Die vorliegende Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten Hubert Fuchs durch den Budgetdienst untersucht die Abgabenquote in Österreich und stellt sie in einen internationalen Kontext. Außerdem wird näher auf die Belastung des Faktors Arbeit durch Abgaben in Österreich eingegangen und ebenfalls ein internationaler Vergleich vorgenommen.
Die Abgabenquote belief sich im Jahr 2023 auf 43,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Damit entsprach sie dem langjährigen Durchschnitt im Zeitraum 1995 bis 2023. Zwischenzeitlich unterlag sie vor allem als Folge steuerpolitischer Maßnahmen und der Progressionswirkung bei der Einkommensteuer gewissen Schwankungen. Der Anstieg der Abgabenquote während der Konsolidierungsphase zwischen 2010 und 2015 lag größtenteils an steuerpolitischen Maßnahmen und dem Progressionseffekt. Die Steuerreform 2015/2016 führte dann zu einem deutlichen Rückgang der Abgabenquote. In den Folgejahren bis zum Ausbruch der COVID‑19-Krise im Jahr 2020 verzeichnete die Abgabenquote nur einen geringen Zuwachs. Dem Progressionseffekt bei der Einkommensteuer standen steuersenkende Maßnahmen (z. B. Einführung Familienbonus, Lohnnebenkostensenkungen) gegenüber. Die sonstigen Änderungen spielten im Zeitraum 2010 bis 2020 in Summe nur eine geringe Rolle. Ab dem Jahr 2021 nahm der Effekt der sonstigen Änderungen signifikant zu und führte dazu, dass es trotz umfassender steuersenkender Maßnahmen zu keinem deutlicheren Rückgang der Abgabenquote kam. Dies ist überwiegend auf Sonderfaktoren im Zusammenhang mit der COVID‑19- und der Energiekrise, auf die zuletzt gestiegene Lohnquote und auf die gestiegenen Vermögenspreise zurückzuführen.
Der Effekt der sonstigen Änderungen könnte in den Folgejahren wieder abnehmen oder sich sogar umkehren und bei einer unveränderten Politik zu einer rückläufigen Abgabenquote führen. Aus solchen rückläufigen Einnahmen würde ein zusätzlicher Druck auf die Entwicklung der öffentlichen Finanzen entstehen.
Der internationale Vergleich der Abgabenquote zeigt erhebliche Unterschiede. Während Frankreich, Belgien, Österreich und skandinavische Staaten hohe Abgabenquoten aufweisen (über 40 % des BIP), liegen diese etwa in der Schweiz und osteuropäischen Ländern deutlich niedriger. Erklärende Faktoren für diese Unterschiede sind unter anderem die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme und länderspezifische Präferenzen hinsichtlich des Umfangs staatlicher Tätigkeit.
Auf den Faktor Arbeit entfielen im Jahr 2023 Abgaben iHv 23,7 % des BIP. Bei den Abgaben auf Arbeitseinkommen entfiel im Jahr 2023 mit insgesamt 62,1 Mrd. EUR bzw. 13,1 % des BIP der größte Teil auf Pflichtsozialbeiträge. Das Volumen der Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen belief sich auf 24,4 Mrd. EUR bzw. 5,2 % des BIP, jenes aus den weiteren Steuern auf Arbeitseinkommen (v. a. Dienstgeberbeitrag zum FLAF, Kommunalsteuer) betrug 13,4 Mrd. EUR bzw. 2,8 % des BIP.
Von den bezahlten Arbeitnehmerentgelten (Bruttolöhne und Dienstgeberbeiträge) entfielen 42,6 % auf Abgaben. Seit 2010 ist dieser Anteil leicht um 1,2 % Punkte gesunken. Dieser Rückgang der effektiven Abgabenbelastung kann primär auf eine Reduktion des Anteils der Einkommensteuer zurückgeführt werden. Die Steuerreform 2015/2016 und weitere Maßnahmen seit 2019 (v. a. Einführung Familienbonus, Ökosoziale Steuerreform) führten dazu, dass der Anteil der Einkommensteuer an den Arbeitnehmerentgelten zwischen 2016 und 2023 durchschnittlich um 0,8 %-Punkte geringer war als 2010. Im gleichen Zeitraum war auch der Anteil der sonstigen Steuern auf Arbeitseinkommen um durchschnittlich 0,4 %-Punkte niedriger als 2010. Hierfür verantwortlich sind vor allem die schrittweise Absenkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF und weitere Lohnnebenkostensenkungen (z. B. Beitrag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz). Der Anteil der Sozialbeiträge war hingegen auch zwischen 2016 und 2023 höher als im Jahr 2010.
Der Anteil der Abgaben auf Arbeit am BIP lag zuletzt deutlich über dem Durchschnitt der Europäischen Union (EU), Österreich wies den dritthöchsten Wert innerhalb der EU auf. Ein internationaler Vergleich der Abgabenbelastung auf Haushaltsebene bestätigt, dass der Faktor Arbeit in Österreich vergleichsweise stark mit Steuern und Sozialbeiträgen belastet ist. Bei einem Einpersonenhaushalt ohne Kinder mit einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen fallen Abgaben iHv 47,5 % der Arbeitnehmerentgelte an. Dies ist der dritthöchste Wert innerhalb der Gruppe europäischer OECD-Länder. Österreich liegt damit auch deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 34,9 %. Nur in Deutschland und Belgien ist die Abgabenbelastung noch höher als in Österreich. Auch für Paare mit zwei Kindern weist Österreich mit 42,4 % eine überdurchschnittlich hohe Abgabenbelastung auf. Lediglich Belgien liegt hier vor Österreich.
Das österreichische Steuer- und Transfersystem weist in den meisten Einkommensbereichen eine hohe Grenz- und Durchschnittsbelastung und zusätzlich einige Sprungstellen auf. Daraus ergeben sich negative Erwerbsanreize, die im Bereich der Sprungstellen besonders stark ausgeprägt sind, weil dort ein geringer Einkommensanstieg zu einer hohen zusätzlichen Abgabenbelastung führt. In den mittleren und oberen Einkommensbereichen verläuft die Grenzbelastung zwischen den dargestellten Haushaltstypen recht ähnlich und liegt in den mittleren Einkommensbereichen bei 46,7 %. Ab der Höchstbeitragsgrundlage geht die Grenzbelastung leicht zurück. In den unteren Einkommensbereichen weist der Verlauf der Grenzbelastung größere Unterschiede zwischen den dargestellten Haushaltstypen auf, was vor allem auf Absetzbeträge für Kinder und diesbezügliche Freigrenzen zurückzuführen ist. Besonders auffällig sind die Sprungstellen im Zusammenhang mit dem neu eingeführten Kinderzuschlag, dem Alleinverdienerabsetzbetrag, der Geringfügigkeitsgrenze und den reduzierten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.