Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen

Abgeltung der kalten Progression im Jahr 2024

Analyse vom 3. November 2023

Überblick

Die steuerliche Mehr­belastung durch die kalte Progression ist seit dem Jahr 2023 jährlich abzugelten. Dabei sind die gesetzlich fest­gelegten Tarif­eckwerte jedenfalls im Ausmaß von zwei Dritteln der auszugleichenden Inflations­rate anzupassen. Das Volumen für das verbleibende Drittel ist jährlich durch diskretionäre Maß­nahmen auszugleichen. In der Analyse des Budget­dienstes wird die für 2024 geplante Vorgehens­weise zum Ausgleich des verbleibenden Drittels dargestellt sowie die finanzielle Auswirkungen und Verteilungs­wirkungen der Maßnahmen untersucht.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Abgeltung der kalten Progression im Jahr 2024 / PDF, 1 MB