Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 20.01.2026

BHG-Berichte zu UG 51 und UG 58, Stand 2026

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budget­kontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budget­dienst eine Analyse zu UG 51‑Kassen­verwaltung und UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge für die Beratungen des Unter­ausschusses des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - BHG-Berichte zu den UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge, Stand 2026 / PDF, 643 KB

Kurzfassung

Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budget­dienst eine Analyse zur UG 51‑Kassen­verwaltung und zur UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge für den Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

Die Wirkungs­ziele in den beiden Unter­gliederungen befassen sich mit der Bereit­stellung von Liquidität, einer hohen Kredit­qualität bei den Kassen­veranlagungen des Bundes und der mittel- und lang­fristigen Finanzierung zu möglichst geringen Kosten. Diese wurden im Jahr 2024, wie auch in den voran­gegangenen Jahren, zumindest zur Gänze erreicht. Eine Verbesserung zeigte sich im Jahr 2024 bei den Renditen österreichischer Anleihen im Vergleich mit dem Euro­raum. Das Management der Rückflüsse aus der Europäischen Union (EU) wird in den Wirkungs­informationen der UG 51‑Kassen­verwaltung nicht abgedeckt.

Im Budget­vollzug 2025 dürfte es bei den Ein­zahlungen in der UG 51‑Kassen­verwaltung laut BMF zu einer Voranschlags­unterschreitung bei den Transfers von der EU um etwa 400 Mio. EUR bis 500 Mio. EUR kommen, weil sich für 2025 erwartete Zahlungen in das Jahr 2026 verschieben. Zinsen aus den kurz­fristigen Veranlagungen gehen im Vorjahres­vergleich, wie im Bundes­voranschlag (BVA) 2025 erwartet, wegen der Zins­senkungen zurück.

Die Aus­zahlungen in der UG 58‑Finanzierungen, Währungs­tausch­verträge werden im Jahr 2025 deutlich niedriger als budgetiert sein, ins­besondere weil bei der Emission von Anleihen niedrigere Disagien geleistet werden mussten. Diese Minder­aus­zahlungen sind für die Entwicklung des Maastricht-Defizits allerdings kaum relevant. Agien und Disagien werden nämlich dort perioden­gerecht zugeordnet. Im ebenfalls perioden­gerecht abgegrenzten und ökonomisch aussage­kräftigeren Ergebnis­haushalt wird die Voranschlags­unterschreitung geringer als im Finanzierungs­haushalt sein.