Der EU-Rechnungshof als unabhängiges Kontrollorgan
Dem Rechnungshof gehört je eine Vertreterin oder ein Vertreter pro EU-Mitgliedsstaat an. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung durch das Parlament auf sechs Jahre ernannt. Aus ihrer Mitte wählen sie die Präsidentin oder den Präsidenten für drei Jahre.