Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 12.03.2026

BHG-Berichte zur UG 13-Justiz, Stand 2026

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budget­kontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 13‑Justiz für die Beratungen des Unter­ausschuss des Budget­ausschusses am 17. März 2026 erstellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - BHG-Berichte zur UG 13-Justiz, Stand 2026 / PDF, 866 KB

Kurzfassung

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat im Bericht zur Wirkungsorientierung 2024 (WO‑Bericht 2024) die vier Wirkungs­ziele der UG 13‑Justiz evaluiert, von denen drei als zur Gänze und das vierte als überwiegend erreicht eingestuft wurden. Die Wirkungsziele betreffen die Gewährleistung der Rechts­sicherheit und des Rechtsfriedens, die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz, die objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren sowie einen modernen, effektiven, humanen und sicheren Straf- und Maßnahmen­vollzug. Die Wirkungs­ziele decken die Aufgaben des Ressorts weitgehend ab und sind inhaltlich ausdifferenziert, seit 2020 wurde die Wirkungsinformation der UG 13 großteils beibehalten. In Anlehnung an die UN‑Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals — SDGs) könnten einzelne Indikatoren weiterentwickelt werden.

Aus dem Bereich der UG 13‑Justiz wurde laut dem Bericht über die Wirkungs­orientierte Folgenabschätzung 2024 (WFA‑Bericht 2024) ein Vorhaben zu den Sonder­richtlinien zur Förderung der Erwachsenen­schutz­vereine evaluiert. Es wurde dabei als überplanmäßig erreicht eingestuft. Die WFA zu dieser sonstigen rechts­setzende Maßnahme grund­sätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 wurde verwaltungs­intern erstellt, erst mit der Evaluierung erlangte das Parlament von diesem Vorhaben Kenntnis. Die Zielwerte sowie die Finanzierungs­maßnahmen wurden überwiegend als überplanmäßig erreicht beurteilt. Die Aufwendungen beliefen sich im Zeitraum 2020 bis 2024 auf insgesamt 299,5 Mio. EUR und lagen um etwa 5,9 Mio. EUR über dem Planwert.

Die UG 13‑Justiz wies gemäß vorläufigem Erfolg im Jahr 2025 direkte Förderungen iHv 85,9 Mio. EUR auf. Gegenüber 2024 stellt dies einen Anstieg um 0,3 % dar. Die Förderungen der UG 13 entfallen insbesondere auf die Bereiche Erwachsenen­schutz­vereine, Opferhilfe und Entlassenen­hilfe. Für das Jahr 2026 kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Förderungen auf 95,4 Mio. EUR. Die höher veranschlagten Förderungen sind vor allem auf die Aufstockung der Mittel für Erwachsenen­schutz­vereine bzw. Opferhilfe­einrichtungen zurückzuführen. Maßgeblich für den Anstieg bei ersteren ist insbesondere der auszahlungs­mindernde Abbau bestehender Rücklagen bei den Vereinen im Jahr 2025.

Gemäß dem Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanz­controlling nimmt das BMJ aktuell die Eigentümer­funktion bei der Justiz­betreuungs­agentur (JBA) wahr. Die Ausweitung der Beauftragung durch das BMJ spiegelt sich im Jahr 2025 in höheren Auszahlungen des Bundes, dem Personalstand sowie den betriebs­wirtschaftlichen Kennzahlen, wie insbesondere den Umsatz­erlösen und dem Personal­aufwand, wider. Der Anstieg der Beschäftigten im Jahr 2025 hätte gemäß Budgetierung deutlicher ausfallen sollen, konnte jedoch aufgrund des beschränkten Arbeitskräfte­angebots nicht in diesem Ausmaß realisiert werden.

Die Auszahlungen der UG 13‑Justiz im Jahr 2025 beliefen sich gemäß Monats­bericht Dezember 2025 auf 2.385 Mio. EUR (+64 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr), die Einzahlungen auf 1.347 Mio. EUR (+66 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr). Im vorläufigen Erfolg 2025 lagen die Auszahlungen um 18 Mio. EUR unter dem BVA 2025, vorwiegend aufgrund geringerer Auszahlungen für den Verteidigungs­kosten­ersatz. Die Einzahlungen unterschritten den veranschlagten Wert um 17 Mio. EUR, insbesondere aufgrund der weiterhin verhaltenen Entwicklung bei Grundbuch­gebühren.