsidenten bzw. der Kommissionspräsidentin) und die übrigen Mitglieder der Kommission (nach Zustimmung des Parlaments).
Die meisten Entscheidungen des Europäischen Rates werden im Konsens (d.h. keine Gegenstimme) getroffen, wobei nur die Staats- und Regierungschefs stimmberechtigt sind.
Weiterführende Informationen: Europäischer Rat
Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU
Europäischer Rechnungshof (EuRH)
Der in Luxemburg ansässige Rechnungshof prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und berichtet über alle Fälle von Unregelmäßigkeiten. Er wird daher auch das "finanzielle Gewissen der EU" genannt. Ihm gehört je ein Mitglied aus jedem EU-Staat an, die vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments für sechs Jahre ernannt werden. An der Spitze des EuRH steht der Präsident bzw. die Präsidentin, der/die aus den ernannten Mitgliedern auf drei Jahre gewählt wird.
Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU, Europäischer Rechnungshof
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) hat als Strukturfonds die Aufgabe, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in allen Regionen der EU zu verbessern sowie Menschen in Notlagen oder Mitglieder benachteiligter Gruppen zu unterstützen. Dabei wird – im Gegensatz zu EURES (Europäisches Job Netzwerk) - keine Arbeitsvermittlung angeboten, sondern eine Vielzahl von staatlichen, regionalen oder lokalen Projekten (auch Kleinprojekte) zur Förderung von Beschäftigung und Berufsbildung unterstützt.
Die Förderungen werden dabei nicht direkt von der Europäischen Kommission vergeben, sondern von Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten. Die Vergabe der Mittel erfolgt im Wege der Kofinanzierung, d.h. die Fondsgelder ergänzen jeweils nationale, regionale oder lokale Förderungen oder private Finanzmittel. Die Höhe der finanziellen Mittel hängt von der Förderfähigkeit der jeweiligen Region ab, wobei zwischen drei Förderkategorien unterschieden wird: Weiter entwickelte Regionen mit einem BIP pro Kopf von mehr als 90 % des EU-Durchschnitts, Übergangsregionen zwischen 75% und 90% und weniger entwickelte Regionen mit unter 75% BIP pro Kopf.
Der ESF existiert seit mehr als 50 Jahren. Für den Zeitraum 2014-2020 wurde – in Übereinstimmung mit den Zielen der Europa2020-Strategie und unterstützt durch den Pakt für Wachstum und Beschäftigung – seine Funktion zusätzlich gestärkt. Für die Finanzperiode 2014-2020 sind für den ESF vier thematischen Förderziele festgelegt:
1. Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
2. Soziale Eingliederung und Bekämpfung der Armut
3. Investitionen in Bildung, Qualifikationen und lebenslanges Lernen
4. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effiziente öffentliche Verwaltung
Innerhalb der Kohäsionspolitik kommt nun ein garantierter Mindestanteil für ESF-Projekte zum Einsatz (mehr als 74 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020). Davon sind wiederum mindestens 20% für Projekte zur sozialen Eingliederung reserviert. Außerdem wurde insbesondere der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ein größeres Gewicht beigemessen: Im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) werden in Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit von über 25% mit mehr als 3 Mrd. EUR Projekte für jene Jugendliche unterstützt, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren.
Weiterführende Informationen: Europäischer Sozialfonds in Österreich
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Der Vertrag zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde im Jahr 2012 als völkerrechtlicher Vertrag von den damals 17 Mitgliedstaaten der Eurozone beschlossen und trat am 27. September 2012 in Kraft. Dem ging eine Änderung des Art. 136 AEUV im Wege einer vereinfachten Vertragsänderung voraus, die am Gipfel des Europäischen Rates im Dezember 2010 beschlossen wurde.
Der ESM wurde als permanente internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg gegründet und löst damit die vorübergehend eingerichtete Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ab. Seine Aufgabe ist es, Mitgliedstaaten der Eurozone, die durch Überschuldung in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, zu unterstützen. Dies kann durch Bürgschaften (Haftungsgarantien) und Notkredite erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Ratifizierung des Fiskalpakts sowie die Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen.
Dem ESM steht dafür ein Stammkapital von 700 Mrd. Euro zur Verfügung, das von den Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig zu leisten ist.
Die Organe des ESM bilden der Gouverneursrat, in dem die Finanzminister:innen der Mitgliedstaaten vertreten sind, sowie das Direktorium und der/die Geschäftsführende DirektorIn. Die Mitglieder des Direktoriums und der/die Geschäftsführende DirektorIn werden von den Mitgliedern des Gouverneursrats ernannt. Der/Die Geschäftsführende DirektorIn ist für fünf Jahre im Amt, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist. Er/Sie vertritt den ESM nach außen. Derzeit hat dieses Amt Klaus Regling inne.
In ESM-Angelegenheiten hat sich der österreichische Nationalrat umfangreiche Mitspracherechte gesichert.
Weiterführende Informationen: ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), EuroEuropean Stability Mechanismpean Stability Mechanism
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
Ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) kann gegründet werden, um die grenzüberschreitende territoriale Zusammenarbeit im Rahmen der Regionalpolitik zu erleichtern und zu fördern. Diese neue Rechtsform wurde mit der Förderperiode 2007-2013 eingeführt. Ein EVTZ besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und muss aus Mitgliedern aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten bestehen. Dies können EU-Mitgliedstaaten, regionale oder lokale Gebietskörperschaften, Verbände oder sonstige Einrichtungen öffentlichen Rechts sein. Ein Beispiel für einen EVTZ ist die Region Tirol-Südtirol-Trentino.
Weitere Glossareinträge: Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Mitte der 1980er-Jahre drohte aufgrund der in Gang gesetzten Schritte zur Verwirklichung eines Binnenmarktes eine Spaltung zwischen den EFTA- und den EG-Staaten.
Um dieser Spaltung entgegenzuwirken gab der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors wichtige Impulse: Sein Plan für einen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sah die Herbeiführung binnenmarktähnlicher Verhältnisse zwischen EG und EFTA mit Verwirklichung der vier Grundfreiheiten vor.
Der EWR-Vertrag wurde 1992 in Porto unterzeichnet und trat am 1. Jänner 1994 für die EFTA-Staaten Österreich, Schweden, Finnland, Norwegen und Island in Kraft, Liechtenstein wurde am 1. Mai 1995 Mitglied. Die Schweiz trat dem EWR – nach einer negativen Volksabstimmung – entgegen ursprünglicher Absicht nicht bei.
Aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union um Kroatien und des Austritts Großbritanniens umfasst der EWR nunmehr 30 Staaten und stellt damit den größten gemeinsamen Wirtschaftsraum der Welt dar.
Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP)
siehe Sozialpartner
Europäisches Jahr der Jugend 2022
Am 15. September 2021 erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend. Mit 22. Dezember 2021 erfolgte dazu ein entsprechender Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates.
Das Europäische Jahr der Jugend 2022 verfolgt vier Ziele, die unter Einbindung einer Vielfalt von Stakeholdern erreicht werden sollen.
Neue Chancen im digitalen und ökologischen Bereich aufzeigen: Die Generation, die unter der COVID‑19‑Pandemie am meisten gelitten hat, soll besonders gewürdigt und unterstützt werden. Zudem sollen dieser Generation besonders in den Bereichen des ökologischen und digitalen Wandels neue Perspektiven und Chancen geboten werden.
Partizipation und Engagement fördern: Alle jungen Menschen sollen ermutigt werden, sich im weitesten Sinne politisch zu betätigen und zu engagieren – vor allem junge Menschen mit geringeren Chancen, aus benachteiligten Verhältnissen, ländlichen oder abgelegenen Gebieten oder schutzbedürftigen Gruppen.
Berufliche Möglichkeiten durch EU‑Programme und -Projekte bekannter machen: In Verbindung mit der Umsetzung des EU‑Aufbauplans "Next Generation EU" (NGEU) sollen hochwertige Arbeitsplätze sowie Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Junge Menschen sollen besser über die Möglichkeiten zur persönlichen, sozialen und beruflichen Weiterentwicklung informiert werden.
Einbezug der Jugendperspektive in alle Politikbereiche sicherstellen: Jugendpolitik soll in allen relevanten Politikbereichen der Europäischen Union im Einklang mit der Jugendstrategie der Europäischen Union 2019‑2027 und den Europäischen Jugendzielen (European Youth Goals) durchgängig berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen: Europäisches Jahr der Jugend, European Youth Goals
Europäisches Justizielles Netz (EJN)
Die Hauptaufgabe des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) besteht darin, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu erleichtern, indem es insbesondere die Kommunikation zwischen den eingerichteten nationalen Kontaktstellen verbessert. Die Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten werden als Vermittler und Unterstützer bei der Verfolgung schwerer Kriminalität tätig, einerseits durch direkte Kontaktaufnahme zwischen den betroffenen Stellen und andererseits dadurch, dass sie die erforderlichen rechtlichen und praktischen Informationen zur Verfügung stellen. Es findet auch eine enge Zusammenarbeit mit Eurojust statt.
Weiterführende Informationen: Europäisches Justizielles Netz
Europäisches Parlament (EP)
In dem seit 1979 in allgemeiner und direkter Wahl gewählten Europäischen Parlament haben die Vertreter und Vertreterinnen der rund 450 Millionen Unionsbürger:innen Sitz und Stimme.
Die Kompetenzen des 1952 gegründeten Parlaments wurden durch Änderungsverträge eindeutig erweitert, insbesondere durch den Vertrag von Maastricht 1992 und schließlich durch den Vertrag von Lissabon 2009.
Das EP hat wichtige Mitwirkungsrechte beim Erlass europäischer Rechtsakte (insbesondere im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens), beschließt gemeinsam mit dem Rat der EU den EU-Haushalt und hat wichtige Ernennungs- und Kontrollrechte, insbesondere gegenüber der Europäischen Kommission.
Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Derzeit verfügt das Europäische Parlament über 720 Sitze. Diese sind nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität aufgeteilt, also mindestens sechs und maximal 96 je Mitgliedstaat. Österreich entsendet 20 Abgeordnete.
In der Wahlperiode 2024-2029 wurde am 16. Juli 2024 die Maltesin Roberta Metsola, als Vertreterin der Europäischen Volkspartei (EVP), zur Präsidentin des Europäischen Parlaments gewählt. Sie hat dieses Amt bereits seit der vergangenen Periode inne gehabt und übernahm es am 18. Jänner 2022 von David Maria Sassoli von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D), der kurz vor Ende seiner zweieinhalb Jahre dauernden Amtszeit am 11. Jänner 2022 verstorben war.
Offizieller Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg (Frankreich), wo einmal monatlich die Plenarsitzungen stattfinden. Allerdings tagen die verschiedenen Ausschüsse und Fraktionen sowie zusätzliche Plenarsitzungen gewöhnlich in Brüssel, während sich das Generalsekretariat in Luxemburg befindet. Diese Regelung wurde 1999 im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben.
Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU,
Weiterführende Informationen: Europäisches Parlament
Europäisches Patentamt
Europäisches Semester
siehe Europäisches Semester (Budget-Glossar)
Europäisches System der Finanzaufsicht (ESFS)
In Folge der Finanzkrise ab 2008 wurde die Finanzaufsicht in Europa reformiert und ein neues Europäisches System der Finanzaufsicht (ESFS) eingeführt. Dieses setzt sich aus drei Aufsichtsbehörden mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie ergänzenden Einrichtungen zusammen, etwa der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), dem Gemeinsamen Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden und den zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten.
Aufgabe des ESFS ist unter anderem die Gewährleistung der effektiven Anwendung der für den Finanzsektor geltenden Vorschriften, die Entwicklung von einheitlichen Aufsichtsstandards und Leitlinien und die Schlichtung von Meinungsstreitigkeiten zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden. Durchgriffsrechte besitzen die Aufsichtsbehörden nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn eine nationale Aufsichtsbehörde gegen Unionsrecht verstößt).
Da das ESFS zur Krisenbewältigung nicht ausreichend war, wurden Vorschläge zu einer Europäischen Bankenunion gemacht. Als erster Schritt wurde – zur Schaffung eines gemeinschaftlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) - im März 2013 die Errichtung einer zentralen Bankenaufsichtsbehörde bei der EZB beschlossen. Diese hat im November 2014 die Wahrnehmung dieser Aufgaben aufgenommen.Weiterführende Informationen: Europäisches Finanzaufsichtssystem
Weitere Glossareinträge: Bankenunion
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
Das "Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen" soll die praktische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich durch einen einfacheren Erfahrungs- und Informationsaustausch intensivieren. Weiters soll es EU-Mitgliedstaaten, deren Asylsystem besonders belastet ist, unterstützen und bei der Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems mitwirken.
Weiterführende Informationen: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
Europäisches Wettbewerbsrecht
Primäres Ziel der europäischen Wettbewerbsvorschriften ist die Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarktes durch Chancengleichheit bzw. durch Verhinderung wettbewerbsverzerrender Maßnahmen.
Dies soll durch das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, die Fusionskontrolle und die Regelungen betreffend öffentliche Beihilfen (Subventionen) erreicht werden.
