Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 18.01.2021

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017 im Jahr 2021

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Änderung des Finanz­ausgleichs­gesetzes 2017 sieht weitere Unterstützungs­maßnahmen für die Gemeinden vor. Im Jahr 2021 sollen die Ertragsanteile der Gemeinden um 400 Mio. EUR und der Struktur­fonds um 100 Mio. EUR aufgestockt werden. Den Gemeinden soll ab 2021 durch Sonder-Vorschüsse ein gewisses Mindest­wachstum bei den Ertrags­anteilen gewährleistet werden, wobei der erwartete Vorschuss für 2021 rd. 1 Mrd. EUR beträgt. Die Höhe der Vorschüsse sowie der Zeitpunkt und die Dauer der Rückführung hängen von der tatsächlichen Abgaben­entwicklung ab.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017 / PDF, 411 KB

BD - Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017_(barrierefreie Version) / PDF, 233 KB

Kurzfassung

Gegenstand dieser Analyse ist eine am 13. Jänner 2021 eingebrachte Regierungs­vorlage, welche weitere Unterstützungs­maßnahmen vorsieht, um die Investitionskraft und Liquidität der Gemeinden zu stärken:

  • Die Ertrags­anteile der Gemeinden sollen bei der Zwischen­abrechnung im März 2021 um 400 Mio. EUR zu Lasten der Anteile des Bundes aufgestockt werden.
  • Der Struktur­fonds für finanz­schwache oder von Abwanderung betroffene Gemeinden soll im Jahr 2021 um 100 Mio. EUR aufgestockt werden.
  • Den Gemeinden soll ab 2021 durch Sonder-Vorschüsse ein gewisses Mindest­wachstum bei den Ertragsanteilen gewährleistet werden. Basierend auf den Annahmen im BVA 2021 und einer aktualisierten Abrechnung für 2020 würde sich daraus für 2021 ein Vorschuss von rd. 1 Mrd. EUR ergeben. Im Jahr 2022 würde es bei der im Strategie­bericht angenommenen Abgaben­entwicklung zu einem weiteren Vorschuss iHv 450 Mio. EUR kommen. Frühestens ab 2023 fließen diese Beträge, über mehrere Jahre verteilt, an den Bund zurück. Gemäß den Annahmen in der Wirkungs­orientieren Folgen­abschätzung (WFA) zum Abgaben­wachstum würde die letzte Rückzahlung 2026 erfolgen.

Bei der Aufstockung der Ertragsanteile und des Strukturfonds um insgesamt 500 Mio. EUR handelt es sich um zusätzliche Mittel des Bundes, welche Ertragsausfälle teilweise kompensieren. Die Vorschüsse stellen im Wesentlichen ein zinsfreies Darlehen des Bundes an die Gemeinden dar. Der Bund stellt somit Liquidität für die Gemeinden bereit, da diese eingeschränktere Möglichkeiten zur Darlehens­aufnahme haben. Die Höhe der Vorschüsse sowie der Zeitpunkt und die Dauer der Rückführung hängen von der tatsächlichen Abgaben­entwicklung ab und können daher von den in der WFA angeführten Planwerten abweichen.

Die Mittelverteilung an die Gemeinden orientiert sich an der im Finanz­ausgleich vorgesehenen Aufteilung der Ertragsanteile. Damit wurde ein rasch umsetzbarer und akkordierter Verteilungs­mechanismus gewählt, die konkrete Betroffenheit der einzelnen Gemeinden durch die COVID‑19-Krise wird dabei jedoch nicht berücksichtigt. Beispiels­weise sind die Einnahmen der Gemeinden in Tourismus­regionen bzw. mit einer hohen Inanspruch­nahme von Kurz­arbeit tendenziell stärker von der COVID‑19‑Krise betroffen.