Prinzip der Gleichrangigkeit der Staaten
Das Prinzip der Gleichrangigkeit aller Staaten manifestiert sich nicht nur in der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Kleinere Staaten entsenden im Vergleich zu ihrer Bevölkerungszahl proportional mehr Abgeordnete als große Staaten. Alle Mitgliedsländer sind in den EU-Institutionen vertreten und stellen eine/n Kommissar:in. Auch die Stimmengewichtung im Rat der Europäischen Union gewährleistet, dass kleinere Staaten bei Mehrheitsbeschlüssen nicht überstimmt werden können.
Die EU erfüllt Aufgaben, die ihr gemäß den Verträge zufallen. Sie setzt gemeinschaftliches Recht vor allem in jenen Bereichen, die in ihre Kompetenz fallen.
Am Gesetzgebungsverfahren sind folgende drei Institutionen beteiligt:
- das Europäische Parlament als Vertretungsorgan der europäischen Bürger:innen
- der Rat der Europäischen Union, in dem die einzelnen Mitgliedstaaten vertreten sind
- die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt wahrt