Überblick
Durch einen Initiativantrag zu einer Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 und des NPO‑Fonds-Gesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen für die personenbezogene Veröffentlichung bestimmter COVID‑19-Leistungen des Bundes geschaffen werden. Konkret sollen die seit 2020 ausbezahlten Förderungen der COFAG bzw. der AMA an Betriebe für Ausfallsbonus, Verlustersatz und Fixkostenzuschuss ab kumuliert 10.000 EUR pro Kalenderjahr im Transparenzportal ersichtlich gemacht werden. Weiters ist eine Veröffentlichung der Förderungen gemäß NPO‑Fonds-Gesetz ab einer Wertgrenze von 1.500 EUR pro Kalenderjahr vorgesehen.
Die vollständige Analyse zum Download:
BD - Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 und NPO-Fonds-Gesetzes / PDF, 362 KB