Überblick
Mit der Novelle des KMU‑Förderungsgesetzes soll der Einzelhaftungsrahmen für die Übernahme von Haftungen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen von 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR an Kapital zuzüglich Zinsen angehoben werden. Diese Maßnahme soll mit einer Sunsetklausel versehen werden und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Die unterstützten Veranstaltungen und Kongresse sind bis zum 31. Dezember 2022 durchzuführen.
Die vollständige Analyse zum Download:
BD - Änderung des KMU-Förderungsgesetzes - Veranstaltungsschutzschirm / PDF, 321 KB