Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 04.11.2020

Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Die Abgeordnete Karin Doppelbauer (NEOS) ersuchte den Budgetdienst um eine Kurz­studie zu den Auswirkungen des Konjunktur­stärkungs­pakets 2020. In der Anfrage­beantwortung werden die fiskalischen und konjunkturellen Wirkungen ausgewählter Maßnahmen (Senkung Einkommen­steuer, Einmal­zahlungen für Familien und Arbeitslose, Investitions­prämie) untersucht und deren Verteilungs­wirkungen beschrieben. Darüber hinaus wurde eine Einschätzung zur Plausibilität der in den Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen (WFA) ausgewiesenen Auswirkungen, auch hinsichtlich des Verlust­vortrags, vorgenommen.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zu den Auswirkungen des Konjunkturstärkungspakets 2020 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Die vorliegende Analyse zu einer Anfrage der Abgeordneten Karin Doppelbauer untersucht die fiskalischen und konjunkturellen Wirkungen ausgewählter Maßnahmen zur Konjunktur­belebung und beschreibt auch deren Verteilungs­wirkungen. Bei den von der Anfrage umfassten Maßnahmen handelt es sich um die vorgezogene Senkung der Einkommen­steuer, die Erhöhung der Negativ­steuer, die Einmal­zahlungen für Familien und Arbeitslose und die Investitions­prämie. Darüber hinaus wurde eine Einschätzung zur Plausibilität der in den Wirkungsorientierten Folgen­abschätzungen (WFA) ausgewiesenen Auswirkungen, auch hinsichtlich des Verlust­vortrags, vorgenommen.

Die untersuchten Maßnahmen zur Konjunktur­belebung zielen insbesondere auf eine Ankurbelung des Privat­konsums und der Investitions­tätigkeit ab. Durch die Maßnahmen bei der Einkommen­steuer und die Einmal­zahlungen steigen die verfügbaren Haushalts­einkommen, wodurch der Privat­konsum gestärkt werden soll. Das Ausmaß der kurzfristigen Stabilisierungs­wirkung hängt stark von der Konsum­neigung der Haushalte ab, die tendenziell bei Haushalten mit niedrigen Einkommen höher ist. Bei der Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen wurde deshalb eine von der Einkommens­höhe abhängige Konsum­neigung angenommen.

Durch die Investitionsprämie soll die Investitionstätigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Für den Konjunktur­effekt insgesamt ist es entscheidend, in welchem Ausmaß die Investitions­prämie zu zusätzlichen Investitionen führt. Das Vorziehen von Investitionen wegen der Befristung der Investitions­prämie hat ebenfalls einen positiven kurzfristigen konjunkturellen Effekt, mittelfristig tritt aber ein gegenläufiger Effekt ein. Bei Investitionen, die auch ohne Prämie zum selben Zeitpunkt und im selben Ausmaß getätigt worden wären (Mitnahmeeffekte), stellt die Förderung im Wesentlichen einen Transfer an Unternehmen dar und hat einen entsprechend geringen konjunkturellen Effekt. Zusätzlich getätigte Investitionen führen im Gegensatz zu den anderen beiden Kategorien zu einem Anstieg des Kapital­stocks und haben daher neben dem kurzfristigen Konjunktur­impuls auch eine längerfristige angebotsseitige Wirkung. Insgesamt wird entsprechend der derzeit gültigen Rechts­lage ein Förder­volumen iHv 2,0 Mrd. EUR angenommen. Auf Basis von Modell­rechnungen und innerhalb der Bandbreite von Schätzungen in der empirischen Literatur wird im Zeitraum 2020 bis 2024 von zusätzlichen Investitionen iHv etwa 2 Mrd. EUR ausgegangen, aus denen sich der diesbezügliche Konjunktur­effekt berechnet.

Die finanziellen Auswirkungen durch das Konjunkturstärkungs­gesetz 2020 werden in der diesbezüglichen WFA kaum erläutert und es werden keine Angaben zu den getroffenen Annahmen gemacht. Insbesondere die für den Verlust­rücktrag und für die degressive Abschreibung ausgewiesenen finanziellen Auswirkungen sind zwar qualitativ, nicht aber quantitativ nachvollziehbar. Eine WFA zu Vorhaben im Rahmen von Konjunktur­paketen sollte neben den finanziellen Auswirkungen auch die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen darstellen. Sowohl für die Einmalzahlung an Familien als auch für die Investitions­prämie unterblieb aber eine Quantifizierung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen.

