Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat im Bericht zur Wirkungsorientierung 2024 (WO‑Bericht 2024) die vier Wirkungsziele der UG 13‑Justiz evaluiert, von denen drei als zur Gänze und das vierte als überwiegend erreicht eingestuft wurden. Die Wirkungsziele betreffen die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz, die objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren sowie einen modernen, effektiven, humanen und sicheren Straf- und Maßnahmenvollzug. Die Wirkungsziele decken die Aufgaben des Ressorts weitgehend ab und sind inhaltlich ausdifferenziert, seit 2020 wurde die Wirkungsinformation der UG 13 großteils beibehalten. In Anlehnung an die UN‑Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals — SDGs) könnten einzelne Indikatoren weiterentwickelt werden.
Aus dem Bereich der UG 13‑Justiz wurde laut dem Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2024 (WFA‑Bericht 2024) ein Vorhaben zu den Sonderrichtlinien zur Förderung der Erwachsenenschutzvereine evaluiert. Es wurde dabei als überplanmäßig erreicht eingestuft. Die WFA zu dieser sonstigen rechtssetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 wurde verwaltungsintern erstellt, erst mit der Evaluierung erlangte das Parlament von diesem Vorhaben Kenntnis. Die Zielwerte sowie die Finanzierungsmaßnahmen wurden überwiegend als überplanmäßig erreicht beurteilt. Die Aufwendungen beliefen sich im Zeitraum 2020 bis 2024 auf insgesamt 299,5 Mio. EUR und lagen um etwa 5,9 Mio. EUR über dem Planwert.
Die UG 13‑Justiz wies gemäß vorläufigem Erfolg im Jahr 2025 direkte Förderungen iHv 85,9 Mio. EUR auf. Gegenüber 2024 stellt dies einen Anstieg um 0,3 % dar. Die Förderungen der UG 13 entfallen insbesondere auf die Bereiche Erwachsenenschutzvereine, Opferhilfe und Entlassenenhilfe. Für das Jahr 2026 kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Förderungen auf 95,4 Mio. EUR. Die höher veranschlagten Förderungen sind vor allem auf die Aufstockung der Mittel für Erwachsenenschutzvereine bzw. Opferhilfeeinrichtungen zurückzuführen. Maßgeblich für den Anstieg bei ersteren ist insbesondere der auszahlungsmindernde Abbau bestehender Rücklagen bei den Vereinen im Jahr 2025.
Gemäß dem Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling nimmt das BMJ aktuell die Eigentümerfunktion bei der Justizbetreuungsagentur (JBA) wahr. Die Ausweitung der Beauftragung durch das BMJ spiegelt sich im Jahr 2025 in höheren Auszahlungen des Bundes, dem Personalstand sowie den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, wie insbesondere den Umsatzerlösen und dem Personalaufwand, wider. Der Anstieg der Beschäftigten im Jahr 2025 hätte gemäß Budgetierung deutlicher ausfallen sollen, konnte jedoch aufgrund des beschränkten Arbeitskräfteangebots nicht in diesem Ausmaß realisiert werden.
Die Auszahlungen der UG 13‑Justiz im Jahr 2025 beliefen sich gemäß Monatsbericht Dezember 2025 auf 2.385 Mio. EUR (+64 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr), die Einzahlungen auf 1.347 Mio. EUR (+66 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr). Im vorläufigen Erfolg 2025 lagen die Auszahlungen um 18 Mio. EUR unter dem BVA 2025, vorwiegend aufgrund geringerer Auszahlungen für den Verteidigungskostenersatz. Die Einzahlungen unterschritten den veranschlagten Wert um 17 Mio. EUR, insbesondere aufgrund der weiterhin verhaltenen Entwicklung bei Grundbuchgebühren.