Die europäischen Wettbewerbsregeln – insbesondere etwa die Beihilferegelungen – gelten für private und öffentliche Unternehmen gleichermaßen. Ausnahmen bestehen allerdings für Unternehmen, die ein Finanzmonopol innehaben, und für Unternehmen, die mit der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut sind.
Die Festlegung europäischer Wettbewerbsregeln fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Daneben können die Mitgliedstaaten nationale Wettbewerbsregeln beibehalten, sofern diese die europäischen Vorschriften nicht beeinträchtigen.
Auch Handlungen außerhalb der EU unterliegen den europäischen Vorschriften, wenn sich daraus Auswirkungen auf die Wettbewerbsverhältnisse im EU-Binnenmarkt ergeben.
Weitere Glossareinträge: Zuständigkeiten der EU
Europarecht
Unter dem Begriff "Europarecht" werden all jene Rechtsnormen verstanden, die im Rahmen der Europäischen Union gültig sind und angewendet werden.
Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wird das Recht der Europäischen Union (früher Europäische Gemeinschaft) als Unionsrecht bezeichnet.Europastunden
"Aktuelle Europastunden" werden im Rahmen von Sitzungen des österreichischen Nationalrats und Bundesrats abgehalten, bei denen ausschließlich EU-Fragen erörtert werden.
Sie finden viermal im Jahr statt. Mit diesen Europastunden wollen die Abgeordneten nicht nur die Mitwirkung des Österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten verstärken, sondern auch die Öffentlichkeit besser über EU-Vorhaben informieren und Europapolitik für die Bevölkerung greifbar machen.
Basis für die Europastunden bilden § 74b der Geschäftsordnung des Nationalrats und § 42 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrats.
Weiterführende Informationen: Geschäftsordnung des Nationalrats § 74b, Geschäftsordnung des Bundesrats § 42 Abs. 2
Europatag
Am 9. Mai wird seit dem Jahr 1986 jährlich der Europatag der Europäischen Union begangen. Frankreichs Außenminister Robert Schuman schlug am 9. Mai 1950 vor, eine Produktionsgemeinschaft für Kohle und Stahl zu schaffen, was in der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) münden und den Grundstein der heutigen Europäischen Union legen sollte.
Weitere Glossareinträge:
Europe Direct Informationsnetzwerke
Die wesentliche Aufgabe des EUROPE DIRECT Netzwerkes besteht darin, Unternehmen, Kommunal- und Regionalbehörden, Vereine und gemeinnützige Organisationen sowie die Bürger und Bürgerinnen vor Ort über die Europäische Union und ihre Politik zu informieren.
Die Informationsstellen arbeiten mit anderen lokalen, nationalen und europäischen Netzwerken zusammen. Zu den angebotenen Diensten zählen unter anderem ein umfassendes Angebot kostenloser Veröffentlichungen und Broschüren sowie ein direkter Frage- und Antwortdienst.
Bei eigenen Veranstaltungen oder Messen informieren sie die Bürger und Bürgerinnen vor Ort über europäische Belange. Insgesamt gibt es rund 500 Netzwerke in der EU, von denen sich 12 in Österreich befinden. Im Burgenland und in Kärnten gibt es je zwei Informationsstellen, in den übrigen Bundesländern je eine.
Weiterführende Informationen: Europe Direct Österreich
EuropeAid
Als "EuropeAid bezeichnet sich die Generaldirektion "GD Entwicklung und Zusammenarbeit – EuropeAid" der Europäischen Kommission. Sie ist für die Erarbeitung der europäischen Strategien in der Entwicklungszusammenarbeit zuständig und leistet weltweit Entwicklungshilfe, indem Programme und Projekte in der ganzen Welt durchgeführt werden. EuropeAid gewährt Zuschüsse und vergibt in Ausschreibungen die Durchführung von Projekten und Maßnahmen, die mit den EU-Außenhilfeprogrammen in Zusammenhang stehen. Die finanziellen Mittel werden über verschiedene Finanzinstrumente im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), insbesondere über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) aus dem EU-Haushalt und Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen: EuropeAid
European Currency Unit (ECU)
Der ECU (engl. European Currency Unit) war von 1979 bis zu seiner Ablösung durch den Euro 1999, die Rechnungs- und Währungseinheit der Europäischen Gemeinschaften (EG), später Europäische Union (EU).
Europol (Europäisches Polizeiamt)
Das Europäische Polizeiamt (Europol) soll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Vorbeugung und Bekämpfung schwerwiegender Formen von Kriminalität, wie Terrorismus und der international organisierten Kriminalität, unterstützen. Es hat seinen Sitz in Den Haag und besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Die Errichtung erfolgte ursprünglich auf der Grundlage des Europol-Übereinkommens von 1995. Dieses Übereinkommen wurde durch einen Beschluss im Jahr 2009 ersetzt, durch den Europol seit 1. Januar 2010 als EU-Agentur (wie z. B. OLAF) tätig ist. Wesentliche Aufgabe von Europol ist die Unterstützung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten durch automatisierte Informationssammlungen. Es kann die Mitgliedstaaten auch um Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen in bestimmten Fällen ersuchen und die Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen empfehlen. Auch eine Teilnahme an solchen Ermittlungsgruppen ist möglich, allerdings nur in unterstützender Funktion. Europol-Mitarbeiter:innen dürfen keine Zwangsmaßnahmen ergreifen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Europol-Verordnung am 1. Mai 2017 wurden die Befugnisse der Agentur zur Bekämpfung von Terrorismus sowie schwerer und organisierter Kriminalität ausgeweitet. Darunter fällt ein verbesserter Zugang zu Datenbanken, mehr Datenaustausch mit privaten Stellen und eine Meldestelle zur Entfernung von Internetinhalten. Dadurch wurde ihre Funktion als Drehscheibe für den Informationsaustausch gestärkt, in dem der Agentur ein flexibles und modernes Datenmanagementsystem an die Hand gegeben wurde. Zudem wurde die Rechenschaftspflicht der Agentur durch die neue Europol-Verordnung erhöht. Seit der neuen Verordnung erfolgt die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf EU-Ebene im Bereich der Strafverfolgung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Auf Basis des Art. 51 der seit 1. Mai 2017 geltenden Europol-Verordnung wurde von der Parlamentspräsident:innenkonferenz auch ein neues parlamentarisches Kontrollgremium, der Gemeinsame parlamentarische Kontrollausschuss zu Europol (JPSG) eingerichtet.
Die konstituierende Sitzung fand im Oktober 2017 in Brüssel statt.Weiterführende Informationen: Europol
Euroraum
siehe Eurozone
Eurozone
Die EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) die gemeinsame Währung Euro eingeführt haben, bilden den Euroraum bzw. die Eurozone. Derzeit (Stand 1. Jänner 2023) haben 20 von 27 EU-Mitgliedstaaten in der WWU den Euro eingeführt.
Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der sogenannten Konvergenzkriterien. Im Jahr 1999 wurde diese Bedingung von elf der ehemals 15 EU-Mitgliedstaaten erfüllt: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Es folgte Griechenland 2001. Die Einführung des Euro in Bargeldform in diesen zwölf Ländern erfolgte am 1. Jänner 2002. Slowenien führte den Euro 2007, Malta und Zypern 2008, die Slowakei 2009, Estland 2011, Lettland 2014, Litauen 2015 und Kroatien 2023 ein. Diese Staaten haben sich zur informellen Eurogruppe zusammengeschlossen. Die übrigen EU-Mitgliedstaaten sind zur Euro-Einführung verpflichtet – eine Ausnahme gilt für Dänemark („Opt-out“); in Schweden gab es ein negatives Referendum zu dieser Frage.
Die Mitgliedstaaten der Eurozone haben sich dazu entschlossen, eine gemeinsame Geldpolitik zu betreiben. Diese wird durch die unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) ausgeübt, die mit den nationalen Zentralbanken im Europäischen System der Zentralbanken („Eurosystem“) verbunden ist. Eine engere Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken (insbesondere der Fiskal-, Haushaltspolitik) findet im Rahmen des Europäischen Semesters durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) und die Europa2020-Strategie sowie im Rahmen des Euro-Plus-Paktes statt.
F
Finanztransaktionssteuer ... Frühwarnmechanismus
Finanztransaktionssteuer
Bezeichnung einer Kapitalverkehrssteuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen insb. mit dem Ziel, kurzfristige Spekulationen einzudämmen, über deren Einführung in zumindest einem Teil der EU‑Mitgliedstaaten seit 2011 kontroversiell diskutiert wird.
Fiskalpakt (Fiskalvertrag, SKS-Vertrag)
Der "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" (SKS-Vertrag), auch als "Fiskalvertrag" oder "Europäischer Fiskalpakt" bezeichnet, basiert auf einer Einigung der Staats- und Regierungschefs der Eurozone und weiterer EU-Mitgliedstaaten vom 9. Dezember 2011. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, da eine Erweiterung der Zuständigkeiten der EU in der Fiskalpolitik eine Vertragsänderung erfordert hätte, die an der Zustimmung Großbritanniens gescheitert ist. Der Vertrag trat am 1. Jänner 2013 in Kraft; es haben sich alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Großbritannien und der Tschechischen Republik angeschlossen.
Die Regelungen des Fiskalpakts ergänzen und verschärfen die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP). So darf das jährliche strukturelle Defizit nicht mehr als 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, solange die öffentliche Gesamtverschuldung nicht unter 60 % des BIP liegt. Die Europäische Kommission kann Zeitpläne zur Erreichung der Vorgaben des Paktes vorschlagen. Mitgliedstaaten, die sich bereits in einem Defizitverfahren befinden, werden noch strengeren Überwachungs- und Umsetzungsregelungen unterworfen.
Ein weiteres Kernelement des Fiskalpakts ist die Einführung einer "Schuldenbremse", d. h. die Verpflichtung zu mittelfristig ausgeglichenen öffentlichen Haushalten mit einem jährlichen Defizit von höchstens 0,5 % des BIP. Bei Nichteinhaltung kann ein Mitgliedstaat von anderen Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt werden.
Die Ratifizierung des Fiskalpakts und die Einführung der "Schuldenbremse" sind nun Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Hilfen aus dem ESM.
Im Fiskalpakt ist auch vorgesehen, dass mindestens zweimal jährlich "Euro-Gipfel", also Treffen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone, stattfinden.
Auf Grundlage des Art. 13 wurde im Jänner 2013 ein neues parlamentarisches Gremium, die "Interparlamentarische Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU" geschaffen.
Weiterführende Informationen:
Freihandelsabkommen
Ein Freihandelsabkommen ist ein Abkommen, das Zölle zwischen Verhandlungspartnern beseitigt und den Außenhandel beschränkende Maßnahmen wie zum Beispiel mengenmäßige Beschränkungen von Handelsprodukten untersagt.
Weiterführende Informationen:
Freihandelszone
Eine Freihandelszone ist eine Gruppe von mindestens zwei Zollgebieten, zwischen denen die Zölle und andere den Außenhandel beschränkenden Maßnahmen beseitigt sind. Die in einer Freihandelszone zusammen geschlossenen Staaten behalten ihre nationalen Außenzölle gegenüber Drittländern. Ein europäisches Beispiel einer Freihandelszone ist die 1960 gegründete EFTA.
Freizügigkeit der Arbeitnehmer:innen
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist eine der vier Grundfreiheiten der EU. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus EU-Staaten haben grundsätzlich das Recht, in jedem EU-Land ohne jede Beschränkung unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitskräfte tätig zu sein und zu leben. In Österreich gelten im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit allerdings für die neuen Mitgliedstaaten der EU mehrjährige Übergangsfristen zum Schutz des Arbeitsmarktes.
Weitere Glossareinträge:
FRONTEX
Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX, franz. Frontières extérieures) wurde 2004 durch die Verordnung (EG) 2007/2004 des Rates der Europäischen Union errichtet. Sie koordiniert im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten bzw. Grenzschutzbeamtinnen und legt u. a. gemeinsame Ausbildungsnormen fest. Zu diesem Zweck werden weiters Risikoanalysen erstellt, die Entwicklungen der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung verfolgt, die Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern, unterstützt, und die erforderliche Unterstützung für die Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten geleistet.
Frühwarnmechanismus
Laut Lissabon-Vertrag können die nationalen Parlamente – in Österreich also Nationalrat und Bundesrat – mit dem so genannten Frühwarnmechanismus binnen acht Wochen eine begründete Stellungnahme vorbringen, wenn sie einen Gesetzesentwurf der EU für subsidiaritätswidrig halten. Kommen Einsprüche aus mindestens einem Drittel der nationalen Parlamente, muss die Europäische Kommission den betreffenden Vorschlag überprüfen. Bei Entwürfen betreffend die Bereiche Justiz- und Innenpolitik, genügen schon Einsprüche aus einem Viertel der Parlamente. Hat die Hälfte der Parlamente Einwände kann der Gesetzesentwurf zur Gänze zu Fall gebracht werden.
