Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 07.05.2021

Änderung KMU-Förderungsgesetz hinsichtlich Veranstaltungsschutzschirm

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Mit der Novelle des KMU‑Förderungsgesetzes soll der Einzel­haftungs­rahmen für die Übernahme von Haftungen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen von 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR an Kapital zuzüglich Zinsen angehoben werden. Diese Maßnahme soll mit einer Sunset­klausel versehen werden und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Die unter­stützten Veranstaltungen und Kongresse sind bis zum 31. Dezember 2022 durchzuführen.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Änderung des KMU-Förderungsgesetzes - Veranstaltungsschutzschirm / PDF, 321 KB

BD - Änderung des KMU-Förderungsgesetzes - Veranstaltungsschutzschirm_(barrierefreie Version) / PDF, 125 KB

Kurzfassung

Mit der Novelle des KMU-Förderungsgesetzes soll der Einzel­haftungs­rahmen für die Übernahme von Haftungen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen von 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR an Kapital zuzüglich Zinsen angehoben werden. Diese Maßnahme soll mit einer Sunset­klausel versehen werden und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Die unterstützten Veranstaltungen und Kongresse sind bis zum 31. Dezember 2022 durchzuführen.

Mit der Erhöhung des Haftungs­rahmens pro Fall auf 10 Mio. EUR unterstützt der Bund durch die Übernahme eines höheren Risikos auch größere Veranstaltungen. Er sichert damit zusätzliche ökonomische Aktivitäten mit einer wichtigen touristischen, sozialen bzw. kulturellen Komponente ab. Der Gesetzes­vorschlag wurde durch einen Initiativ­antrag eingebracht, eine Wirkungsorientierte Folgen­abschätzung (WFA) liegt dazu nicht vor.