Gegenstand dieser Analyse ist eine am 13. Jänner 2021 eingebrachte Regierungsvorlage, welche weitere Unterstützungsmaßnahmen vorsieht, um die Investitionskraft und Liquidität der Gemeinden zu stärken:
- Die Ertragsanteile der Gemeinden sollen bei der Zwischenabrechnung im März 2021 um 400 Mio. EUR zu Lasten der Anteile des Bundes aufgestockt werden.
- Der Strukturfonds für finanzschwache oder von Abwanderung betroffene Gemeinden soll im Jahr 2021 um 100 Mio. EUR aufgestockt werden.
- Den Gemeinden soll ab 2021 durch Sonder-Vorschüsse ein gewisses Mindestwachstum bei den Ertragsanteilen gewährleistet werden. Basierend auf den Annahmen im BVA 2021 und einer aktualisierten Abrechnung für 2020 würde sich daraus für 2021 ein Vorschuss von rd. 1 Mrd. EUR ergeben. Im Jahr 2022 würde es bei der im Strategiebericht angenommenen Abgabenentwicklung zu einem weiteren Vorschuss iHv 450 Mio. EUR kommen. Frühestens ab 2023 fließen diese Beträge, über mehrere Jahre verteilt, an den Bund zurück. Gemäß den Annahmen in der Wirkungsorientieren Folgenabschätzung (WFA) zum Abgabenwachstum würde die letzte Rückzahlung 2026 erfolgen.
Bei der Aufstockung der Ertragsanteile und des Strukturfonds um insgesamt 500 Mio. EUR handelt es sich um zusätzliche Mittel des Bundes, welche Ertragsausfälle teilweise kompensieren. Die Vorschüsse stellen im Wesentlichen ein zinsfreies Darlehen des Bundes an die Gemeinden dar. Der Bund stellt somit Liquidität für die Gemeinden bereit, da diese eingeschränktere Möglichkeiten zur Darlehensaufnahme haben. Die Höhe der Vorschüsse sowie der Zeitpunkt und die Dauer der Rückführung hängen von der tatsächlichen Abgabenentwicklung ab und können daher von den in der WFA angeführten Planwerten abweichen.
Die Mittelverteilung an die Gemeinden orientiert sich an der im Finanzausgleich vorgesehenen Aufteilung der Ertragsanteile. Damit wurde ein rasch umsetzbarer und akkordierter Verteilungsmechanismus gewählt, die konkrete Betroffenheit der einzelnen Gemeinden durch die COVID‑19-Krise wird dabei jedoch nicht berücksichtigt. Beispielsweise sind die Einnahmen der Gemeinden in Tourismusregionen bzw. mit einer hohen Inanspruchnahme von Kurzarbeit tendenziell stärker von der COVID‑19‑Krise betroffen.