G
Galileo ... Gymnich
Galileo
Galileo ist die Bezeichnung eines Europäischen Satellitennavigationssystems, das in Zukunft mithilfe von 30 Satelliten und Bodenstationen genaue Zeitsignale ausstrahlen soll, anhand derer man mit einem Empfangsgerät den Standort eines Objekts bestimmen kann. Dieses Navigationssystem wurde nach einer gemeinsamen Initiative der Europäischen Union mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) entwickelt. Diese Einrichtung soll in den Sektoren Verkehrswesen, soziale Einrichtungen, Justiz und Zoll, Bauwesen, Not- und Rettungsdienste oder Freizeitsektoren eingesetzt werden. Überdies wird Galileo durch die vom EU-Parlament im Juli 2008 verabschiedete Resolution über die "Bedeutung des Weltraums für die Sicherheit Europas" für Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu Verfügung gestellt.
Gegenseitige Anerkennung
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gewährleistet den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr auch ohne Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Ein Mitgliedstaat kann den Verkauf eines in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten Erzeugnisses nicht verbieten, auch wenn dieses Erzeugnis nach anderen technischen oder qualitativen Vorschriften als den für die inländischen Erzeugnisse geltenden Vorschriften produziert wurde. Es gibt eine Ausnahme von diesem Prinzip: Der Bestimmungsmitgliedstaat kann das Vermarkten des Produkts in dessen derzeitiger Form verweigern, wenn er beweisen kann, dass das Produkt Allgemeininteressen wie den Schutz der Gesundheit, der Verbraucher:innen oder der Umwelt verletzen würde.
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Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) existiert seit 1962 und stellt neben der Regionalpolitik einen derjenigen Politikbereiche der EU dar, für welchen am meisten Mittel (ca. 40 %) aus dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon war der Rat der EU - in der Zusammensetzung als Rat für Landwirtschaft und Fischerei - alleiniges Entscheidungsorgan im Bereich der GAP, das Europäische Parlament hatte lediglich ein Anhörungsrecht. Nun findet das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, in welchem Rat und Europäisches Parlament gleichberechtigte Entscheidungsträger sind, auch in diesem bedeutenden Politikbereich Anwendung.
Im Mittelpunkt der GAP, die seit ihren Anfängen mehrmals reformiert wurde, stehen die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und die Erzeugung von sowie der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten. Dabei werden mehrere Ziele verfolgt:
- Steigerung der Produktivität und Sicherung des Lebensstandards der Landwirte und Landwirtinnen;
- Stabilisierung der Märkte;
- Sicherstellung der Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten;
- angemessene Preise für die agrarische Produktion und Entwicklung des ländlichen Raumes.
Die Finanzmittel der GAP fließen in drei Bereiche, wobei zwischen zwei Säulen unterschieden wird: Direktzahlungen (Einkommensunterstützung für Landwirte und Landwirtinnen sowie für nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsverfahren), Marktstützungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die ersten beiden Bereiche bilden die erste Säule der GAP und werden vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert (ca. 70 % des GAP-Haushalts für die Direktzahlungen und ca. 10 % für die Marktstützungsmaßnahmen). Die Mittel stammen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bilden die zweite Säule der GAP und werden teils von den Mitgliedstaaten und teils aus dem EU-Haushalt (sogenannte Kofinanzierung, ca. 20 % des GAP-Haushalts) finanziert. Zu diesem Zweck wurde der Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geschaffen.
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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde durch den Vertrag von Maastricht (1993) als "2. Säule" der EU errichtet. Sie trat damit an die Stelle der seit den 1970er‑Jahren bestehenden "Europäischen Politischen Zusammenarbeit" (EPZ). Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Säulenstruktur aufgehoben und alle Politikbereiche in den AEUV integriert. Die GASP nimmt aber weiterhin eine Sonderrolle ein und wird im EUV geregelt.
Ziel der GASP ist es, der EU auf internationaler Ebene Identität zu verleihen. Die EU verfolgt als Ziele im Rahmen der GASP vor allem:
- Wahrung gemeinsamer Werte und grundlegender Interessen der EU;
- Stärkung der Sicherheit der EU;
- Wahrung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit;
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit;
- Stärkung der Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte.
Diese Ziele werden vor allem mit diplomatischen und wirtschaftlichen Mitteln, etwa im Rahmen der Pflege von Beziehungen und Partnerschaften zu Drittstaaten, verfolgt. Aber auch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), mit deren Hilfe der außenpolitische Einfluss der EU durch Entwicklung ziviler und militärischer Fähigkeiten in der Konfliktprävention und im Krisenmanagement gestärkt werden soll, ist Bestandteil der GASP.
Zentrales Entscheidungsgremium für die GASP ist der Rat für auswärtige Angelegenheiten, in welchem der/die Hohe Vertreter:in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz führt. Unterstützt wird der Rat durch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).
Im Jahr 2012 wurde die Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) geschaffen.
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Gemeinsame Handelspolitik
Die gemeinsame Handelspolitik umfasst Maßnahmen zur Regelung und Steuerung der Außenhandels mit Drittstaaten und fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Ziel der gemeinsamen Handelspolitik ist es, zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handel und zum Abbau der Zollschranken beizutragen. Sie ist vom Binnenmarkt zu unterscheiden, der für die Umsetzung der Handelsbeziehungen der Mitgliedstaaten untereinander bestimmend ist.
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist eine wesentliche Komponente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Ziel der GSVP ist es in erster Linie, die Handlungsfähigkeit der EU im zivilen und militärischen Krisenmanagement durch Operationen im gesamten Spektrum der so genannten "Petersberg-Aufgaben" sicherzustellen.
Um die Ziele der EU, allen voran Frieden und Sicherheit, zu verfolgen, kann der Rat für auswärtige Angelegenheiten Krisenbewältigungsmaßnahmen der EU einleiten. Die betreffenden Beschlüsse werden vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK), vom EU-Militärausschuss (EUMC) und vom Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung mit Unterstützung der Krisenbewältigungsstrukturen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vorbereitet.
Seit 2003 unternahm die EU bereits mehrere zivile wie militärische Krisenmanagementoperationen. Dazu gehören humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen. Zu den Ländern, in denen Missionen durchgeführt wurden, gehören: Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, besetzte palästinensische Gebiete, Guinea-Bissau, Demokratische Republik Kongo, Sudan (Darfur), Tschad und die Zentralafrikanische Republik, Somalia, Afghanistan, die Republik Moldau und die Ukraine, Irak, Georgien und Aceh (eine Provinz Indonesiens).
Finanzielle Mittel aus dem EU-Haushalt stehen für Krisenbewältigungsmaßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments (IfS) zur Verfügung. Militärische Operationen werden über einen besonderen Mechanismus namens Athena finanziert.
Daneben ist die GSVP aber auch angehalten, schrittweise eine gemeinsame Verteidigungspolitik zu entwickeln, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte. Zur Unterstützung dieser Entwicklung wurde die Europäische Verteidigungsagentur geschaffen.
Im Jahr 2012 wurde die "Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)" geschaffen.
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Gemeinsamer parlamentarischer Kontrollausschuss zu Europol
Der Gemeinsame parlamentarische Kontrollausschuss zu Europol wurde auf Basis des Art. 51 der Verordnung zu Europol (EU) 2016/794 in Bratislava von der Parlamentspräsident:innenkonferenz im April 2017 eingerichtet. Die konstituierende Sitzung fand in Brüssel im Oktober 2017 während des estnischen EU-Ratsvorsitzes statt.
Aufgabe dieses parlamentarischen Kontrollgremiums ist es, die Tätigkeit der Europäischen Polizeiagentur Europol zu begleiten und zu kontrollieren. Europol hat die Verpflichtung, dem Ausschuss verschiedene Arbeitsdokumente vorzulegen, wie beispielsweise die jährlichen Arbeitsprogramme, Risikobewertungen, strategische Analysen oder den jährlichen Tätigkeitsbericht. Darüber hinaus kommt dem Kontrollausschuss vor Beschlussfassung der mehrjährigen Programmplanung auch ein Anhörungsrecht zu. Ebenso kann der Kontrollausschuss Vertreter von Europol vor den Ausschuss zitieren, der/die Datenschutzbeauftragte der EU muss dem Gremium jedenfalls einmal im Jahr Auskunft erteilen.
Die Treffen finden zwei Mal jährlich unter Ko-Vorsitz mit dem Europäischen Parlament (Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) statt, im ersten Halbjahr im Parlament jenes Landes, das den EU-Vorsitz innehat, im zweiten Halbjahr in Brüssel im Europäischen Parlament. Die Delegationen setzen sich aus jeweils bis zu vier Mitgliedern der nationalen Parlamente und 16 Mitgliedern des Europäischen Parlaments zusammen.
Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR)
Als Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) wird ein einheitliches Programmplanungs- und koordinierungsinstrument für alle fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) bezeichnet. Es ersetzt die vormals existierenden strategischen Leitlinien bzw. Politikvorgaben für die Kohäsionspolitik (Regionalpolitik), die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und die Meeres- und Fischereipolitik.
Nun müssen die Mitgliedstaaten vorab in Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmen festlegen, welche Investitionsschwerpunkte sie mit EU-Förderprogrammen umsetzen wollen. Diese Vorgaben müssen mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden und werden von dieser auch überprüft. So sollen auch die Europa2020-Ziele schneller erreicht werden.
Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)
Eines der Ziele der Europäischen Union ist es, ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem zu schaffen. Die gemeinsame Asylpolitik ist im Titel V AEUV im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) als geteilte Zuständigkeit angesiedelt. Als erste Schritte wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten im Wege einer Harmonisierung von Mindeststandards angepasst. Einen wesentlichen Bestandteil dieser Regelungen bildet die Dublin-III-Verordnung, welche festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Behandlung eines Asylantrags zuständig ist. Weiters wird den Mitgliedstaaten durch die Einrichtung des Eurodac-System die Identifizierung von Asylbewerbern und Asylwerberinnen sowie von Personen, die illegal eine Außengrenze der Union überschritten haben, erleichtert. Ein weiterer wesentlicher Schritt war die Schaffung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, welches die praktische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich intensivieren soll. Das Ziel der Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurde bereits im Haager Programm festgeschrieben und im Stockholmer Programm bekräftigt.
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Gemeinschaftsrecht
siehe Europarecht und Unionsrecht
Gesetz über digitale Märkte bzw. Dienste
Ein Reformpaket für den digitalen Raum soll Verbraucher:innen und ihre Grundrechte im Internet besser schützen und für alle Beteiligte zu faireren und offeneren digitalen Märkten, inklusive digitale Dienste wie soziale Medien, Online-Marktplätzen und andere Online-Plattformen, die in der Europäischen Union tätig sind, führen.
Das Gesetz über digitale Märkte (engl. digital market act) befasst sich mittels Verordnung mit den negativen Folgen bestimmter Verhaltensweisen von Plattformen, die als digitale "Gatekeeper" (Torwächter) im Binnenmarkt fungieren. Diese Plattformen haben erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt, dienen als wichtiges Zugangstor, über das gewerbliche Nutzer:innen ihre Kunden und Kundinnen erreichen, und nehmen – derzeit und wahrscheinlich auch künftig – eine gefestigte und dauerhafte Position ein.
Das Gesetz über digitale Dienste (engl. digital service act) sieht durch Verordnung EU-weit verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vor, die den Verbraucher:innen Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Es legt neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte fest und gewährleistet den umfassenden Schutz der Grundrechte der Nutzer:innen im Internet. Konkret werden eine ganze Reihe neuer, EU-weit harmonisierter Verpflichtungen für digitale Dienste eingeführt, die sorgfältig nach der Größe und den Auswirkungen dieser Dienste abgestuft sind.
Gesetzgebungsakte (Legislativakte)
Als Gesetzgebungsakte bzw. Legislativakte werden diejenigen verbindlichen Rechtsakte der EU - Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse - bezeichnet, die in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren oder einem besonderen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden.
Geteilte Zuständigkeit
Eine Vielzahl von Politikbereichen fällt in die sogenannte geteilte Zuständigkeit. Diese Form der Zuständigkeit sieht vor, dass die Union in einem bestimmten Politikbereich, z. B. im Verbraucherschutz, tätig werden kann; dies bedeutet aber nicht - wie im Falle der ausschließlichen Zuständigkeit -, dass die Mitgliedstaaten in diesem Bereich ihre Kompetenzen verlieren. Die Mitgliedstaaten können ihre Kompetenzen ausüben:
- solange die EU nicht tätig wird oder
- wenn eine bereits auf EU-Ebene ausgeübte Kompetenz rückübertragen wird.
Wird aber auf EU-Ebene ein Rechtsakt erlassen, dürfen die Mitgliedstaaten keine widersprechenden Maßnahmen ergreifen (sogenannte "Sperrwirkung").
