Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 12.03.2026

BHG-Berichte zur UG 10-Bundeskanzleramt, Stand 2026

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budgetkontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 10‑Bundes­kanzleramt für die Beratungen des Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 17. März 2026 erstellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - BHG-Berichte zur UG 10-Bundeskanzleramt, Stand 2026 / PDF, 994 KB

Kurzfassung

Für den Bericht zur Wirkungs­orientierung 2024 evaluierte das Bundes­kanzleramt (BKA) fünf Wirkungs­ziele, von denen zwei Wirkungsziele grundsätzliche Aufgaben des BKA, zwei die Agenden des Öffentlichen Dienstes und eines die Digitalisierung betrafen. Änderungen bei den Wirkungs­zielen waren insbesondere auf die Novelle des Bundes­ministerien­gesetzes (BMG‑Novelle) 2025 zurückzuführen. So wurden der Öffentliche Dienst und die dazugehörigen Wirkungsziele aus der UG 17‑Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport und der Bereich Digitalisierung aus der UG 15‑Finanz­verwaltung übernommen. Die Wirkungs­ziele adressierten insgesamt die wesentlichen Aufgaben­bereiche des BKA. Die Angaben zur Wirkungs­orientierung wurden in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Dennoch könnten einige Indikatoren weiter­entwickelt werden (z. B. digital Skills der Bundes­bediensteten).

In der UG 10‑Bundes­kanzler­amt wurde für den Bericht über die Wirkungs­orientierte Folgen­abschätzung 2024 ein Vorhaben evaluiert, das eine Bündelung zur Umsetzung von Sprach­förder­maßnahmen durch den Österreichischen Integrations­fonds (ÖIF) betraf. Das Vorhaben wurde als teilweise erreicht evaluiert. Laut BKA konnten allen Personen aus der Zielgruppe ein Deutschkurs- oder ein Prüfungs­platz angeboten werden. Die geringere Anzahl an Inanspruch­nahmen waren insbesondere auf externe Faktoren, wie COVID‑19-Maßnahmen und geringere Asyl­gewährungs­zahlen zurück­zuführen. Insgesamt kam es weiters aufgrund des Ausbruchs des Ukraine­krieges zu einer Verschiebung der in Anspruch genommenen Plätze zu den Vertriebenen.

Als Förderungen wurden im Jahr 2024 111 Mio. EUR und 2025 92 Mio. EUR (vorläufiger Erfolg) ausbezahlt. Die geringeren Auszahlungen 2025 betrafen vor allem geringere Zuwendungen an politische Parteien, insbesondere da die Förderung 2024 für die EU‑Wahl wegfiel, und geringere Förderungen an den ÖIF. Gegenläufig erhöhten sich die Budgetmittel für Projekte des Asyl-, Migrations- und Integrations­fonds (AMIF). Im BVA 2026 wurden für Förderungen 84 Mio. EUR veranschlagt.

Laut Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanz­controlling zum Stichtag 30. September 2025 bzw. Beteiligungs­bericht 2025 und 2026 nimmt das BKA in der UG 10‑Bundes­kanzler­amt die Eigentümer­funktion bei der Statistik Austria wahr. Die Eigenmittel sind im Jahr 2024 gemäß Beteiligungs­controlling insbesondere deshalb höher (2023: 8 Mio. EUR; 2024: 23 Mio. EUR), da im Dezember 2024 ein Gesellschafter­zuschuss durch das BKA iHv 16 Mio. EUR zur Abdeckung der 2025 erwarteten Verluste geleistet wurde. Dieser wurde laut Statistik Austria im Jahr 2025 verbraucht und die Eigenmittel sollen gemäß Vorschau wieder auf 7 Mio. EUR sinken.

Im vorläufigen Erfolg 2025 sanken die Auszahlungen der UG 10‑Bundes­kanzler­amt gegenüber dem Erfolg 2024 um 318 Mio. EUR (33 %). Die Reduktion war vor allem auf die Umschichtungen gemäß BMG‑Novelle 2025 zurückzuführen. Diese betrafen vor allem die Abgabe der Frauen­angelegenheiten an das Bundes­ministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) und der Medien­angelegenheiten an das Bundes­ministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), gegenläufig hat das BKA die Agenden des Öffentlichen Dienstes übernommen. Weiters sanken im Vorjahres­vergleich die Auszahlungen im Bereich Integration um 102 Mio. EUR, was auf geringere Überweisungen an den ÖIF zurückzuführen war.