Die OSZE verfolgt einen umfassenden Sicherheitsansatz mit drei Dimensionen. In der ersten, der politisch-militärischen Dimension, fördert die OSZE mehr Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit. Dazu hat sie ein Regelwerk für Rüstungskontrolle und vertrauensbildende Maßnahmen erstellt. In der zweiten, der Wirtschafts- und Umweltdimension, stehen gute Regierungsführung, Eindämmung von Korruption und gemeinsame Nutzung natürlicher Ressourcen im Vordergrund. Die dritte, die menschliche Dimension, umfasst Menschenrechte und Grundfreiheiten als Fundamente stabiler Gesellschaften: Toleranz und Nichtdiskriminierung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit, freie Wahlen und Rechte nationaler Minderheiten stehen hier im Mittelpunkt. In ihren Erklärungen bezieht die Versammlung nicht nur zu zahlreichen aktuellen politischen Fragen aus diesen drei Dimensionen Stellung. Sie gibt auch Anregungen und Empfehlungen, die von der OSZE-Exekutive bei ihrer Arbeit berücksichtigt werden sollen. Die Versammlung veranstaltet Seminare im Rahmen ihres Programms für Demokratieförderung. Bei diesen werden die regionale Sicherheit sowie politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Fragen erörtert.
Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Beobachtung von Parlamentswahlen, insbesondere in den Ländern Mittel- und Osteuropas und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Das österreichische Parlament entsendet im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE‑PV) und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Parlamentarier:innen als Beobachter:innen zu Wahlen im OSZE-Raum. Die Aufgaben dieser Delegationen sind die Überwachung dieser Wahlen und damit die Stärkung und Unterstützung der OSZE‑Verpflichtungen im Hinblick auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Anwesenheit von parlamentarischen Wahlbeobachter:innen bei Wahlen unterstreicht, wie wichtig die Legislative als institutionelles Gegengewicht zur exekutiven Gewalt ist. Die Entsendung erfolgt in der Regel auf Basis eines Kooperationsabkommens zwischen der OSZE‑PV und dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) von 1997. Das Abkommen sieht die enge Zusammenarbeit von Kurz- und Langzeitbeobachter:innen und ihre gemeinsame Entsendung vor. Parlamentarier:innen werden grundsätzlich als Kurzzeitbeobachter:innen eingesetzt.