Art. 4 AEUV besagt, dass alle Zuständigkeiten der Union, die nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit oder unter die unterstützende, koordinierende oder ergänzende Zuständigkeit fallen, geteilte Zuständigkeiten sind. Dies gilt insbesondere für folgende Hauptbereiche:
- Binnenmarkt
- Sozialpolitik hinsichtlich der im AEUV genannten Aspekte,
- wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
- Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Fischerei (ausgenommen die Erhaltung der biologischen Meeresschätze),
- Umwelt,
- Verbraucherschutz,
- Verkehr,
- transeuropäische Netze,
- Energie,
- Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,
- gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinsichtlich der im AEUV genannten Aspekte.
In den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt sowie in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe können sowohl Union als auch Mitgliedstaaten tätig werden. In diesen Fällen hindert die Ausübung der Zuständigkeit durch die Union die Mitgliedstaaten nicht daran, weiterhin ihre Zuständigkeit auszuüben.
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Gleichstellung
Bereits 1957 wurde im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft das Gleichheitsprinzip verankert. Artikel 141 besagt, dass Männer und Frauen gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit erhalten sollen.
Ab 1975 wurde in mehreren Richtlinien die Gleichbehandlung auch beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg festgeschrieben, um jegliche Diskriminierung in der Arbeitswelt auszuschließen. Danach wurde sie auch im Bereich der sozialen Sicherheit - für die gesetzlichen wie für die betrieblichen Systeme - verankert.
Durch den Vertrag von Amsterdam wurde der begrenzte Geltungsbereich des Art. 141 ausgeweitet und die Gleichstellung von Frauen und Männern als eine der Aufgaben der Gemeinschaft festgeschrieben. Auch in die Charta der Grundrechte wurde das Prinzip der Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen aufgenommen.
Durch den am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam wurden die Rechte und Pflichten der Bürger und Bürgerinnen durch die Aufnahme eines Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in den Vertrag erweitert.
Grenzkontrollen
Waren- und Personenkontrollen sind aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechts-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zwischen verschiedenen Staaten notwendig. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich aber zum Ziel gesetzt, einen Binnenmarkt nach innen, also ohne Waren- und Personenkontrollen an den Binnengrenzen, und - im Bereich des Warenverkehrs - eine Zollunion nach außen, also gemeinsame Vorschriften für die Außengrenzen, zu schaffen.
Hinsichtlich des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der EU und Drittstaaten entwickelte sich eine besondere Herangehensweise. Generell wurde für den Bereich der Personenkontrolle ein eigenes Regelwerk geschaffen, das als "Schengener Besitzstand" bezeichnet wird und für den Schengen-Raum, der sich nicht mit dem Gebiet der Mitgliedstaaten der EU deckt, Geltung hat.
Voraussetzung für den Entfall der Grenzkontrollen ist jedenfalls eine verstärkte Zusammenarbeit der Justiz-, Polizei- und Zollbehörden der Mitgliedstaaten.
Grünbuch
Ein "Grünbuch" ist ein von der Kommission veröffentlichtes Dokument, das eine Debatte über ein bestimmtes Thema in Gang setzen soll. Auf diesem Wege sollen die Ansichten interessierter Kreise zu bestimmten Fragen eingeholt werden.
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Grundfreiheiten
Vorrangiges Ziel des EWG-Vertrages war es, die wirtschaftlichen Hemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen. Dazu sah der Vertrag vor, innerhalb der Gemeinschaft einen Gemeinsamen Markt zu errichten. Bestandteil der Errichtung des Gemeinsamen Marktes ist die Errichtung eines Binnenmarktes, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital gewährleistet ist. Die Verwirklichung dieser vier Freiheiten ist demnach auch wesentliches Element des Gemeinsamen Marktes.
Grundrechte-Charta der EU
siehe Charta der Grundrechte (GRCh)
Gründungsverträge
Die heutige EU hat ihren Ursprung in den Europäischen Gemeinschaften, deren Gründungsverträge als Römische Verträge bekannt sind. Die EU selbst wurde durch den Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union) gegründet.
Gründungsverträge der heutigen Union (Grundsatz der Kontinuität) sind der Vertrag über die Europäische Union (EUV) ("Vertrag von Maastricht", 1992) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Der Vertrag von Maastricht änderte den damals gültigen EWG-Vertrag, stellt aber gleichzeitig auch den Gründungsvertrag der EU dar. Der AEUV-Vertrag wurde vor dem Vertrag von Lissabon noch "Vertrag zur Errichtung einer Europäischen Gemeinschaft (EGV)" genannt, trug aber ursprünglich die Bezeichnung "Vertrag zur Errichtung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)".
Diese Gründungsverträge wurden durch Änderungsverträge angepasst und erneuert.
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Gymnich
Als "Gymnich"-Treffen werden die einmal pro EU-Ratspräsidentschaft stattfindenden informellen Treffen der EU-Außenminister:innen bezeichnet. Der Name stammt von Schloss Gymnich in Deutschland, in dem 1974 das erste solche informelle Treffen stattgefunden hat.
H
Haager Programm ... Horizon Europe
Haager Programm
Auf ihrem Gipfeltreffen am 5. November 2004 in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im so genannten "Haager Programm" auf eine Vereinheitlichung der Asylpolitik bis zum Jahr 2010 geeinigt. Mit dem "Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht der EU" haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auch Leitlinien im Bereich der Innen- und Justizpolitik für den Zeitraum von 2005 bis 2010 festgelegt. Schwerpunkte waren die Schaffung eines "Gemeinsamen europäischen Asylsystems" bis zum Jahr 2010, die Steuerung legaler Zuwanderung, eine Lastenverteilung bei der Kontrolle der EU-Außengrenzen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität.
Nachfolger des Haager Programms wurde 2010 das "Stockholm Programm" (2010-2014). Das Mehrjahresprogramm für den Bereich der EU-Innen- und Justizpolitik will ein EU-weites Maßnahmenpaket für den "Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität" und den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten durchsetzen.
Hoher Vertreter bzw. Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Das Amt des Hohen Vertreters bzw. der Hohen Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wurde 1997 mit dem Vertrag von Amsterdam geschaffen und existierte in dieser Form bis 2009. Der Spanier Javier Solana war nahezu während des gesamten Zeitraums Generalsekretär des Rates der EU, der den Vorsitz des Rates im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik unterstützte. Der Hohe Vertreter trug im Bereich der GASP zur Formulierung, Ausarbeitung und Umsetzung der Entscheidungen des Rates bei und konnte im Namen des Rates und auf Antrag des Ratsvorsitzes den politischen Dialog mit Dritten führen.
Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurde das Amt des Hohen Vertreters bzw. der Hohen Vertreterin und das Amt des Kommissars bzw. der Kommissarin für Außenbeziehungen zusammengelegt ("Doppelhut"). Dieses neue Amt wurde "Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" betitelt.
Folgende Aufgaben sind mit der Funktion des Hohen Vertreters bzw. der Hohen Vertreterin verbunden:
- Durchführung und Ausarbeitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP);
- Vorsitz des Rates für Auswärtige Angelegenheiten;
- Vizepräsident:in der Europäischen Kommission im Bereich der Außenbeziehungen.Ihm bzw. ihr ist der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) unterstellt. Außerdem hat er/sie die Möglichkeit, Sonderbeauftragte der EU (EUSR) für bestimmte Länder oder Regionen zu ernennen.
Seit 1. Dezember 2024 übt die Estin Kaja Kallas dieses Amt aus.
Horizon Europe
Mit dem nunmehr neunten. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizon Europe" werden für den Zeitraum 2021-2027 rund 90,1 Milliarden Euro aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) an Finanzierungshilfen und Fördermitteln für Forschungs- und Innovationsprojekte zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen:
I
Informationsdienst der EU für Forschung und Entwicklung ... Interparlamentarische Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
Informationsdienst der EU für Forschung und Entwicklung
Der Informationsdienst der EU für Forschung und Entwicklung (FuE) (engl. Community Research and Development Information Service, CORDIS) ist ein öffentlich zugängliches Portal zur Verbreitung von Informationen über alle (für den Zeitraum 2014-2020 auf Grundlage von Horizon2020) EU-finanzierten Forschungsprogramme sowie deren Ergebnisse.
Initiativrecht
Die Europäische Kommission besitzt in vielen Politikfeldern als einzige EU-Institution das Recht, Vorschläge für Rechtsakte auf EU-Ebene zu machen. Aufgrund dieser Befugnis wird sie auch als "Motor der Union" bezeichnet. Mit diesem Initiativrecht hat die Kommission die Aufgabe und die Pflicht, zu jenen Themengebieten und Bereichen, die in die Zuständigkeit der EU fallen, Vorschläge auszuarbeiten. Der Rat der EU und das Europäische Parlament - sowie seit dem Vertrag von Lissabon auch die Unionsbürger:innen mittels einer Europäischen Bürgerinitiative - können die Kommission auffordern, einen Vorschlag zu unterbreiten.
Institutionelles Gleichgewicht
Der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts bedeutet, dass jedes Organ der Europäischen Union im Rahmen der ihm durch die Verträge zugewiesenen Zuständigkeiten handelt. Demnach darf kein Organ in die Befugnisse eines anderen eingreifen. Der Gerichtshof achtet darauf, dass dieser Grundsatz gewahrt wird. In diesem Zusammenhang bezeichnet der Begriff "institutionelles Dreieck" das Verhältnis zwischen Europäischer Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, hat auch der Europäische Rat die Stellung eines Organs der EU. Daher wird nun auch von einem "institutionellen Viereck" gesprochen.
- Weitere Glossareinträge:
- Institutionen (Organe) der EU
Institutionen (Organe) der EU
Die Institutionen (Organe) der Europäischen Union sind:
- das Europäische Parlament (EP)
- der Europäische Rat
- der Rat der Europäischen Union
- die Europäische Kommission
- der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
- die Europäische Zentralbank
- der Europäische RechnungshofBeratende Organe der EU sind:
- der Ausschuss der Regionen (AdR)
- der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)Unabhängige Kontrolleinrichtungen im Interesse der Unionsbürger:innen sind:
- der/die EU-Bürgerbeauftragte/r
- der/die Europäische/r Datenschutzbeauftragte/rWeitere Einrichtungen und Stellen, die keine Organe der EU sind, aber zu ihrer Unterstützung geschaffen wurden:
- die Europäische Investitionsbank
- Agenturen
- das Amt für Veröffentlichungen- das Amt für Personalauswahl (EPSO)
- die Europäische VerwaltungsakademieInstrument für Heranführungshilfe (IPA)
Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) bietet Unterstützung für Länder, die die Mitgliedschaft in der EU anstreben und umfassende Reformanstrengungen in Hinblick auf den künftigen EU-Beitritt unternehmen. s handelt sich um die "finanzielle Säule der Erweiterungsstrategie" und bildet einen einheitlichen Rahmen zur finanziellen Unterstützung der Beitrittsvorbereitungen in allen Politik und Themenbereichen.
Das Instrument wurde für den Zeitraum 2007-2013 als Nachfolgeprogramm für verschiedene davor durchgeführte Programme (wie PHARE, SAPARD, ISPA zugunsten der Kandidatenländer sowie CARDS zugunsten der potenziellen Kandidatenländer) eingeführt und mit dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 fortgesetzt.
Es soll gewährleistet werden, dass die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer vollständig auf einen eventuellen Beitritt vorbereitet sind. Dabei stehen die sozioökonomische Entwicklung, die regionale Zusammenarbeit, die Übernahme und Anwendung von EU-Recht und EU-Normen (gemeinschaftlicher Besitzstand, "acquis communitaire") sowie die Fähigkeit zur Verwaltung der EU-internen Politiken ab dem Zeitpunkt des Beitritts im Mittelpunkt.
- Weitere Glossareinträge:
- Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
- Weiterführende Informationen:
- Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
Intergouvernementalismus
Intergouvernementalismus ist das Prinzip der Regierungszusammenarbeit zwischen Staaten, innerhalb einer internationalen Organisation. In der Europäischen Union herrschte zum Beispiel vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Bereich Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik das Prinzip der Intergouvernementalität.
Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
Ein parlamentarisches Gremium ist die "Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)". Ihre Einsetzung wurde auf der Konferenz der EU-Parlamentspräsident:innen im April 2012 in Warschau beschlossen, um nach der Auflösung der WEU weiterhin über eine parlamentarische Kontroll- und Informationsschiene im Bereich der Sicherheits– und Außenpolitik der EU zu verfügen. Diese halbjährliche Konferenz tagte zum ersten Mal unter der zypriotischen EU-Präsidentschaft im Herbst 2012.
Die Konferenz setzt sich mit Fragen zur parlamentarischen Kontrolle der GASP und der GSVP auseinander und dient dem Austausch von Informationen und besten Praktiken in diesen Bereichen. Im Konsenswege können nichtbindende Schlussfolgerungen zu den Tagesordnungspunkten des jeweiligen Treffens angenommen werden. Sie wird von Delegationen der nationalen Parlamente mit höchstens sechs Mitgliedern sowie sechzehn Mitgliedern des EP beschickt. Nationale Parlamente von EU-Beitrittskandidaten sowie von europäischen NATO-Mitgliedsländern können jeweils bis zu vierköpfige Delegationen entsenden.