Für die Quantifizierung der gesamt­wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen in dieser Analyse werden die für die WFA von WIFO und Joanneum Research bereitgestellten Wertschöpfungs- und Beschäftigungs­multiplikatoren herangezogen. Diese Multiplikatoren sind aufgrund der bei ihrer Berechnung verwendeten Methode und auch im Hinblick auf andere Schätzungen für Österreich tendenziell überhöht. Deshalb stellen die ausgewiesenen konjunkturellen Wirkungen eher eine Obergrenze dar. Darüber hinaus weist die COVID‑19-Krise einige Besonderheiten auf, die sich dämpfend auf den Konjunktur­effekt der Maßnahmen auswirken dürften. Die Konsumbereitschaft der Haushalte ist aufgrund der Angst vor einer Ansteckung und der hohen Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Wirtschafts­entwicklung niedrig. Die angebotsseitigen Beschränkungen reduzieren zudem die Konsum­möglichkeiten.

Das reale BIP in den Jahren 2020 und 2021 wäre ohne die betrachteten Maßnahmen um etwa 0,7 %‑Punkte bzw. 1,2 %‑Punkte niedriger, wobei die größten Effekte von den Maßnahmen bei der Einkommen­steuer und der Investitions­prämie ausgehen. Für die Ermittlung der Konjunktur­effekte wird angenommen, dass die Maßnahmen über ein höheres Defizit finanziert werden. Allfällige in künftigen Jahren beschlossene Gegenfinanzierungs­maßnahmen würden den Konjunktur­effekt entsprechend dämpfen.

Die direkten fiskalischen Kosten der untersuchten Maßnahmen betragen im Jahr 2020 rd. 2,4 Mrd. EUR. In den Folge­jahren schwanken die erwarteten Kosten insbesondere wegen des Auszahlungs­profils bei der Investitions­prämie zwischen 1,9 Mrd. EUR und 2,9 Mrd. EUR pro Jahr. Im Betrachtungs­zeitraum 2020 bis 2024 betragen die direkten fiskalischen Kosten insgesamt rd. 11,4 Mrd. EUR. Der positive Konjunktur­effekt führt zu einem höheren realen BIP sowie zu einer höheren Beschäftigung, geringeren Arbeitslosigkeit und einer geringeren Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Dies hat indirekt positive fiskalische Auswirkungen, die den direkten fiskalischen Kosten gegenüberstehen. Über den gesamten Betrachtungs­zeitraum 2020 bis 2024 betragen diese rd. 64 % der direkten Kosten. Der relativ hohe Selbstfinanzierungs­grad ist hierbei eine Folge der tendenziell überschätzten Wertschöpfungs­multiplikatoren, die auch in den WFA zur Anwendung kommen, und stellt aus Sicht des Budgetdienstes eher eine Obergrenze dar.

Die betrachteten Maßnahmen führen im untersten Quintil mit einer Steigerung des durchschnittlichen verfügbaren Haushalts­einkommens um 2,8 % zur größten relativen Entlastung. Dies ist vor allem auf die Einmal­zahlungen aus der Familienbeihilfe und beim Arbeitslosengeld zurückzuführen, die im untersten Quintil die stärkste Auswirkung haben. Vom Gesamt­volumen der Maßnahmen inklusive Konjunktur­effekt (rd. 3,0 Mrd. EUR) entfallen mit rd. 23 % etwas mehr als ein Fünftel auf das oberste Quintil der Haushalts­einkommens­verteilung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Quintil besonders viele Personen ein ausreichend hohes Einkommen beziehen, um von der Tarifsenkung bei der Einkommen­steuer mit dem Maximalbetrag von 350 EUR zu profitieren.

Innerhalb der Einkommens­quintile kommt es jedoch zu einer großen Streuung der Entlastung von Haushalten und deren Betroffenheit durch die COVID‑19-Krise. Einerseits gibt es Haushalte, deren Brutto­einkommen durch die Krise nicht negativ betroffen sind, die aber von den Maßnahmen im Konjunktur­paket profitieren. Andererseits werden die deutlicheren Einkommens­verluste von Personen, die wegen der Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben oder in Kurzarbeit waren, durch die Maßnahmen nur teilweise ausgeglichen.