Zur Unterstützung der gemeinsamen Beratung der vorliegenden Berichte gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) hat der Budgetdienst eine Analyse zur UG 15‑Finanzverwaltung für den Unterausschuss des Budgetausschusses am 26. Jänner 2026 erstellt.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im Bundesvoranschlag (BVA) 2024 für die UG 15-Finanzverwaltung insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt. Davon wurden vier Wirkungsziele als zur Gänze und eines als überwiegend erreicht eingestuft. Die Wirkungsziele decken die wesentlichen Aufgabenbereiche der Untergliederung ab. Mit den BVA 2025 und 2026 ist aufgrund der Kompetenzverschiebungen im Zuge der letzten beiden Novellen des Bundesministeriengesetzes (BMG‑Novellen) das Wirkungsziel 5, das die Bereiche Digitalisierung und Breitbandausbau abdeckte, entfallen. Es wurde in zwei Ziele geteilt und in die UG 10‑Bundeskanzleramt (Bereich Digitalisierung) sowie die UG 17‑Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport (Bereich Breitbandausbau) verschoben.
Im Zusammenhang mit dem Wirkungsziel 1, das den Bereich der Betrugsbekämpfung abdeckt, beschloss der Nationalrat am 10. Dezember 2025 ein Betrugsbekämpfungspaket. Dieses soll im Zeitraum 2026 bis 2029 zu Mehreinzahlungen iHv 1,2 Mrd. EUR führen. Die Mehreinzahlungen resultieren insbesondere aus der Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei der Vermietung von Luxusimmobilien, den Anpassungen bei der Vergütung der Normverbrauchsabgabe, der Ausweitung des Vorrechts bestimmter Abgaben bei insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbeständen und der Erweiterung der Auftraggeberhaftung im Baubereich. Auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch über Einkünfte aus Kryptowerten soll zu Mehreinzahlungen führen.
Die Förderungen der UG 15‑Finanzverwaltung beliefen sich im Jahr 2023 auf 242 Mio. EUR, im Jahr 2024 gingen sie deutlich um 110 Mio. EUR auf 132 Mio. EUR zurück. Der Rückgang resultierte vor allem aus sinkenden Förderungen für den Breitbandausbau. In den BVA 2025 und 2026 gehen die Förderungen der UG 15 infolge der Kompetenzverschiebungen im Rahmen der letzten beiden BMG-Novellen weiter auf 117 Mio. EUR bzw. 45 Mio. EUR zurück.
Die budgetäre Entwicklung der UG 15‑Finanzverwaltung im Jahr 2025 ist von den BMG‑Novellen 2024 und 2025 geprägt. Die Digitalisierungs agenden wurden per 1. Mai 2024 in das Bundeskanzleramt (BKA) und die Telekomagenden (inkl. Breitband) per 1. April 2025 in das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) verschoben, weshalb die Veränderung der Gesamtauszahlungen nur bedingt aussagekräftig ist. Beim Personalaufwand, auf den in der UG 15 fast zwei Drittel der Auszahlungen entfallen, werden die Veränderungen zusätzlich durch Nachzahlungen im Rahmen der Vordienstzeitenreform verzerrt. Der BVA 2025 sieht im Vergleich zum Erfolg 2024 einen Auszahlungsanstieg um 6 Mio. EUR auf 1.560 Mio. EUR vor. Von Jänner bis November 2025 betrugen die Auszahlungen 1.339 Mio. EUR, damit waren sie um 36 Mio. EUR geringer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Einzahlungen der UG 15 sind im BVA 2025 mit 221 Mio. EUR um 53 Mio. EUR niedriger als im Erfolg 2024. Im Zeitraum Jänner bis November 2025 betrugen die Einzahlungen 214 Mio. EUR, damit waren sie um 29 Mio. EUR geringer als im Vorjahreszeitraum.