- Weiterführende Informationen:
- Interparlamentarische Konferenz
Interparlamentarische Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
Auf Grundlage des Art. 13 des am 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen "Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" ("Fiskalpakt") wurde ein neues parlamentarisches Gremium, die "Interparlamentarische Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU" geschaffen, um die nationalen Parlamente verstärkt in die Diskussion zur wirtschaftspolitischen Koordinierung der EU einzubeziehen und den Austausch zu diesen Themen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament (EP) und den nationalen Parlamenten zu intensivieren. Das erste Treffen fand im Oktober 2013 in Vilnius statt.
Diese Konferenz wird in einem halbjährlichen Intervall - im ersten Halbjahr im Europäischen Parlament in Brüssel (im Rahmen der "Europäischen Parlamentarischen Woche"), im zweiten Halbjahr im Parlament des EU-Vorsitzlands - abgehalten, um die Haushaltspolitik und andere vom Fiskalpakt umfassten Angelegenheiten zu diskutieren.
- Weiterführende Informationen:
- Interparlamentarische Konferenz
J
Jahr der Jugend ... Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen
Jahr der Jugend
Jugendstrategie der Europäischen Union
Mit der EU-Jugendstrategie 2019-2027 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ein gemeinsames Verständnis zu Jugendpolitik mit einer Vision, Zielen und Grundprinzipien für die nächsten neun Jahre. Die EU-Jugendstrategie baut dabei auf der jugendpolitischen Arbeit der letzten Jahre auf, entwickelt sie weiter und soll die Jugendpolitik der Mitgliedsstaaten auf allen Ebenen unterstützen und stärken. Jährliche Berichte werden die Fortschritte auf dem Gebiet Jugendpolitik darstellen.
Weiterführende Informationen: Jugendstrategie der Europäischen Union
Justiz und Inneres
Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Inneres wurde bereits durch den Vertrag von Maastricht im EUV institutionalisiert. Damals handelte es sich aber um eine intergouvernementale Form der Zusammenarbeit. Beschlüsse konnten im Rat nur einstimmig angenommen werden und das Europäische Parlament hatte kein Mitspracherecht. Diese Form der Zusammenarbeit wurde als "3. Säule der EU bezeichnet. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde erstmals die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts als Ziel der EU festgeschrieben. Es erfolgte eine Neuordnung der Politikbereiche: Bestimmte Bereiche (Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung; Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen) wurden aus der intergouvernementalen 3. Säule in die supranationale 1. Säule übernommen und somit "vergemeinschaftet". Dies zeigte sich insbesondere dadurch, dass das Europäische Parlament Mitspracherechte erhielt und das Mitentscheidungsverfahren zur Anwendung kam. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die 3. Säule vollständig aufgelöst und alle Bereiche unter dem Titel "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" im AEUV zusammengeführt.
Weitere Glossareinträge: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Gemäß den Vertragszielen soll die Europäische Union einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" bilden. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Schaffung eines europäischen Rechtsraums, worunter der Zugang zum Recht für die Unionsbürger:innen im gesamten Unionsgebiet sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Justizbehörden sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen verstanden wird.
Grundsätzlich basiert die justizielle Zusammenarbeit auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen. Dabei ist es aber auch notwendig, einen gewissen Mindeststandard durch Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften zu schaffen, damit das gegenseitige Vertrauen gegeben ist bzw. gestärkt wird.
Im Bereich des Strafrechts handelt es sich bei den anzugleichenden Regelungen einerseits um Vorschriften des Strafprozessrechts, wie zum Beispiel die Rechte sowohl des Opfers als auch des/der Angeklagten im Strafverfahren oder die Zulässigkeit von Beweismitteln. Eine bedeutende Neuerung in der Zusammenarbeit war insbesondere auch die Einführung des Europäischen Haftbefehls. Andererseits haben die europäischen Gesetzgeber aber auch die Möglichkeit, für bestimmte Formen schwerer Kriminalität, wie etwa Menschenhandel, illegaler Drogenhandel oder organisierte Kriminalität, Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafandrohungen festzulegen.
Um die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu fördern und das gegenseitige Vertrauen zu stärken, wurde die europäische Agentur Eurojust geschaffen. Auch das Europäische Justizielle Netz (EJN) soll die Amtshilfe zwischen den Justizbehörden erleichtern.
Derzeit steht auch die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA), deren Aufgabe die unionsweite Ermittlung und Strafverfolgung bei Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU sein soll, in Diskussion.
Weiterführende Information: Strafjustiz
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
Gemäß den Vertragszielen soll die Europäische Union einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" bilden. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Schaffung eines europäischen Rechtsraums, worunter der ugang zum Recht für die Unionsbürger:innen im gesamten Unionsgebiet sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Justizbehörden sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen verstanden wird.
Grundsätzlich basiert die justizielle Zusammenarbeit auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen. Dabei ist es aber auch notwendig, einen gewissen Mindeststandard durch Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften zu schaffen, damit das gegenseitige Vertrauen gegeben ist bzw. gestärkt wird.
Im Bereich des Zivilrechts soll vor allem der Rechtsschutz gewährleistet werden, damit gerichtliche Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen erwirkt und vollstreckt werden können. Ziel ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten der EU, um auf diese Weise Hindernisse zu überwinden, die aufgrund der unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungssysteme der Mitgliedstaaten entstehen können. Dafür gibt es bereits eine Reihe von Regelungen, die das Verfahren (z.B. Zustellung von Schriftstücken, Beweisaufnahme), das anwendbare Recht (z.B. Rom-I- und Rom-II-Verordnung) oder die Durchführung der Entscheidungen (z.B. Europäisches Mahnverfahren, Brüssel-I- und Brüssel-II-Verordnung) betreffen.
Zum verbesserten Informationsaustausch dient das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen, das auch im Internet für die Unionsbürger:innen zur Verfügung steht.
Weiterführende Information: Ziviljustiz
Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen
Das Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen wurde eingerichtet, um die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu erleichtern. Es wird von Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten gebildet. Im Internet können sich die Unionsbürger:innen unter anderem über die Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten (Möglichkeit der Anrufung der Gerichte, Fragen der Prozesskostenhilfe, etc.) informieren. Die Inhalte der Website werden derzeit in das "Europäische Justizportal" integriert.
Weiterführende Information: Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen
K
Kapitalverkehr ... Kopenhagener Kriterien
Kapitalverkehr
Unter Kapitalverkehr versteht man Kapitalbewegungen zwischen Ländern mit verschiedenen Währungen. Innerhalb des Binnenmarkts war die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs nach Art. 56 EGV in den EU-Mitgliedstaaten vorgesehen und konnte bereits 1990 umgesetzt werden. Die Europäische Union setzt sich darüber hinaus auch für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen EU-Staaten und Drittländern ein.
Kartellverbot
Grundsätzlich sind im Rahmen des europäischen Wettbewerbsrechts – mit einigen konkreten Ausnahmen – alle Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen und sämtliche Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen verboten, die geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten spürbar zu beeinträchtigen und den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen.
- Weitere Glossareinträge:
- Europäisches Wettbewerbsrecht
- Binnenmarkt
Kohäsionsfonds
Der Kohäsionsfonds hat neben den anderen Strukturfonds im Rahmen der Kohäsionspolitik die Aufgabe, EU-Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf unter 90% des EU-Durchschnitts bei der Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit zu unterstützen sowie deren nachhaltige Entwicklung zu fördern. Dabei geht es vor allem um die Förderung von Investitionen im Umwelt- und Verkehrsbereich (Klimawandel, Energieeffizienz, TEN-V-Netz…).Zu den begünstigten EU-Mitgliedstaaten zählen derzeit Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Im Rahmen des verschärften Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) können die finanziellen Mittel jedoch bei übermäßiger Verschuldung ausgesetzt werden, was erstmals bei Ungarn 2012 der Fall war.
- Weiterführende Information:
- Kohäsionsfonds
KommissarIn
Kompromiss von Ioannina
Recht einer Gruppe von EU-Mitgliedsländern, die aufgrund ihrer zu geringen Anzahl noch keine Sperrminorität bei Mehrheitsentscheidungen im Rat bilden, eine Beschlussfassung aufzuschieben und weiterzuverhandeln. Der Kompromiss von Ioannina wurde 1994 vereinbart, und wird in abgeänderter Form auch nach dem Inkrafttreten der Verträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon angewandt.
- Weiterführende Information:
- Kompromiss von Ioannina
Konferenz der Europaausschüsse
Die Konferenz der Europaausschüsse (COSAC) ist ein parlamentarisches Gremium auf EU-Ebene. Sie setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Europaausschüsse der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten sowie Vertretern und Vertreterinnen des Europäischen Parlaments zusammen. Der Zusammenschluss ist das Ergebnis einer Konferenz der Parlamentspräsidenten und -präsidentinnen der EU-Mitgliedstaaten und des EP in Madrid im Mai 1989 und sollte die Rolle der nationalen Parlamente durch regelmäßige Treffen der "Sonderorgane für EG-Angelegenheiten" im Gemeinschaftsbereich stärken.
Die COSAC – der Name ist ein historisch zu verstehendes Akronym der französischen Bezeichnung "Conférence des Organes spécialisés en Affaires communautaires" – hat mittlerweile einen beachtlichen Wandel vollzogen und gilt heute als die wichtigste EU-Kooperationsplattform der nationalen Parlamente. Alle sechs Monate trifft sich die COSAC in dem Land, das den EU-Ratsvorsitz innehat. Explizit wurde die COSAC erstmals 1997 im Protokoll zum Vertrag von Amsterdam "über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union" verankert.
Demnach kann die COSAC jeden ihr zweckmäßig erscheinenden Beitrag für die Organe der EU leisten, Vorschläge im Zusammenhang mit der Errichtung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts prüfen und Überlegungen zur Rechtssetzung der Union, vor allem über die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, vorlegen.
Jeder Mitgliedstaat der EU und das Europäische Parlament (EP) ist mit sechs, die Beitrittskandidaten mit je drei Parlamentarier:innen, letztere als Beobachter:innen, vertreten.
Konferenz zur Zukunft Europas
Die Konferenz zur Zukunft Europas ist ein politisches Gremium, dessen Einberufung von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Ende 2019 angekündigt und am 9. Mai 2021 offiziell gestartet wurde. Sie soll bis 2022 unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern aus den EU‑Mitgliedsländern neue Antworten für die Zukunft der Europäischen Demokratie formulieren und die nächsten Schritte der europäischen Integration vorzeichnen.
Weiterführende Information:
Konferenz zur Zukunft Europas | EU-KommissionKonvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien)
Im Vertrag von Maastricht, der die Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vertraglich verankerte, wurde vorgesehen, dass Mitgliedstaaten der EU, die an der gemeinsamen Währung Euro, teilnehmen wollen, gewisse vertraglich festgelegte Kriterien, die sogenannten Konvergenzkriterien, erfüllen müssen.
Die Mitgliedstaaten müssen also dafür Sorge tragen, dass bestimmte volkswirtschaftliche Daten konvergent sind, d.h. mit vorgegebenen Referenzwerten übereinstimmen. Das sind:
- Preisstabilität (niedrige Inflationsrate)
- Haushaltsdisziplin: Das jährliche öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60% des BIP betragen. Es sind nur wenige Ausnahmen möglich.
- Stabiler Wechselkurs: Der durch den Wechselkursmechanismus festgelegte Leitkurs zwischen nationaler Währung und Euro darf sich innerhalb von zwei Jahren nur geringfügig ändern.
- Langfristig niedrige Zinssätze
20 der 27 EU-Mitgliedstaaten (Stand: 1. Jänner 2023) haben den Euro bereits eingeführt. Die übrigen EU-Mitgliedstaaten (für Dänemark gilt die Ausnahme, "opt-out") sind zur Euro-Einführung verpflichtet. Sie legen jährliche Konvergenzprogramme vor. Die Europäische Kommission prüft diese Programme und legt mindestens alle zwei Jahre einen Bericht vor, ob bzw. inwieweit die Kriterien erfüllt sind.Auch nach Einführung des Euro haben sich die Mitglieder der Eurozone im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) zur Einhaltung der Konvergenzwerte betreffend die Haushaltsdisziplin (jährliches Defizit nicht mehr als 3%, Gesamtverschuldung nicht mehr als 60% des BIP) verpflichtet. Sie müssen jährliche Stabilitätsprogramme vorlegen. Da viele Mitgliedstaaten diese Vorgaben nicht erfüllen konnten, wurde als Element der Vertiefung der WWU der Stabilitäts- und Wachstumspakt durch zusätzliche Anforderungen, wie sie insbesondere das Sixpack und das Twopack, aber auch der Fiskalpakt enthalten, verschärft.
- Weiterführende Information:
- Maastricht-Kriterien
Kopenhagener Kriterien
Der Europäische Rat von Kopenhagen (Juni 1993) formulierte konkrete Voraussetzungen, die ein Land erfüllen muss, das Mitglied der Europäischen Union werden will. Man spricht von den sogenannten "Kopenhagener Kriterien": Dazu gehören:
1. Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten.
2. Eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
3. Die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen, wozu auch die Ziele der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der Politischen Union gehören.
