EU-Ausschuss des Bundesrats

Im Bundesrat gibt es einen Ausschuss, der sich nur mit EU-Themen befasst. 

Mitglieder und Aufgaben

Eine wichtige Rolle bei der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten hat der EU-Ausschuss des Bundesrats. Er setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen. Alle Mitglieder sowie die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Der EU-Ausschuss ist grundsätzlich für die Behandlung von allen Arten von EU-Vorhaben sowie für die Vorberatung von Anträgen betreffend die Erhebung einer Subsidiaritätsklage zuständig.

Wer die derzeitigen Mitglieder des EU-Ausschusses sind, sowie alle Sitzungen und Tagesordnungen und Beschlüsse (unter Berichte), können Sie unter Ausschüsse recherchieren.

Besonderheiten im Ausschussverfahren

Für den EU-Ausschuss gelten grundsätzlich die gleichen Verfahrensregeln wie für die sonstigen Ausschüsse. Es gibt aber einige Besonderheiten, die in der Geschäftsordnung geregelt sind.

Erstellung der Tagesordnung

Da der EU-Ausschuss – im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen – in der Regel nicht vorberatend für das Plenum des Bundesrats tätig ist, kann er die EU-Vorhaben, die er in seinen Sitzungen behandeln will, selbst wählen. Auf den Tagesordnungen des EU-Ausschusses stehen Dokumente ("EU-Vorhaben"), die von der Bundesregierung, aufgrund ihrer Informationspflicht, oder direkt von der Europäischen Kommission (oder einem anderen EU-Organ) an das österreichische Parlament übermittelt wurden. Diese Dokumente sind in der EU-Datenbank des Parlaments abrufbar.

Schriftliche Informationen von Bundesminister:innen

Zur Vorbereitung der Ausschussmitglieder wird für jeden Tagesordnungspunkt – zusätzlich zu den bereits zur Verfügung stehenden Dokumenten – vom zuständigen Bundesminister bzw. von der zuständigen Bundesministerin eine schriftliche Information erstellt.

Öffentlichkeit der Sitzungen

Eine Besonderheit der Sitzungen des EU-Ausschusses ist, dass sie – sofern dem keine EU-Geheimhaltungsvorschriften oder ein Beschluss des Ausschusses entgegenstehen – öffentlich sind sowie Ton- und Bildaufnahmen erlaubt sind, wenn dies der Ausschuss genehmigt. Über die Beratungen wird eine auszugsweise Darstellung verfasst, die als Beilage IV zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrats im Internet veröffentlicht wird.

Einleitende Stellungnahmen von Bundesminister:innen

Bevor die Debatte über ein EU-Vorhaben beginnt, wird in der Regel dem anwesenden Mitglied der Bundesregierung bzw. einem/einer entsandten Angehörigen des Ressorts Gelegenheit zu einer einleitenden Stellungnahme gegeben. Dies dient zur Information der Ausschussmitglieder über den aktuellen Verhandlungsstand und über die österreichische Position dazu.

Teilnahme von österreichischen Europa-Abgeordneten

Die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments sind berechtigt, bei den Ausschussverhandlungen mit beratender Stimme anwesend zu sein. Das ermöglicht ihnen, die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand von Verhandlungen im Europäischen Parlament zu informieren.

Anträge der Ausschussmitglieder

Während der Debatte kann jedes Ausschussmitglied Anträge einbringen, über die am Ende der Diskussion abgestimmt wird.