Beratende Organe

Beratende Organe sind der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und der Ausschuss der Regionen (AdR).

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine Brücke zwischen den EU-Organen und der so genannten organisierten Zivilgesellschaft. Durch seine Zusammensetzung deckt er ein breites Spektrum gesellschaftlicher Interessen ab, wie z. B. jene der Arbeitnehmer:innen, der Arbeitgeber:innen, der Landwirtschaft, der Kleinbetriebe, der Handwerker:innen oder der freien Berufe. Auch Konsumentenschutz- und Umweltschutzorganisationen sind Teil des EWSA. Vertreten werden außerdem Fraueninteressen, Familienverbände und Interessen von Menschen mit Behinderungen.

Der EWSA arbeitet Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen aus und kann für ihn wichtige Themen selbst aufgreifen.

Geleitet wird der EWSA von Christa Schweng, die am 28. Oktober 2020 für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren (bis März 2023) zur Präsidentin gewählt wurde.

Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist der Verfechter des Subsidiaritätsprinzips. Er setzt sich aus Vertreter:innen der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften innerhalb der EU zusammen. Die Kommission, das Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR anzuhören. Das betrifft Vorschläge für Bereiche, die für die lokale oder regionale Ebene relevant sind.

Dem AdR gehören 305 Mitglieder aus allen 27 Mitgliedstaaten an. Wie der EWSA kann er auf eigene Initiative Stellungnahmen zu für ihn wichtigen Fragen abgeben.

Österreich ist mit 12 Mitgliedern im Ausschuss der Regionen vertreten.