Als weiterer wichtiger Gesichtspunkt für eine Erweiterung der Europäischen Union wurde, als so genanntes "viertes Kopenhagener Kriterium", die Fähigkeit der Union genannt, neue Mitglieder aufzunehmen, ohne die Stoßkraft der europäischen Integration zu verlieren.
L
Landwirt:innen der EU-Mitgliedsstaaten ... Lissabon Strategie
Landwirt:innen der EU-Mitgliedsstaaten
Der Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen (frz. Comité des Organisations Professionnelles Agricoles de la CEE, COPA) gegründet am 6. September 1958, ist eine Interessenvertretung der Landwirt:innen der EU-Mitgliedsstaaten. Das Hauptziel von COPA ist die Sicherung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Landwirte und Landwirtinnen in der EU sowie die Verbesserung von deren Einkommenssituation.
LEADER
LEADER (franz. "Liaison entre Actions de Développement de l´Économie Rurale, "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft") ist ein Programm zur Förderung von Initiativen und Projekten im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Kennzeichnend für Leader ist, dass Projekte in einer bestimmten Region im "bottom-up-Ansatz", das heißt von lokalen Aktionsgruppen, entwickelt und getragen werden.
Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 ist vorgesehen, dass mindestens 5 % der Mittel für Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung für Leader-Projekte reserviert sein müssen.- Weiterführende Informationen:
- Netzwerk Land
Legislativakte
Leonardo da Vinci
Der Name des großen Renaissance-Künstlers steht für ein Europäisches Bildungsprogramm zur beruflichen Förderung von Schülern und Schülerinnen, jungen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Auszubildenden sowie graduierter Personen. Es beinhaltet geförderte Maßnahmen wie Berufspraktika im Ausland bzw. Schüleraustauschprogramme und unterstützt Entwicklungspartnerschaften zwischen Unternehmen, Behörden, Sozialpartnern oder Forschungseinrichtungen. Seit 1. Jänner 2014 ist das Programm Teil des Erasmus+-Programms.
Weitere Glossareinträge: Erasmus+
Level Playing Field
Darunter wird die Schaffung einheitlicher und fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer eines Marktes verstanden, die beispielsweise im Zuge der BREXIT‑Verhandlungen Thema waren.
Lissabon Strategie
Beim Europäischen Rat in Lissabon im Frühjahr 2000 haben die Staats- und Regierungschef:innen ein Programm zur wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung der Union vereinbart, nämlich bis 2010 die Europäische Union „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“ Jedes Jahr beim Frühjahrsgipfel widmete sich der Europäische Rat dem Lissabon-Prozess und überprüfte die Fortschritte der Mitgliedstaaten. Nach halber Laufzeit wurde die Strategie im Frühjahr 2005 überprüft und beschlossen, die Anstrengungen stärker auf die Erhöhung von Wachstum und Beschäftigung zu konzentrieren. Die Mitliedstaaten arbeiteten dazu eigene Nationale Reformprogramme (NRP) aus. Auch auf parlamentarischer Ebene wurden während der österreichischen Ratspräsidentschaft 2006 Maßnahmen zur Umsetzung der Lissabon Ziele formuliert.
Als Nachfolger dieser Strategie wurde am 10. Juni 2010 die "Europa 2020-Strategie" vom Europäischen Rat angenommen.
M
Maastricht-Kriterien ... Misstrauensantrag
Maastricht-Kriterien
siehe Konvergenzkriterien
Mehrheitsentscheidungen
Mehrheitsentscheidungen im europäischen Integrationsprozess waren bereits in den Römischen Verträgen von 1958 vorgesehen. Bis zum In-Kraft-Treten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 wurden die meisten Beschlüsse von den EU-Mitgliedstaaten allerdings einstimmig gefasst. Die Vertrag von Maastricht und Amsterdam brachten eine schrittweise Ausdehnung jener Materien, die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden können, weitere Bereiche wurden mit dem im Jahr 2001 unterzeichneten Vertrag von Nizza in die Mehrheitsentscheidung übergeführt. Grundsätzlich ist für Beschlüsse im Rat eine so genannte qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Der Vertrag von Lissabon setzt die bisherige Entwicklung fort. Nun werden unter anderem auch Entscheidungen aus den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht sowie GASP mit qualifizierter Mehrheit getroffen.
Weitere Glossareinträge:
Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabons bildet der Mehrjährige Finanzrahmen den budgetären Rahmen für den EU-Haushalt und ist stets bei der Aufstellung des Jahreshaushaltsplans der EU einzuhalten. Er wird einstimmig durch den Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments in Form einer Verordnung ("MFR-Verordnung") für mindestens fünf Jahre erlassen. Damit werden die Ausgabenobergrenzen und die Struktur der voraussichtlichen Ausgaben festgelegt. Der Mehrjährige Finanzrahmen ist allerdings kein Mehrjahreshaushalt, sondern es wird jedes Jahr ein Jahreshaushaltsplan festgelegt.
Vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon – mangels Möglichkeit zur Annahme einer MFR-Verordnung – schlossen das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission regelmäßig Interinstitutionelle Vereinbarungen, die eine "Finanzielle Vorausschau" zum Inhalt hatten, ab: 1988 für den Zeitraum 1988-1992 (Delors-I-Paket); 1992 für den Zeitraum 1993-1999 (Delors-II-Paket); 1999 für den Zeitraum 2000-2006 (Agenda 2000); 2006 die Finanzielle Vorausschau 2007-2013.
Im Jahr 2013 wurde der Mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 beschlossen und 2020 jener für die Jahre 2021 bis 2027.
Weiterführende Informationen: Verordnung zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens
Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC)
Der Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC) ist das höchste militärische Gremium im Rahmen des Rates der EU im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Er ist das Forum für die militärische Konsultation und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Bereich der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung.
Militärstab der Europäischen Union (EUMS)
Der Militärstab der EU (EUMS) dient der EU als Quelle für militärisches Fachwissen im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Er ist für Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung im Rahmen der Petersberg-Aufgaben (humanitäre Missionen, Friedenserhaltung, Krisenbewältigung) sowie für alle EU-geführten Operationen zuständig.
Misstrauensantrag
Das Europäische Parlament kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen sowie der Mehrheit seiner Abgeordneten einen Misstrauensantrag gegen die Europäische Kommission beschließen. In diesem Fall müssen die Kommissionsmitglieder geschlossen ihr Amt niederlegen. Misstrauensanträge gegen einzelne Kommissare oder Kommissarinnen sind derzeit nicht möglich. Nur der/die PräsidentIn der Europäischen Kommission ist in der Lage einzelne Kommissare oder Kommissarinnen ihres Amtes zu entheben. Das Instrument des Misstrauensantrages stellt ein wesentliches parlamentarisches Instrument zum Machtausgleich im Zusammenspiel der europäischen Institutionen dar.
N
N-Lex ... Niederlassungsfreiheit
N-Lex
Zusätzlich zu EUR-Lex, der offiziellen Rechtsdatenbank der EU, bietet N-Lex eine Verknüpfung mit den nationalen Rechtsdatenbanken aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Damit wird ein einfacher und zentraler Zugang zu Informationen zu den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten angeboten.
Weiterführende Informationen: N-Lex
Nationales Reformprogramm (NRP)
siehe Nationales Reformprogramm (Budget-Glossar)
Nettozahler / Nettoempfänger
Ob ein Mitgliedstaat der Europäischen Union so genannter Nettozahler bzw. Nettoempfänger ist, wird nicht beschlossen oder veranlasst, sondern ergibt sich rein rechnerisch aus der Differenz zwischen dem Anteil, den ein Mitgliedstaat zur Finanzierung des EU-Haushalts beiträgt, und dem Betrag, den der Mitgliedstaat in Form von Rückflüssen aus dem EU-Haushalt wieder zurück erhält. Der Finanzierungsanteil wird gemäß der Wirtschaftskraft eines Landes proportional errechnet. Der Großteil der Rückflüsse besteht hingegen aus Agrarförderungen und Strukturhilfen für Regionen mit einem gewissen Entwicklungsrückstand.
Netz der europäischen Verbraucherzentren (EVZ)
Das Netz der europäischen Verbraucherzentren (EVZ) wurde eingerichtet, um Verbraucher:innen über ihre Rechte und Pflichten beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt zu informieren, direkt von Verbraucher:innen gerichtete Fragen zu beantworten, Verbraucher:innen bei Reklamationen und in Rechtstreitigkeiten zu unterstützen.
Das EVZ-Netz kooperiert mit anderen europäischen Netzen, insbesondere FIN-NET (Finanzfragen), SOLVIT (Binnenmarkt) und dem Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen.Weiterführende Informationen: Netz der europäischen Verbraucherzentren
Niederlassungsfreiheit
Niederlassungsfreiheit bedeutet das Recht von Unionsbürger:innen auf Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur selbstständigen Ausübung gewerblicher, landwirtschaftlicher oder freiberuflicher Erwerbstätigkeiten. Sie ist eine der vier Grundfreiheiten der EU.
O
OLAF ... Organe der EU
OLAF
Das Amt für Betrugsbekämpfung OLAF (Office de la lutte anti-fraud) ist für die Bekämpfung von Korruption und Betrug in allen Organen der Europäischen Union zuständig. Bei darüber hinausgehenden Ermittlungen arbeitet das Amt mit den Justizbehörden aller Mitgliedstaaten zusammen. Das Amt kann in völliger operativer Unabhängigkeit Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Finanzierung aller Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union durchführen.
Weiterführende Informationen: OLAF
Opting in
Grundsätzlich strebt die Europäische Union eine gemeinsame Vorgangsweise aller Mitgliedstaaten in allen gemeinschaftlich geregelten Politikfeldern an, in manchen Bereichen gelten für einzelne EU-Mitglieder jedoch Ausnahmen. Durch das Verfahren des "Opting in" kann ein Mitgliedstaat, der sich ursprünglich nicht an einem gemeinsamen Vorhaben beteiligen wollte, später noch "einsteigen". Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde beispielsweise eine Sonderregelung für Dänemark in Bezug auf Titel IV des Vertrags über die Bereiche Visa, Asyl und Einwanderung und andere Politiken betreffend freien Personenverkehr vorgesehen. Es liegt im Ermessen Dänemarks, wie lange es von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch macht.
Opting out
Ausnahmeregelung, die einem Land zugestanden wird, das sich in einem bestimmten Bereich der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit nicht den übrigen Staaten anschließen möchte. Dadurch soll eine allgemeine Blockade der weiteren Integration vermieden werden. Das Vereinigte Königreich wollte beispielsweise nicht an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen; ähnliche Klauseln wurden auch Dänemark in Bezug auf die Wirtschafts- und Währungsunion, die Verteidigung und die Unionsbürgerschaft eingeräumt.
- Weiterführende Informationen:
- Opting Out
Ordentliches Änderungsverfahren
Die Regierung jedes Mitgliedstaates, das Europäische Parlament oder die Europäische Kommission kann dem Rat der EU einen Entwurf zur Änderung der Verträge vorlegen. Inhalt dieser Entwürfe kann unter anderem eine Ausdehnung oder eine Verringerung der Zuständigkeiten der EU sein. Der Rat übermittelt einen solchen Entwurf an den Europäischen Rat, gleichzeitig aber auch an die nationalen Parlamente, damit diese frühzeitig informiert werden. In einem nächsten Schritt hat der Europäische Rat zu entscheiden, wie weiter vorzugehen ist. Er kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder
- nach Anhörung des EP und der Kommission beschließen, einen Konvent durch den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Europäischen Rates einzuberufen oder
- nach Zustimmung des EP beschließen, keinen Konvent einzuberufen, wenn aufgrund des Umfangs der geplanten Änderungen die Einberufung nicht gerechtfertigt erscheint. Dann formuliert der Europäische Rat selbst das Mandat für die nachfolgende Regierungskonferenz, die die geplante Vertragsänderung vereinbart.
Die Aufgabe des Konvents ist es, eine Empfehlung an die nachfolgende Regierungskonferenz zu erarbeiten. Die Ausarbeitung und Unterzeichnung des Vertrags zur Änderung der Verträge bleibt der Regierungskonferenz vorbehalten. Erst, wenn eine solche Vertragsänderung in allen Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert ist, kann diese in Kraft treten.
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Beim vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon als Mitentscheidungsverfahren bezeichneten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind das Parlament und der Rat einander gleichgestellt und entscheiden gemeinsam. Die Kommission übermittelt ihren Vorschlag an beide Organe, die ihn in zwei aufeinander folgenden Lesungen erörtern. Kommen Parlament und Rat zu keiner Einigung, wird ein "Vermittlungsausschuss" einberufen, der je zur Hälfte aus Vertretungen des Rates und des Parlaments besteht. Auch Vertreter bzw. Vertreterinnen der Kommission nehmen an den Debatten dieses Vermittlungsausschusses teil. Wird im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt, so wird diese dem Parlament und dem Rat in dritter Lesung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Der Gesetzgebungsakt wird nach Erlass von den Präsident:innen des Rates und des Europäischen Parlaments unterzeichnet. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist mittlerweile das am häufigsten anzuwendende Gesetzgebungsverfahren in der Rechtsetzung der Europäischen Union.
