Die bzw. der Europäische Bürgerbeauftragte (Ombudsmann/Ombudsfrau)
Die bzw. der Europäische Bürgerbeauftragte ist so etwas wie die Volksanwaltschaft auf europäischer Ebene. Alle Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaats können eine konkrete Beschwerde über Missstände bei Organen oder anderen Einrichtungen der EU vorbringen.
Die bzw. der Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus oder aufgrund von Beschwerden Untersuchungen durchführen. Bei einem laufenden oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren ist das jedoch nicht möglich.
Die bzw. der Bürgerbeauftragte informiert die entsprechenden Institutionen, die anschließend Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Der/Die Bürgerbeauftragte unterbreitet Empfehlungen, anschließend legt er/sie dem EP und der betreffenden Institution einen Bericht vor.
Die bzw. der Bürgerbeauftragte übt ihr bzw. sein Amt in völliger Unabhängigkeit und Überparteilichkeit aus und darf von keiner Regierung und keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen. Sie bzw. er wird vom Europäischen Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.