Für den Bericht zur Wirkungsorientierung 2024 evaluierte das Bundeskanzleramt (BKA) fünf Wirkungsziele, von denen zwei Wirkungsziele grundsätzliche Aufgaben des BKA, zwei die Agenden des Öffentlichen Dienstes und eines die Digitalisierung betrafen. Änderungen bei den Wirkungszielen waren insbesondere auf die Novelle des Bundesministeriengesetzes (BMG‑Novelle) 2025 zurückzuführen. So wurden der Öffentliche Dienst und die dazugehörigen Wirkungsziele aus der UG 17‑Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport und der Bereich Digitalisierung aus der UG 15‑Finanzverwaltung übernommen. Die Wirkungsziele adressierten insgesamt die wesentlichen Aufgabenbereiche des BKA. Die Angaben zur Wirkungsorientierung wurden in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Dennoch könnten einige Indikatoren weiterentwickelt werden (z. B. digital Skills der Bundesbediensteten).
In der UG 10‑Bundeskanzleramt wurde für den Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2024 ein Vorhaben evaluiert, das eine Bündelung zur Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) betraf. Das Vorhaben wurde als teilweise erreicht evaluiert. Laut BKA konnten allen Personen aus der Zielgruppe ein Deutschkurs- oder ein Prüfungsplatz angeboten werden. Die geringere Anzahl an Inanspruchnahmen waren insbesondere auf externe Faktoren, wie COVID‑19-Maßnahmen und geringere Asylgewährungszahlen zurückzuführen. Insgesamt kam es weiters aufgrund des Ausbruchs des Ukrainekrieges zu einer Verschiebung der in Anspruch genommenen Plätze zu den Vertriebenen.
Als Förderungen wurden im Jahr 2024 111 Mio. EUR und 2025 92 Mio. EUR (vorläufiger Erfolg) ausbezahlt. Die geringeren Auszahlungen 2025 betrafen vor allem geringere Zuwendungen an politische Parteien, insbesondere da die Förderung 2024 für die EU‑Wahl wegfiel, und geringere Förderungen an den ÖIF. Gegenläufig erhöhten sich die Budgetmittel für Projekte des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Im BVA 2026 wurden für Förderungen 84 Mio. EUR veranschlagt.
Laut Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2025 bzw. Beteiligungsbericht 2025 und 2026 nimmt das BKA in der UG 10‑Bundeskanzleramt die Eigentümerfunktion bei der Statistik Austria wahr. Die Eigenmittel sind im Jahr 2024 gemäß Beteiligungscontrolling insbesondere deshalb höher (2023: 8 Mio. EUR; 2024: 23 Mio. EUR), da im Dezember 2024 ein Gesellschafterzuschuss durch das BKA iHv 16 Mio. EUR zur Abdeckung der 2025 erwarteten Verluste geleistet wurde. Dieser wurde laut Statistik Austria im Jahr 2025 verbraucht und die Eigenmittel sollen gemäß Vorschau wieder auf 7 Mio. EUR sinken.
Im vorläufigen Erfolg 2025 sanken die Auszahlungen der UG 10‑Bundeskanzleramt gegenüber dem Erfolg 2024 um 318 Mio. EUR (33 %). Die Reduktion war vor allem auf die Umschichtungen gemäß BMG‑Novelle 2025 zurückzuführen. Diese betrafen vor allem die Abgabe der Frauenangelegenheiten an das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) und der Medienangelegenheiten an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), gegenläufig hat das BKA die Agenden des Öffentlichen Dienstes übernommen. Weiters sanken im Vorjahresvergleich die Auszahlungen im Bereich Integration um 102 Mio. EUR, was auf geringere Überweisungen an den ÖIF zurückzuführen war.