Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 51‑Kassenverwaltung und zur UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge für den Unterausschuss des Budgetausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.
Die Wirkungsziele in den beiden Untergliederungen befassen sich mit der Bereitstellung von Liquidität, einer hohen Kreditqualität bei den Kassenveranlagungen des Bundes und der mittel- und langfristigen Finanzierung zu möglichst geringen Kosten. Diese wurden im Jahr 2024, wie auch in den vorangegangenen Jahren, zumindest zur Gänze erreicht. Eine Verbesserung zeigte sich im Jahr 2024 bei den Renditen österreichischer Anleihen im Vergleich mit dem Euroraum. Das Management der Rückflüsse aus der Europäischen Union (EU) wird in den Wirkungsinformationen der UG 51‑Kassenverwaltung nicht abgedeckt.
Im Budgetvollzug 2025 dürfte es bei den Einzahlungen in der UG 51‑Kassenverwaltung laut BMF zu einer Voranschlagsunterschreitung bei den Transfers von der EU um etwa 400 Mio. EUR bis 500 Mio. EUR kommen, weil sich für 2025 erwartete Zahlungen in das Jahr 2026 verschieben. Zinsen aus den kurzfristigen Veranlagungen gehen im Vorjahresvergleich, wie im Bundesvoranschlag (BVA) 2025 erwartet, wegen der Zinssenkungen zurück.
Die Auszahlungen in der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge werden im Jahr 2025 deutlich niedriger als budgetiert sein, insbesondere weil bei der Emission von Anleihen niedrigere Disagien geleistet werden mussten. Diese Minderauszahlungen sind für die Entwicklung des Maastricht-Defizits allerdings kaum relevant. Agien und Disagien werden nämlich dort periodengerecht zugeordnet. Im ebenfalls periodengerecht abgegrenzten und ökonomisch aussagekräftigeren Ergebnishaushalt wird die Voranschlagsunterschreitung geringer als im Finanzierungshaushalt sein.