Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - BHG-Berichte 20.01.2026

BHG-Berichte zur UG 15-Finanzverwaltung, Stand 2026

Überblick

Zur Unterstützung der laufenden Budget­kontrolle über Berichte gemäß Bundes­haushaltsgesetz 2013 zur wirkungs­orientierten Steuerung, zu Förderungen und zum Beteiligungs- und Finanz­controlling hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 15‑Finanz­verwaltung für die Beratungen des Unterausschusses des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

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BD - BHG-Berichte zur UG 15-Finanzverwaltung, Stand 2026 / PDF, 789 KB

Kurzfassung

Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundes­haushalts­gesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 15‑Finanz­verwaltung für den Unterausschuss des Budget­ausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im Bundes­voranschlag (BVA) 2024 für die UG 15-Finanz­verwaltung insgesamt fünf Wirkungs­ziele festgelegt. Davon wurden vier Wirkungs­ziele als zur Gänze und eines als überwiegend erreicht eingestuft. Die Wirkungs­ziele decken die wesentlichen Aufgaben­bereiche der Untergliederung ab. Mit den BVA 2025 und 2026 ist aufgrund der Kompetenz­verschiebungen im Zuge der letzten beiden Novellen des Bundes­ministerien­gesetzes (BMG‑Novellen) das Wirkungsziel 5, das die Bereiche Digitalisierung und Breitband­ausbau abdeckte, entfallen. Es wurde in zwei Ziele geteilt und in die UG 10‑Bundes­kanzler­amt (Bereich Digitalisierung) sowie die UG 17‑Wohnen, Medien, Tele­kommunikation und Sport (Bereich Breitband­ausbau) verschoben.

Im Zusammen­hang mit dem Wirkungs­ziel 1, das den Bereich der Betrugs­bekämpfung abdeckt, beschloss der Nationalrat am 10. Dezember 2025 ein Betrugs­bekämpfungs­paket. Dieses soll im Zeitraum 2026 bis 2029 zu Mehr­einzahlungen iHv 1,2 Mrd. EUR führen. Die Mehr­einzahlungen resultieren insbesondere aus der Abschaffung des Vorsteuer­abzugs bei der Vermietung von Luxus­immobilien, den Anpassungen bei der Vergütung der Norm­verbrauchs­abgabe, der Ausweitung des Vorrechts bestimmter Abgaben bei insolvenz­rechtlichen Anfechtungs­tatbeständen und der Erweiterung der Auftraggeber­haftung im Baubereich. Auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum automatischen Informations­austausch über Einkünfte aus Krypto­werten soll zu Mehr­einzahlungen führen.

Die Förderungen der UG 15‑Finanz­verwaltung beliefen sich im Jahr 2023 auf 242 Mio. EUR, im Jahr 2024 gingen sie deutlich um 110 Mio. EUR auf 132 Mio. EUR zurück. Der Rückgang resultierte vor allem aus sinkenden Förderungen für den Breitband­ausbau. In den BVA 2025 und 2026 gehen die Förderungen der UG 15 infolge der Kompetenz­verschiebungen im Rahmen der letzten beiden BMG-Novellen weiter auf 117 Mio. EUR bzw. 45 Mio. EUR zurück.

Die budgetäre Entwicklung der UG 15‑Finanzv­erwaltung im Jahr 2025 ist von den BMG‑Novellen 2024 und 2025 geprägt. Die Digitalisierungs agenden wurden per 1. Mai 2024 in das Bundes­kanzler­amt (BKA) und die Telekom­agenden (inkl. Breitband) per 1. April 2025 in das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) verschoben, weshalb die Veränderung der Gesamt­aus­zahlungen nur bedingt aussagekräftig ist. Beim Personal­aufwand, auf den in der UG 15 fast zwei Drittel der Auszahlungen entfallen, werden die Veränderungen zusätzlich durch Nach­zahlungen im Rahmen der Vor­dienst­zeiten­reform verzerrt. Der BVA 2025 sieht im Vergleich zum Erfolg 2024 einen Auszahlungs­anstieg um 6 Mio. EUR auf 1.560 Mio. EUR vor. Von Jänner bis November 2025 betrugen die Auszahlungen 1.339 Mio. EUR, damit waren sie um 36 Mio. EUR geringer als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres. Die Einzahlungen der UG 15 sind im BVA 2025 mit 221 Mio. EUR um 53 Mio. EUR niedriger als im Erfolg 2024. Im Zeitraum Jänner bis November 2025 betrugen die Einzahlungen 214 Mio. EUR, damit waren sie um 29 Mio. EUR geringer als im Vor­jahres­zeitraum.