Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen

3. Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich

Analyse vom 20. Juni 2022

Überblick

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2022 vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Inflationsraten die Eckwerte für ein 3.­ Maßnahmen­paket zum Teuerungs­ausgleich präsentiert. In dieser Analyse werden die einzelnen Maßnahmen des 3. Maßnahmen­pakets und deren finanzielle Auswirkungen näher beleuchtet. Darüber hinaus erfolgt für die Maßnahmen aller drei bisherigen Maßnahmen­pakete eine Kategorisierung nach deren Wirkungs­weise.

Die vollständige Analyse zum Download:

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Kurzfassung

Im Mai 2022 waren die Verbraucher­preise in Österreich gemäß Statistik Austria um 7,7 % höher als im Mai des Vorjahres. Wesentliche Preissteigerungen gingen dabei vor allem von den Treibstoffpreisen, den Preisen für Haushalts­energie und den Nahrungsmittel­preisen aus. Für das Gesamtjahr 2022 wird in den aktuellen Prognosen eine Inflationsrate zwischen 7,0 % (OeNB) und 7,5 % (WIFO) erwartet. Für 2023 bewegen sich die Prognosen zwischen 4,2 % (OeNB) und 5,0 % (WIFO). Insgesamt sind die Inflations­prognosen derzeit mit beträchtlicher Unsicherheit behaftet.

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2022 vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Inflations­raten die Eckwerte für ein weiteres 3. Maßnahmen­paket zum Teuerungs­ausgleich präsentiert. Das Gesamt­volumen des 3. Maßnahmenpakets beträgt gemäß den derzeit vorliegenden Information für den Zeitraum 2022 bis 2026 rd. 28,6 Mrd. EUR. Davon entfallen 6,8 Mrd. EUR auf kurzfristig wirkende Maßnahmen, die überwiegend im Jahr 2022 zu einer Entlastung führen. Diese umfassen insbesondere die Erhöhung des Klima­bonus auf 250 EUR, den Anti Teuerungs­bonus von 250 EUR, den Teuerungs­absetz­betrag von 500 EUR für niedrige und mittlere Einkommen, Entlastungen für Familien (vorallem  Sonder-Familienbeihilfe von 180 EUR und vorgezogene Erhöhung Familienbonus und Kindermehr­betrag) und eine weitere Einmal­zahlung für vulnerable Gruppen iHv 300 EUR. Das Entlastungs­volumen der strukturellen Maßnahmen wird bis zum Jahr 2026 mit 21,8 Mrd. EUR beziffert. Davon entfallen 16,0 Mrd. EUR auf die Abschaffung der kalten Progression, 4,0 Mrd. EUR auf die Valorisierung der Sozial­leistungen und 1,8 Mrd. EUR auf die Senkung der Lohn­nebenkosten.

Weite Teile des 3. Maßnahmen­pakets wurden bereits als Initiativ­anträge im Nationalrat eingebracht, die noch im Juni beschlossen werden sollen. Noch keine Details liegen hingegen insbesondere zur Abschaffung der Kalten Progression und zur Valorisierung der Sozial­leistungen vor. In dieser Analyse werden die einzelnen Mahnahmen des 3. Maßnahmen­pakets näher beleuchtet.

Das Gesamtvolumen aller drei bisherigen Maßnahmen­pakete zum Teuerungs­ausgleich beträgt für den Zeitraum bis 2026 insgesamt rd. 32,7 Mrd. EUR. Der überwiegende Teil des Entlastungs­volumens betrifft einkommensstärkende Maßnahmen für Haushalte und Unternehmen. Maßnahmen zur Preis­reduktion spielen mit einem Gesamt­volumen von 2,0 Mrd. EUR eine vergleichsweise geringe Rolle. Die meisten Maßnahmen wirken nur temporär, nur die Abschaffung der Kalten Progression, die Valorisierung von Sozial­leistungen und die Senkung der Lohn­neben­kosten haben eine dauerhafte Entlastungs­wirkung. Die vom Volumen her größten Maßnahmen (insbesondere Abschaffung der Kalten Progression, Klimabonus, Familien­beihilfe und Familien­bonus) führen zu einer breit angelegten Entlastung. Von der Einkommens­höhe bzw. vom Bezug bestimmter Transferleistungen abhängige Zahlungen sind insbesondere der Teuerungs­absetz­betrag und die Einmal­zahlungen für vulnerable Gruppen. Die für den Energie­kosten­ausgleich und den Anti-Teuerungsbonus maßgeblichen Einkommens­grenzen sind so hoch angesetzt, dass der Großteil der Bevölkerung durch diese Maßnahmen entlastet wird.