Europakammer des Parlaments
Die Mitwirkung des Bundesrats in EU-Angelegenheiten hat eine besondere Bedeutung. Sie bringt regionale Bezugspunkte in die europäischen Entscheidungsprozesse ein und hat daher die Aufgabe übernommen, das Scharnier der Bundesländer für Initiativen in Richtung Europäische Union zu sein. Der Bundesrat wird deshalb auch als "Europakammer" bezeichnet.
Mittlerweile ist es nicht nur möglich europäische und internationale Politiker:innen an Verhandlungen im Bundesrat teilhaben zu lassen. Seit Juni 2015 können die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments bei allen Verhandlungen des Bundesrats und seiner Ausschüsse, die der Erörterung von EU-Themen dienen, nicht mehr nur mit einem Teilnahme-, sondern auch mit einem Rederecht auftreten.
In EU-Angelegenheiten hat der Bundesrat ein Informationsrecht, ein Stellungnahmerecht und er nimmt am parlamentarischen Subsidiaritätskontrollverfahren teil. Nach Einlangen eines Gesetzgebungsaktes können Nationalrat und Bundesrat innerhalb von acht Wochen Einspruch gegen diesen Entwurf erheben, sollte er nach Meinung der Kammern nicht dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen.
Mit sechs diesbezüglich begründeten Stellungnahmen im Jahr 2013 liegt der österreichische Bundesrat unter den 41 europäischen Kammern ziffernmäßig an zweiter Stelle hinter dem schwedischen Reichstag ("Riksdagen"). Die Subsidiaritätsrüge kann durch Unterstützung von einem Viertel bzw. meistens einem Drittel der Parlamentarier:innen zu einer gelben Karte, bei einfacher Mehrheit der nationalen Parlamente zu einer orangen Karte führen. Wird ein Verstoß eines europäischen Gesetzgebungsaktes gegen das Subsidiaritätsprinzip festgestellt, kann der Bundesrat ebenso wie der Nationalrat beim Gerichtshof der Europäischen Union innerhalb von zwei Monaten nach Erlass des Gesetzgebungsaktes eine Klage einbringen.