- Weitere Glossareinträge:
- Rechtsetzungsverfahren
- Gesetzgebungsakte
Organe der EU
P
Pakt für Wachstum und Beschäftigung ... Prümer Beschluss (ehemaliger Prümer Vertrag)
Pakt für Wachstum und Beschäftigung
Im Zuge der Diskussionen einer Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes hat der Europäische Rat im Juni 2012 einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“ beschlossen. Damit reagierten die EU-Mitgliedstaaten auf die Wirtschaftskrise mit stagnierendem Wachstum und hoher Arbeitslosigkeit, insbesondere hoher Jugendarbeitslosigkeit. Der Pakt umfasst Maßnahmen und Initiativen auf EU-Ebene und nationaler Ebene, um Wachstum, Investitionen und Beschäftigung zu fördern.
Zur Finanzierung der Maßnahmen wurden 120 Mrd. Euro (etwa 1% des BNE der EU) zur Verfügung gestellt, etwa durch Erhöhung des Eigenkapitals der Europäischen Investitionsbank (EIB), Umverteilung der Finanzmittel in den Strukturfonds und Zuschüsse für Projektanleihen in Infrastrukturbereichen.
Passerelle-Regelung (auch Brückenklausel, Passerelle-Klausel)
So bezeichnet man ein Verfahren, in dem ein Gremium, das eigentlich eine einstimmige Entscheidung treffen sollte, beschließt, diese Entscheidung künftig durch einen Mehrheitsbeschluss zu treffen. Neben dieser Variante enthält der AEUV auch Brückenklauseln, die den Übergang von einem besonderen zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ermöglichen.
Personalauswahl (EPSO)
EPSO ist für die Personalauswahl für die Institutionen und Agenturen der Europäischen Union zuständig. Jede Institution kann Personal aus den von EPSO erstellten Eignungslisten rekrutieren. EPSO wurde am 26. Juli 2002 gegründet und nahm am 1. Jänner 2003 seine Arbeit auf.
Petersberger Aufgaben (Petersberger Erklärung)
Die "Petersberger Aufgaben" sind integraler Bestandteil der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Sie wurden Ende Juni 1992 durch die "Petersberger Erklärung anlässlich einer Tagung des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) definiert. Durch Integration der WEU in die EU wurden die Petersberger Aufgaben übernommen.
Die Petersberger Aufgaben umfassen:
- humanitäre Aktionen oder Rettungseinsätze;
- Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens;
- Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung, einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen;
- gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen;
- Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung;
- Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten.Mit seinem Beitritt zur EU am 1. Jänner 1995 hat Österreich den gesamten rechtlichen und politischen Besitzstand der Union übernommen, der auch den Vertrag von Maastricht und dessen Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfasste. Die Mitwirkung Österreichs an den Petersberger Aufgaben (dazu zählen auch Kampfeinsätze zur Friedensdurchsetzung) erfährt durch das Neutralitätsgesetz keine Einschränkung.
Petitionsrecht
Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union sowie natürliche oder juristische Personen mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat können in Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen und die in die Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft fallen, Ansuchen und Beschwerden an das Europäische Parlament richten. Der Petitionsausschuss des Parlaments prüft diese Ansuchen oder Beschwerden auf ihre Zulässigkeit. Er kann, falls er dies für zweckmäßig hält, Fragen an den Bürgerbeauftragten bzw. die Bürgerbeauftragte richten. In Vorbereitung seiner/ihrer Stellungnahme zu einer als zulässig erachteten Petition hat er bzw. sie auch die Möglichkeit, die Europäische Kommission um Aushändigung von Dokumenten oder Mitteilung von Informationen zu ersuchen. Der Gegenstand einer Petition muss inhaltlich in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen.
Die wichtigsten Grundsätze und Ziele der EU sind:
- der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital,
- die Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit,
- die Gleichstellung von Männern und Frauen,
- der Schutz der Umwelt,
- die Steuerharmonisierung.Das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sowie das Beschwerderecht bei dem bzw. der Europäischen Bürgerbeauftragten wird seit dem Vertrag von Maastricht (1993) mit der Europäischen Bürgerinitiative ergänzt. Petition und Bürgerinitiative sind hinsichtlich Funktion, Adressaten sowie Voraussetzungen zu unterscheiden.
Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK)
Zur Unterstützung des Rates für auswärtige Angelegenheiten im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) wurde zusätzlich zum Ausschuss der Ständigen Vertreter das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) eingerichtet. Es ist ein ständiges Gremium des Rates der EU, das gemäß Art. 38 EU-V zur Aufgabe hat, die internationale Lage in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu verfolgen und auf Ersuchen des Rates oder von sich aus durch an den Rat gerichtete Stellungnahmen zur Festlegung der Politiken in Krisenfällen beizutragen. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Durchführung vereinbarter Politiken sowie die politische Kontrolle und strategische Leitung von Operationen zur Krisenbewältigung.
Das Komitee gibt dem Militärausschuss (EUMC) Leitlinien vor und nimmt dessen Stellungnahmen und Empfehlungen entgegen. Der/Die Vorsitzende des EUMC nimmt erforderlichenfalls an den Sitzungen des PSK teil und stellt die Schnittstelle mit dem Militärstab der Union (EUMS) dar.
Es untersteht dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und setzt sich aus den Botschafter:innen der Mitgliedstaaten, einem/einer ständigen Vertreter:in der Europäischen Kommission, einem/einer VertreterIn des EUMC sowie einem/einer Vertreter:in des Sekretariats des Rates zusammen.
- Weiterführende Informationen:
- Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK)
Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Polizeiliche Zusammenarbeit
Gemäß den Vertragszielen soll die Europäische Union einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" bilden. Im Rahmen der Polizeilichen Zusammenarbeit sollen die Mitgliedstaaten bei der Vorbeugung und Bekämpfung schwerer Formen von Kriminalität, wie Terrorismus, illegaler Menschen- und Drogenhandel sowie organisierte Kriminalität, unterstützt und ein gemeinsames Vorgehen gefördert werden. Zu diesem Zweck wurde etwa die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch den Prümer Beschluss verstärkt sowie das Europäische Polizeiamt (Europol) und die Europäische Polizeiakademie (EPA) errichtet. Kernaspekte sind ein verbesserter Informationsaustausch und die gegenseitige Amtshilfe.
Präsident bzw. Präsidentin der Europäischen Kommission
Der Präsident oder die Präsidentin der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit nominiert und durch das Europäische Parlament auf fünf Jahre gewählt. Er bzw. sie verfügt über eine Richtlinienkompetenz, hat ein Mitspracherecht bei der Auswahl der anderen Mitglieder der Europäischen Kommission, legt die politischen Leitlinien für die Arbeit der Kommission fest und entscheidet über die Zuweisung der Aufgaben innerhalb des Kollegiums der Kommissionsmitglieder sowie über etwaige Ressortänderungen während seiner bzw. ihrer Amtszeit.
Seit 1. Dezember 2019 hat Ursula von der Leyen dieses Amt in der nunmehr zweiten Amtsperiode inne.
Weiterführende Informationen:
Präsident bzw. Präsidentin des Europäischen Rates
Die Funktion des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Europäischen Rates wurde durch den Vertrag von Lissabon geschaffen. Der Präsident bzw. die Präsidentin führt den Vorsitz im Europäischen Rat, beruft diesen ein und bereitet ihn vor. Er bzw. sie übt eine Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion zwischen den Staats- und Regierungsoberhäuptern der Mitgliedstaaten sowie den anderen EU-Institutionen aus. Ihm bzw. ihr obliegt – unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters bzw. der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik – die Außenvertretung der EU im Rahmen der GASP.
Der Europäische Rat wählt den Präsidenten bzw. die Präsidentin mit qualifizierter Mehrheit. Die Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre und kann einmal verlängert werden. Während der Ausübung des Amtes darf kein nationales Amt ausgeübt werden.
Seit dem 1. Dezember 2024 übt der ehemalige Premierminister Portugals, António Costa, diese Funktion aus. Er war am 27. Juni 2024 vom Europäischen Rat als Nachfolger von Charles Michel zum Präsidenten des Europäischen Rates gewählt worden.
Weiterführende Informationen:
Primärrecht
Als Primärrecht der Europäischen Union werden sämtliche gültige EU-Verträge und sonstigen Vereinbarungen mit einem vergleichbaren Rechtsstatus (vor allem die Protokolle und Anhänge zu den EU-Verträgen, aber auch die Charta der Grundrechte) bezeichnet.
Konkrete Richtlinien und Verordnungen gehören hingegen zum Sekundärrecht.Prümer Beschluss (ehemaliger Prümer Vertrag)
Der Prümer Beschluss dient der Erleichterung der grenzüberschreitenden Polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Die Bestimmungen betreffen insbesondere den automatisierten Informationsaustausch im Hinblick auf Großveranstaltungen und Terrorismusbekämpfung sowie andere Formen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung. Der Inhalt des Beschlusses hat seinen Ursprung in dem von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich unterzeichneten Prümer Vertrag vom 27. Mai 2005 und wurde 2008 in den Rechtsrahmen der EU überführt.
- Weiterführende Informationen:
- Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Prümer Beschluss)
Q
Qualifizierte Mehrheit
Qualifizierte Mehrheit
Wenn bei Abstimmungen im Rat der EU oder im Europäischen Rat das Erreichen der qualifizierten Mehrheit - auch "doppelte Mehrheit" genannt - vorgesehen ist, sind damit besondere Abstimmungsregeln gemeint.
Seit 1. November 2014 gilt grundsätzlich das System der doppelten Mehrheit für Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat bzw. im Europäischen Rat. Dann ist für das Erreichen einer qualifizierten Mehrheit die Zustimmung von 55 % der EU-Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, erforderlich.
Durch die Einheitliche Europäische Akte (1987), den Vertrag von Maastricht (1993), den Vertrag von Amsterdam (1999), den Vertrag von Nizza und den Vertrag von Lissabon (2009) wurden jene Bereiche, in denen mit qualifizierter Mehrheit (statt wie zuvor mit Einstimmigkeit) entschieden wird, ausgeweitet.
siehe auch Stimmengewichtung und Mehrheitsentscheidungen.
Bis 2014 galt das System der Stimmengewichtung: Die Verträge bestimmten, über wie viele Stimmen jedes Mitgliedsland im Rat verfügt, um die Balance zwischen kleinen und großen Staaten zu wahren. Österreich verfügte über zehn von 352 Stimmen, der kleinste Staat Malta über drei, große Staaten wie Deutschland oder Frankreich über 29 Stimmen.
R
Rahmenprogramme für Wissenschaft und Forschung ... Römische Verträge
Rahmenprogramme für Wissenschaft und Forschung
Grundlage und Instrument der gemeinsamen Forschungs- und Technologiepolitik sind seit 1984 die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung. Sie legen in einer strategischen Gesamtausrichtung Ziele, Prioritäten und den finanziellen Umfang der EU-Forschungsförderung fest und verstärken durch einen mehrjährigen Gültigkeitszeitraum die Planungssicherheit in diesem Bereich.
Mit Jahresbeginn 2021 folgte das für 7 Jahre laufende 9. EU-Rahmenprogramm Horizon Europe.
- Weitere Glossareinträge:
Rat der Europäischen Union (Rat der EU)
Der Rat der Europäischen Union (Rat der EU) setzt sich aus den jeweils zuständigen Ministern und Ministerinnen der Mitgliedstaaten zusammen und tritt daher in verschiedenen Ratsformationen auf (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Landwirtschaft, Soziales, Verkehr, usw.). Die Minister und Ministerinnen verhandeln und entscheiden bei den Ratstagungen verbindlich für den jeweiligen Mitgliedstaat. Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel, wo er mehrmals im Monat zusammentritt. In bestimmten Monaten finden die Sitzungen in Luxemburg statt. Der Vorsitz im Rat wechselt turnusmäßig alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten.
Der Rat der EU hat folgende Aufgaben:
- Rechtsetzung: Er ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament für die Gesetzgebung auf EU-Ebene verantwortlich. In den meisten Politikbereichen kommt das sog. ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung. Die Beratungen und Entscheidungen von Gesetzgebungsvorschlägen finden öffentlich statt. Der Rat selbst hat kein Initiativrecht, kann aber die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen bestimmten Rechtsakt vorzulegen.
- EU-Haushalt: Der Rat erlässt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Vorschlag der Europäischen Kommission den Haushaltplan der EU.
- Außenbeziehungen: Der Rat schließt im Namen der EU Abkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen sowie Beitrittsverträge (nach Zustimmung des Europäischen Parlaments) ab.
- Personalentscheidungen: Er ernennt die Mitglieder des Rechnungshofes (nach Anhörung des Europäischen Parlaments), die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) und des Ausschusses der Regionen (AdR) sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten (im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament)
Weiters ist der Rat der EU für die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten zuständig.
