EU-Themen in Plenarsitzungen

Erfahren Sie, wie EU-Themen im Plenum des Bundesrats behandelt werden.

Teilnahme von europäischen und internationalen Politiker:innen

Herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik können eingeladen werden, im Plenum des Bundesrats eine Erklärung zu einem bestimmten Thema abzugeben. Seit der Geschäftsordnungsnovelle im Frühjahr 2015 können sich in Österreich gewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments an den Plenarsitzungen des Bundesrats mit beratender Stimme aktiv beteiligen, wenn EU-Themen erörtert werden und ihnen der/die Präsident:in des Bundesrats nach Beratung in der Präsidialkonferenz ein Rederecht eingeräumt hat.

EU-Vertragsänderungen

Wenn der Bundesrat über EU-Vertragsänderungen debattiert, können sich in Österreich gewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments an der Debatte beteiligen, wenn ihnen der Präsident bzw. die Präsidentin des Bundesrats nach Beratung in der Präsidialkonferenz ein Rederecht eingeräumt hat.

Ablehnung einer "Passerelle-Initiative"

Eine Initiative hinsichtlich des Übergangs vom Einstimmigkeits- zum Mehrstimmigkeitsprinzip bei Abstimmungen im Rat oder des Übergangs vom ordentlichen zum besonderen Gesetzgebungsverfahren (sogenannte "Passerelles") kann von jedem nationalen Parlament innerhalb von sechs Monaten abgelehnt werden.

Zunächst muss der Nationalrat einen Beschluss auf Ablehnung einer solchen Initiative gefasst haben. Der Beschluss des Nationalrats wird an den Bundesrat übermittelt, welcher mit der Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen muss. Wenn diese Zustimmung im Bundesrat erfolgt, hat das österreichische Parlament die Initiative abgelehnt.

Erhebung einer Subsidiaritätsklage