Der Europäische Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof prüft die Gebarung der EU.

Der EU-Rechnungshof als unabhängiges Kontrollorgan

Dem Rechnungshof gehört je ein/e Vertreter:in pro EU-Mitgliedsstaat an. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung durch das Parlament auf sechs Jahre ernannt. Aus ihrer Mitte wählen sie den/die Präsident:in für drei Jahre.

Kontrolle der Ausgaben und Haushaltspläne der EU

Die Hauptaufgabe des Europäischen Rechnungshofs ist zu kontrollieren, ob das Budget der EU im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes umgesetzt wird. Seiner Prüfung können auch Privatpersonen, die beispielsweise Subventionen von der EU erhalten haben, unterworfen sein. Darüber hinaus unterstützt er das Europäische Parlament und den Rat der EU bei der Überwachung der Ausführung des EU-Haushaltsplans.

Transparenz durch Jahres- und Sonderberichte

Der Rechnungshof kann selbst keine rechtlichen Schritte setzen, sondern teilt seine Prüfergebnisse den zuständigen EU-Organen mit. Diese können anschließend geeignete Maßnahmen ergreifen. Durch die Veröffentlichung der Jahresberichte und der Sonderberichte im Amtsblatt der EU trägt der Rechnungshof wesentlich zur Transparenz bei.