Überblick
Die steuerliche Mehrbelastung durch die kalte Progression ist seit dem Jahr 2023 jährlich abzugelten. Dabei sind die gesetzlich festgelegten Tarifeckwerte jedenfalls im Ausmaß von zwei Dritteln der auszugleichenden Inflationsrate anzupassen. Das Volumen für das verbleibende Drittel ist jährlich durch diskretionäre Maßnahmen auszugleichen. In der Analyse des Budgetdienstes wird die für 2024 geplante Vorgehensweise zum Ausgleich des verbleibenden Drittels dargestellt sowie die finanzielle Auswirkungen und Verteilungswirkungen der Maßnahmen untersucht.
Die vollständige Analyse zum Download:
BD - Abgeltung der kalten Progression im Jahr 2024 / PDF, 1 MB