Der Rat der EU entscheidet entweder einstimmig, mit einfacher (= absoluter) oder mit qualifizierter Mehrheit. Für die meisten Entscheidungen ist eine qualifizierte Mehrheit vorgesehen.
- Weitere Glossareinträge:
- Institutionen (Organe) der EU
- Weiterführende Informationen:
- Rat der Europäischen Union
Rat für Auswärtige Angelegenheiten
Im Rat für "Auswärtige Angelegenheiten" legen die Außenminister:innen – und regelmäßig auch die Verteidigungsminister:innen – der EU-Mitgliedstaaten die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU nach Maßgabe der vom Europäischen Rat vorgegebenen Leitlinien fest. Dabei behandeln sie Themen, die sich von Außenpolitik und Verteidigung über Handel und Entwicklungszusammenarbeit bis hin zu humanitärer Hilfe erstrecken. Der Hohe Vertreter bzw. die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik führt den Vorsitz im Rat für auswärtige Angelegenheiten und kann – ebenso wie die Mitgliedstaaten – Vorschläge für Beschlüsse unterbreiten.
- Weitere Glossareinträge:
- Rat der Europäischen Union
- Ratsformationen
- Weiterführende Informationen:
- Die Ratsformationen
Rat für Wirtschaft und Finanzen
Der Rat der EU in der Zusammensetzung der Wirtschafts- und Finanzminister:innen (ECOFIN), tagt einmal im Monat und ist vor allem in folgenden Politikbereichen zuständig:
Angelegenheiten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), insbesondere Koordinierung der Wirtschaftspolitik, wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung sowie Angelegenheiten, die den Euro betreffen, Finanzmärkte und Kapitalverkehr sowie Wirtschaftsbeziehung zu Drittstaaten.
Je nach Materie kommt dabei das ordentliche Gesetzgebungsverfahren oder das besondere Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung. Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel mit qualifizierter Mehrheit. Steuerfragen unterliegen hingegen der Einstimmigkeit. Handelt es sich um Angelegenheiten betreffend den Euro oder bestimmten Aspekte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), stimmen nur die Vertreter und Vertreterinnen der Mitgliedstaaten der Eurozone ab.
Außerdem verabschiedet der ECOFIN-Rat jedes Jahr gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den EU-Haushalt.
Die Vertreter und Vertreterinnen der Mitgliedstaaten der Eurozone, die die Eurogruppe bilden, halten als informelles Gremium regelmäßige Treffen vor dem ECOFIN-Rat ab.
Ratsarbeitsgruppen
Entscheidungen auf EU-Ebene werden von Arbeitsgruppen vorbereitet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzen und das gesamte Spektrum der EU-Tätigkeit abdecken. Diese mehr als 200 Arbeitsgruppen arbeiten dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zu. Sie werden je nach Bedarf nur für kurze Zeit oder als längerfristige Gremien eingerichtet.
Grundlage der Beratungen der Ratsarbeitsgruppen sind in der Regel Vorschläge der Kommission, die an den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen auch selbst teilnimmt. Auf Basis der Ergebnisse der Ratsarbeitsgruppensitzungen bereitet der Ausschuss der Ständigen Vertreter die Sitzungen des Rats vor. Angelegenheiten, über die bereits auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen, oder auf Ebene des AStV Einigung erzielt werden kann, werden den zuständigen Ministern und Ministerinnen der Mitgliedstaaten als so genannter "A-Punkt" zur Annahme ohne weitere Debatte vorgelegt.
- Weitere Glossareinträge:
- Rat der Europäischen Union
- Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV/COREPER)
Ratsformationen (Zusammensetzung des Rates)
Als Ratsformationen werden die unterschiedlichen Zusammensetzungen des Rates der EU bezeichnet. Derzeit gibt es 10 Ratsformationen:
- Rat für Allgemeine Angelegenheiten
- Rat für Auswärtige Angelegenheiten
- Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat)
- Rat für Justiz und Inneres
- Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Rat für Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung)
- Rat für Verkehr, Telekommunikationen, Energie
- Rat für Landwirtschaft und Fischerei
- Rat für Umwelt
- Rat für Bildung, Jugend und KulturZur Vorbereitung der Ratssitzungen wird der Rat der EU vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV, COREPER) und dieser wiederum von Ratsarbeitsgruppen unterstützt.
- Weitere Glossareinträge:
- Rat der Europäischen Union
Ratspräsidentschaft
Ratsvorsitz
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Mit der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" (RFSR) soll die Freizügigkeit gewährleistet und den Bürgern und Bürgerinnen ein hohes Maß an Sicherheit geboten werden. Der RFSR ist in Titel V AEUV verankert und umfasst die Politik in den Bereichen
- Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung;
- Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen;
- Justizelle Zusammenarbeit in Strafsachen;
- Polizeiliche Zusammenarbeit.Der gesamte Politikbereich geht auf die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich "Justiz und Inneres" (ehemalige "3. Säule" der EU) zurück. Nun werden die Entscheidungen in diesem Bereich grundsätzlich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren getroffen. Es handelt sich hier um eine zwischen der Union und den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit. Für das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark bestehen besondere Opt-out-Klauseln mit Opt-in-Möglichkeiten.
Für die Verwirklichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wurden das Tampere Programm (1999-2004), das Haager Programm (2004-2009) und das Stockholmer Programm (2010-2014) beschlossen.- Weiterführende Informationen:
- Justiz und Inneres
Recht der Europäischen Union
siehe Unionsrecht
Rechtsakte der Europäischen Union
Die Rechtsakte der EU-Organe werden als Sekundärrecht oder abgeleitetes Recht der EU - im Unterschied zum Primärrecht der EU - bezeichnet. In den EU-Verträgen werden unterschiedliche Rechtsakte und Verfahren zu deren Entstehung unterschieden.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und dem besonderen Gesetzgebungsverfahren zu. Werden Rechtsakte in einem dieser Gesetzgebungsverfahren angenommen, werden sie als Gesetzgebungsakte (Legislativakte) bezeichnet.
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind folgende Rechtsakte vorgesehen:
- Verordnungen,
- Richtlinien,
- Beschlüsse,
- Empfehlungen und Stellungnahmen.Verbindliche Rechtsakte sind Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.
Rechtsetzungsverfahren
Die Verfahren zur Annahme von Rechtsakten durch die EU-Organe (auch als Sekundärrecht oder abgeleitetes Recht – im Unterschied zum Primärrecht der EU – bezeichnet) werden in den EU-Verträge festgelegt. Die Gesetzgebung auf EU-Ebene wird gemeinsam vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament ausgeübt. Dabei gibt es – je nach Art der Mitwirkungsbefugnisse der beiden Organe – verschiedene Rechtsetzungsverfahren.
Im Laufe der Zeit haben sich folgende Verfahrensarten entwickelt:
- das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (das frühere Mitentscheidungsverfahren),
- das besondere Gesetzgebungsverfahren (entweder als Zustimmungsverfahren oder als Anhörungsverfahren),
- das Zustimmungsverfahren,
- das Anhörungsverfahren.Nicht mehr in Gebrauch ist das Verfahren der Zusammenarbeit.
Heutzutage sind das ordentliche Gesetzgebungsverfahren und das besondere Gesetzgebungsverfahren die wichtigsten Verfahrensarten.
Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union
Die Frage nach der Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union wurde insbesondere im Zusammenhang mit ihrer Fähigkeit gestellt, völkerrechtliche Verträge zu schließen oder internationalen Organisationen beizutreten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon besitzt die EU seit dem 1. Dezember 2009 Rechtspersönlichkeit und kann als Völkerrechtssubjekt internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen. Durch den neuen Europäischen Auswärtigen Dienst kann sie diplomatische Beziehungen mit Staaten aufnehmen und Mitgliedschaft in internationalen Organisationen (z. B. den Vereinten Nationen) beantragen.
- Weitere Glossareinträge:
- Vertrag von Lissabon
- Weiterführende Informationen:
- Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union
Regierungskonferenz
Der Begriff Regierungskonferenz (RK) bezeichnet Verhandlungen der Staats- und Regierungschef:innen der EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Änderungen der die EU begründenden Verträge (Primärrecht) herbeizuführen. Die Konferenzen werden auf Initiative eines Mitgliedstaates oder der Kommission nach Stellungnahme des Ministerrates vom Ratspräsidenten bzw. von der Ratspräsidentin einberufen. Die vereinbarten Änderungen treten erst in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind.
Die wichtigsten Regierungskonferenzen der letzten Jahre führten zum Abschluss folgender Verträge:
- Einheitliche Europäische Akte
- Vertrag von Maastricht
- Vertrag von Amsterdam
- Vertrag von Nizza
- Vertrag über eine Verfassung für Europa
- Vertrag von LissabonRegionalpolitik
Zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts (Art. 174 AEUV) zielt die Kohäsionspolitik (Regionalpolitik) der EU darauf ab, Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen, insbesondere der am stärksten benachteiligten Gebiete, zu verringern. Dazu stehen finanzielle Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), die Teil des EU-Haushalts sind, zur Verfügung. Sie bilden – nach der Gemeinsamen Agrarpolitik – den größten Haushaltsposten der EU. Für den Zeitraum 2014-2020 waren insgesamt 351 Mrd. EUR vorgesehen, für 2021-2027 392 Mrd. EUR.
- Weiterführende Informationen:
- Überblick über die Regionalpolitik
Richtlinien
Richtlinien oder Direktiven (vom Engl. directive) binden die Mitgliedstaaten in Hinblick auf die innerhalb einer bestimmten Frist zu erreichenden Ziele; sie überlassen den Mitgliedstaaten jedoch die Wahl der Mittel, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Richtlinien müssen entsprechend den einzelstaatlichen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden.
- Weitere Glossareinträge:
- Rechtsakte der Europäischen Union
- Gesetzgebungsakte
Road Map
Bei einer "Road Map" handelt es sich – ähnlich wie eine Agenda – um eine Art "politischen Fahrplan". Es werden darin politische Ziele und die dafür notwendigen Schritte festgehalten und aufgelistet. Ein Beispiel dafür ist etwa die Road Map zur Vertiefung der WWU.
Römische Verträge
Die Römischen Verträge sowie deren Zusatzprotokolle sind die Gründungsverträge für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Sie wurden in Rom am 25. 3. 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet und traten am 1. 1. 1958 in Kraft. Gemeinsam mit dem Vertrag für eine Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) bildeten sie die rechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung des europäischen Einigungsprozesses. Durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA, 1987) sowie die Verträge von Maastricht (1993), Amsterdam (1999), Nizza (2003), und Lissabon (2009) erfuhren die Römischen Verträge bislang vier große Reformen. Die letzte Vertragsrevision (Vertrag von Lissabon) wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.
S
Schengen-Raum ... Supranationalität
Schengen-Raum
Als Schengen‑Raum wird das Gebiet derjenigen Staaten, die sich zur Anwendung des Schengener Besitzstandes verpflichtet haben, bezeichnet. Innerhalb dieses Gebiets wird grundsätzlich der freie Personenverkehr gewährleistet, indem auf Personenkontrollen an den Binnengrenzen verzichtet wird und gemeinsame Regeln für die Kontrolle an den Außengrenzen angewendet werden. Darunter fällt etwa auch eine gemeinsame Visa-Politik. Um die Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums zu gewährleisten, findet eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden statt. In besonderen Fällen einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit können vorübergehende Personenkontrollen ausnahmsweise wieder eingeführt werden.
Dem Schengen-Raum gehören derzeit 22 EU-Mitgliedstaaten sowie vier Nicht-EU-Mitglieder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) an. Für Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich gelten Sonderregelungen (Opt-out- bzw. Opt-in-Klauseln).
- Weiterführende Informationen:
- Der Schengen-Raum
Schengener Abkommen
Schengener Besitzstand (Schengen Acquis)
Als "Schengener Besitzstand" oder "Schengen-Acquis" werden diejenigen EU-Vorschriften bezeichnet, die den Entfall der Personenkontrollen innerhalb des Schengen-Raums sowie gemeinsame Bestimmungen für die Kontrolle an dessen Außengrenzen zum Inhalt haben. Die Bezeichnung "Schengen" geht auf einen kleinen Ort in Luxemburg zurück, in welchem das erste Schengener Abkommen 1985 zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden "zum schrittweisen Abbau der Kontrolle an den gemeinsamen Grenzen" abgeschlossen wurde. Es wird auch als "Schengen I" bezeichnet. Im Jahr 1990 folgte das "Schengener Durchführungsübereinkommen“ (SDÜ), auch als "Schengen II" bezeichnet, welches aber erst 1995 in Kraft trat. Es handelte sich hier zunächst um völkerrechtliche Verträge, welche dann aber mit dem Vertrag von Amsterdam in den Rechtsrahmen der EU überführt und "vergemeinschaftet" wurden. Seitdem wurde der Schengener Besitzstand erweitert und aktualisiert, etwa durch das Schengeninformationssystem (SIS) oder den Schengener Grenzkodex, der 2006 in Kraft trat und die Bestimmungen der Schengener Abkommen weitgehend ersetzte.
- Weitere Glossareinträge:
- Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Schengener Grenzkodex