In den drei Berichten zu rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekten, zu Sanktionen sowie zur kulturellen Identität zeigt sich die Versammlung "entsetzt über die zahlreichen anhaltenden Berichte über Gräueltaten, Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die von russischen Streitkräften und ihren Stellvertretern in der Ukraine im Zuge der Feindseligkeiten oder in den vorübergehend besetzten Gebieten begangen werden". Sie ersucht deshalb, "den Ankläger des IStGH, zu erwägen, die Berichte über mutmaßlichen Völkermord an Ukrainern zu prüfen, und zwar allgemein in Bezug auf die Lage in der Ukraine und speziell in Bezug auf die Verbringung ukrainischer Kinder". Außerdem fordert sie "die Mitgliedstaaten und Beobachterstaaten auf, zu erwägen, vor dem Internationalen Gerichtshof ein neues Verfahren nach der Völkermord-Konvention (auf der Grundlage von Artikel IX) gegen die Russische Föderation wegen konkreter Vorwürfe der Begehung von Völkermord in der Ukraine, einschließlich der Aufstachelung zum Völkermord und des Versuchs der Begehung von Völkermord, einzuleiten".
Abgeordnete Bayr wies auf die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs bei der Verfolgung von Individuen hin, die für Gräueltaten verantwortlich sind und rief dazu auf, sowohl den Gerichtshof als auch dessen Opfer-Fonds mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten.
Im Hinblick auf das Thema Richter:innen an Gerichtshöfen sprach sich Bayr dafür aus, bei der Wahl der Richter:innen am EGMR den Empfehlungen des zuständigen Ausschusses der Versammlung zu folgen, da dieser großen Wert darauf lege, die Kandidat:innen unparteilich zu beurteilen.
Abgeordneter Lopatka lobte die Rolle des Europarats bei der Unterstützung der Ukraine, insbesondere was das Schadensregister betrifft. Dieses sei das größte derartige und auf Völkerrecht basierende Programm in der Geschichte. "Und wir sollten uns eindeutig für die Übertragung aller russischen Vermögenswerte aussprechen, da dies nach internationalem Recht eine völlig gültige Option ist, wie von vielen Völkerrechtsexperten nachgewiesen wurde. Dies wäre die beste Lösung, wenn man eine Entschädigung für alle Schäden sicherstellen will, die der Ukraine infolge der Aggression entstanden sind, und wenn wir eine ungerechte Belastung der Steuerzahler unseres Landes vermeiden wollen.", so Lopatka.