Andere EU-Institutionen

Andere EU-Institutionen sind Bürger- sowie Datenschutzbeauftragte und die Europäische Investitionsbank.

Der/Die Europäische Bürger­beauftragte (Ombudsmann/Ombudsfrau)

Der/Die Europäische Bürgerbeauftragte ist so etwas wie die Volksanwaltschaft auf europäischer Ebene. Alle Bürger:innen eines EU-Mitgliedstaats können eine konkrete Beschwerde über Missstände bei Organen oder anderen Einrichtungen der EU vorbringen.

Der/Die Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus oder aufgrund von Beschwerden Untersuchungen durchführen. Bei einem laufenden oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren ist das jedoch nicht möglich.

Der/Die Bürgerbeauftragte informiert die entsprechenden Institutionen, die anschließend Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Der/Die Bürgerbeauftragte unterbreitet Empfehlungen, anschließend legt er/sie dem EP und der betreffenden Institution einen Bericht vor.

Der/Die Bürgerbeauftragte übt sein/ihr Amt in völliger Unabhängigkeit und Überparteilichkeit aus und darf von keiner Regierung und keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen. Er/Sie wird vom Europäischen Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Der/Die Europäische Datenschutzbeauftragte

Der/Die Europäische Datenschutzbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass die Organe und Einrichtungen der EU das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten achten. Er/Sie nimmt auch Stellung zu Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken.

Die Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen. Darunter fallen z. B. die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen oder Investitionen in Umweltschutz, Verkehr, Energie, Forschung, Entwicklung und Innovationen.