Im Mai 2022 waren die Verbraucherpreise in Österreich gemäß Statistik Austria um 7,7 % höher als im Mai des Vorjahres. Wesentliche Preissteigerungen gingen dabei vor allem von den Treibstoffpreisen, den Preisen für Haushaltsenergie und den Nahrungsmittelpreisen aus. Für das Gesamtjahr 2022 wird in den aktuellen Prognosen eine Inflationsrate zwischen 7,0 % (OeNB) und 7,5 % (WIFO) erwartet. Für 2023 bewegen sich die Prognosen zwischen 4,2 % (OeNB) und 5,0 % (WIFO). Insgesamt sind die Inflationsprognosen derzeit mit beträchtlicher Unsicherheit behaftet.
Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2022 vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Inflationsraten die Eckwerte für ein weiteres 3. Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich präsentiert. Das Gesamtvolumen des 3. Maßnahmenpakets beträgt gemäß den derzeit vorliegenden Information für den Zeitraum 2022 bis 2026 rd. 28,6 Mrd. EUR. Davon entfallen 6,8 Mrd. EUR auf kurzfristig wirkende Maßnahmen, die überwiegend im Jahr 2022 zu einer Entlastung führen. Diese umfassen insbesondere die Erhöhung des Klimabonus auf 250 EUR, den Anti Teuerungsbonus von 250 EUR, den Teuerungsabsetzbetrag von 500 EUR für niedrige und mittlere Einkommen, Entlastungen für Familien (vorallem Sonder-Familienbeihilfe von 180 EUR und vorgezogene Erhöhung Familienbonus und Kindermehrbetrag) und eine weitere Einmalzahlung für vulnerable Gruppen iHv 300 EUR. Das Entlastungsvolumen der strukturellen Maßnahmen wird bis zum Jahr 2026 mit 21,8 Mrd. EUR beziffert. Davon entfallen 16,0 Mrd. EUR auf die Abschaffung der kalten Progression, 4,0 Mrd. EUR auf die Valorisierung der Sozialleistungen und 1,8 Mrd. EUR auf die Senkung der Lohnnebenkosten.
Weite Teile des 3. Maßnahmenpakets wurden bereits als Initiativanträge im Nationalrat eingebracht, die noch im Juni beschlossen werden sollen. Noch keine Details liegen hingegen insbesondere zur Abschaffung der Kalten Progression und zur Valorisierung der Sozialleistungen vor. In dieser Analyse werden die einzelnen Mahnahmen des 3. Maßnahmenpakets näher beleuchtet.
Das Gesamtvolumen aller drei bisherigen Maßnahmenpakete zum Teuerungsausgleich beträgt für den Zeitraum bis 2026 insgesamt rd. 32,7 Mrd. EUR. Der überwiegende Teil des Entlastungsvolumens betrifft einkommensstärkende Maßnahmen für Haushalte und Unternehmen. Maßnahmen zur Preisreduktion spielen mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Mrd. EUR eine vergleichsweise geringe Rolle. Die meisten Maßnahmen wirken nur temporär, nur die Abschaffung der Kalten Progression, die Valorisierung von Sozialleistungen und die Senkung der Lohnnebenkosten haben eine dauerhafte Entlastungswirkung. Die vom Volumen her größten Maßnahmen (insbesondere Abschaffung der Kalten Progression, Klimabonus, Familienbeihilfe und Familienbonus) führen zu einer breit angelegten Entlastung. Von der Einkommenshöhe bzw. vom Bezug bestimmter Transferleistungen abhängige Zahlungen sind insbesondere der Teuerungsabsetzbetrag und die Einmalzahlungen für vulnerable Gruppen. Die für den Energiekostenausgleich und den Anti-Teuerungsbonus maßgeblichen Einkommensgrenzen sind so hoch angesetzt, dass der Großteil der Bevölkerung durch diese Maßnahmen entlastet wird.