Mitglieder und Aufgaben
Eine wichtige Rolle bei der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten hat der EU-Ausschuss des Bundesrats. Er setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen. Alle Mitglieder sowie die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Der EU-Ausschuss ist grundsätzlich für die Behandlung von allen Arten von EU-Vorhaben sowie für die Vorberatung von Anträgen betreffend die Erhebung einer Subsidiaritätsklage zuständig.
Wer die derzeitigen Mitglieder des EU-Ausschusses sind, sowie alle Sitzungen und Tagesordnungen und Beschlüsse (unter Berichte), können Sie unter Ausschüsse recherchieren.