Der Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist das Rechtsprechungsorgan der EU.

Richter:innen aus allen Mitgliedsländern

Der Gerichtshof setzt sich aus je einem Richter bzw. einer Richterin der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen. So sind alle nationalen Rechtsordnungen vertreten. Die Richter:innen werden in gegenseitigem Einvernehmen der Regierungen der Mitgliedstaaten für sechs Jahre ernannt. Durch seine Rechtsprechung gewährleistet der Gerichtshof die gleiche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in allen EU-Mitglied­staaten. Er sorgt dafür, dass sich alle EU-Mitglieder und Organe an die Rechtsvorschriften halten. Der Gerichtshof entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen.

Das Gericht ist für Entscheidungen in bestimmten Arten von Rechtsstreitigkeiten zuständig, insbesondere für Klagen von Privatpersonen, Unternehmen, bestimmten Organisationen und für Rechtssachen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht. Auch dieses Gericht besteht aus einem Richter bzw. einer Richterin je Mitgliedstaat.