Mitwirkung in der EU

In EU-Angelegenheiten hat der Bundesrat ein Recht auf Informationen, Stellungnahmen und parlamentarische Subsidiaritätskontrolle. 

Europakammer des Parlaments

Die Mitwirkung des Bundesrats in EU-Angelegenheiten hat eine besondere Bedeutung. Sie bringt regionale Bezugspunkte in die europäischen Entscheidungsprozesse ein und hat daher die Aufgabe übernommen, das Scharnier der Bundesländer für Initiativen in Richtung Europäische Union zu sein. Der Bundesrat wird deshalb auch als "Europakammer" bezeichnet.

Mittlerweile ist es nicht nur möglich europäische und internationale Politiker:innen an Verhandlungen im Bundesrat teilhaben zu lassen. Seit Juni 2015 können die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments bei allen Verhandlungen des Bundesrats und seiner Ausschüsse, die der Erörterung von EU-Themen dienen, nicht mehr nur mit einem Teilnahme-, sondern auch mit einem Rederecht auftreten.

In EU-Angelegenheiten hat der Bundesrat ein Informationsrecht, ein Stellungnahmerecht und er nimmt am parlamentarischen Subsidiaritätskontrollverfahren teil. Nach Einlangen eines Gesetzgebungsaktes können Nationalrat und Bundesrat innerhalb von acht Wochen Einspruch gegen diesen Entwurf erheben, sollte er nach Meinung der Kammern nicht dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen.

Mit sechs diesbezüglich begründeten Stellungnahmen im Jahr 2013 liegt der österreichische Bundesrat unter den 41 europäischen Kammern ziffernmäßig an zweiter Stelle hinter dem schwedischen Reichstag ("Riksdagen"). Die Subsidiaritätsrüge kann durch Unterstützung von einem Viertel bzw. meistens einem Drittel der Parlamentarier:innen zu einer gelben Karte, bei einfacher Mehrheit der nationalen Parlamente zu einer orangen Karte führen. Wird ein Verstoß eines europäischen Gesetzgebungsaktes gegen das Subsidiaritätsprinzip festgestellt, kann der Bundesrat ebenso wie der Nationalrat beim Gerichtshof der Europäischen Union innerhalb von zwei Monaten nach Erlass des Gesetzgebungsaktes eine Klage einbringen.

Formen der Mitwirkung des Bundesrats an EU-Angelegenheiten

Folgende Möglichkeiten der Mitwirkung stehen dem Bundesrat zur Verfügung: 

  • Der EU-Ausschuss kann Stellungnahmen zu einem konkreten EU-Vorhaben gegenüber dem/der zuständigen Bundesminister:in abgeben.
  • Der EU-Ausschuss kann sich auch mit Mitteilungen direkt an EU-Organe wenden.
  • Außerdem übt der EU-Ausschuss noch eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle aus: Ihm ist die Zuständigkeit für die Überprüfung von Entwürfen zu europäischen Gesetzgebungsakten übertragen. Ist er daher der Ansicht, dass ein Vorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist, kann er eine begründete Stellungnahme beschließen. 
  • Auf die Tagesordnung des EU-Ausschusses kann nicht nur ein EU-Vorhaben, sondern auch der Punkt "Aussprache über aktuelle Fragen in Angelegenheiten im Rahmen der Europäischen Union" gesetzt werden.

Lesen Sie mehr zur Zusammensetzung und den Aufgaben des EU-Ausschusses.

EU-Themen in den Fachausschüssen und im Plenum

Wie EU-Themen in den Fachausschüssen und den Plenarsitzungen des Bundesrats behandelt werden:

EU Fahne

EU-Ausschuss

Der EU-Ausschuss des Bundesrats spielt eine wichtige Rolle bei der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten.

EU Tischflaggen

EU-Themen in Plenarsitzungen

Auch in Plenarsitzungen des Bundesrates werden EU-Themen behandelt.

Flaggen im Teesalon

EU-Themen in Fachausschüssen

Auch in den Fachausschüssen des Bundesrats werden EU-Themen behandelt.